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26. November 2009

Happy-Gilmore-Golfschwung vor Gericht


Adam Sandler hat in seiner Komödie Happy Gilmore einen Abschlag beim Golf vorgeführt, der verheerend aussieht, aber dem Ball durchaus mehr Fahrt mit auf den Weg geben kann. Getestet wurde diese Hypothese schon vor einer Weile von einem Team der amerikanischen Fernsehsendung Sports Sciene, die dafür den Iren Padraig Harrington gewinnen konnte. Sein Fazit: Ja. Mit dem Anlauf steigt das Schwungtempo. Der Distanzgewinn liegt bei etwa zehn Prozent. Harrington will die Technik trotzdem nicht in sein Spiel einarbeiten. Er macht sich Sorgen vor einem Verlust an Präzision. Die Fairways bei den Profi sind schließlich gertenschlank.

Und was ist mit den Amateuren? Zu der Frage hat sich ein kanadischer Richter in der Provinz Nova Scotia zu Wort gemeldet, der einen Fall zu verhandeln hatte, bei dem es um die Verletzung eines Mitspielers und Schadenersatz ging. Die Antwort: Amateure sollten, besonders dann, wenn sie auf dem Platz auch noch sehr dem Alkohol zusprechen wollen, es lieber beim klassischen Schwung belassen, weil sie andernfalls das Risiko für andere größer wird. Verboten ist der Gilmore-Schlag übrigens nicht. In den Regeln des Golfspiels wird nur festgelegt, dass sich der Ball vor dem Kontakt mit dem Schläger nicht bewegen darf. Wie sich der Spieler bewegt, um den Ball zu bewegen, ist ihm freigestellt (via Huffington Post)

23. Juni 2009

Gutes Rad ist teuer

Es ist wirklich nicht so klug, sich mit Lance Armstrong anzulegen oder sich seinen Privatbesitz anzueignen. Der Heilige der Velo-Welt hat überall seine Freunde. Auch in Kreisen der Justiz. sonst wäre sicher nicht dieses Urteil zustande gekommen: Drei Jahre Gefängnis für den Mann, der vor ein paar Monaten in Kalifornien aus dem Astana-Lager Armstrongs Rad gestohlen hatte. Kein Schreibfehler: DREI Jahre Gefängnis.

Der Mann aus Texas hat trotz seines Comebacks viel Zeit. Neulich legte er sich per Leserbrief mit dem Wall Street Journal an und bestritt Aussagen, die ein Reporter über seine Rolle im Hintergrund eines Rechtsstreits zwischen Greg LeMond und dem Radhersteller Trek getroffen hatte. Wie immer, wenn er sich beschwert oder sich verteidigt, argumentierte Armstrong nicht besonders genau und faktenorientiert, sondern wie ein getroffener Hund mit Hirn, der hofft, dass die anderen Mitleid mit ihm haben, weil er bellt. Aber so kennen wir ihn – als großen Nebelwerfer vor dem Herrn. Beispiel aus dem Schrieb, den er auf seinem eigenen Blog komplett publizierte, nachdem sich die Zeitung weigerte, den ganzen Sermon ("generell gesprochen lag der Artikel auf vielen Ebenen unter einem Minimum an journalistischen Standards") zu publizieren.

Ein Beispiel für Armstrong und seine Verdrehungsmethode: "Wäre ich für Treks Verhalten verantwortlich, wäre ich in diesem Fall ein Beklagter; hätte ich mit böser Absicht seine Geschäftsaktivitäten behindert, wäre ich in diesem Fall ein Beklagter. Ich bin es nicht."

Das hatte die Zeitung aufgrund ihrer Recherchen geschrieben: "Die Zivilklage behauptet ebenfalls, dass Herr Armstrong mit böser Absicht andere Geschäftsaktivitäten von LeMond behindert hat."

Ehe wir das hier zu einem Seminar über die Kunst des Schreibens ausarten lassen: Das Blatt zitiert ein Rechercheergebnis. Armstrong zieht daraus seine eigene Schlussfolgerung, baut darauf eine Absurdität ("wäre ich in diesem Fall ein Beklagter") und bemüht sich auf diese Weise den Originaltext zu desavouieren. Armstrong ist nur deshalb kein Beklagter, weil LeMond ihn nicht vor den Kadi gezerrt hat. Das ist keine Frage der Rechtslogik, sondern eine der angewandten Rechtsmechanik. LeMond hat sich einfach ein anderes Ziel ausgesucht als den Mann, den er vor Monaten bei einer Pressekonferenz mit kritischen Fragen auf den Keks gegangen war.

Die Taktik von LeMonds Anwälten ist nicht schlecht. So versuchen sie, Armstrongs Ex-Frau Kristin im Rahmen des Vorverfahrens als Zeugin zu vernehmen. Sie soll beschwören, dass Lance einst bei einem Abendessen gesagt haben soll, er würde dafür sorgen, dass Trek LeMond in die Mangel nimmt. Die Radfirma stellte lange Jahre die Räder des dreifachen Tour-de-France-Siegers und ersten amerikanischen Radheroen her. Im letzten Jahr beendete sie die Geschäftsbeziehung vorfristig, offensichtlich weil LeMond erneut die alten Dopingvorwürfe an die Adresse von Armstrong aufgegriffen hatte. Trek ist auch Geschäftspartner von Armstrong, der wichtigsten Werbefigur des Unternehmens, und hatte einst LeMond abgenötigt, den Mund zu halten.

1. April 2007

Tennis: Die ATP - ein "illegales Kartell"?

Die Berichterstattung um den Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Tennisbund (DTB) und der ATP, die die Turniere der Profis organisiert, verzichtete weitgehend auf ein weitreichendes Detail. Die Klage, die letzte Woche in Wilmington im Bundesstaat Delaware bei der untersten Instanz der amerikanischen Bundesgerichtsbarkeit eingereicht wurde, zielt auf die Weichteile des internationalen Spitzensports. Denn ob in der Welt von Mister Ecclestone oder im Ligasport, nicht zu reden von Blatters Schweizer Sportverein mit dem poetischen Namen FIFA - überall existieren inzwischen Monopole mit enormem Machtanspruch und wirtschaftlichen Druckmitteln, deren Diktatur gewöhnlich von den Beteiligten akzeptiert wird, obwohl sie fast allerorten zumindest gegen den Geist der kartellrechtlichen Bestimmungen verstoßen.

Die Anwälte der Deutschen haben sich in ihrem Kampf für das Hamburger Turnier schlauerweise das amerikanische Kartell- und Wettbewerbsrecht genauer angeschaut (und sicher auch die dazugehörige Sammlung an Präzedenzentscheidungen im Sportbereich) und auf einmal erkannt, dass sie da einen richtig attraktiven Hebel in die Hand bekommen. Die ATP ähnele, so zitiert die Nachrichtenagentur Bloomberg aus der Klageschrift, einem "illegalen Kartell". "Die ATP übt auf künstliche Weise eine Kontrolle über die Zahl der Tennisprofis und der Tennnisturnier aus. Sie hat das getan, um eine bevorzugte Kategorie von Turnieren zu etablieren, in denen die ATP als Miteigentümer ein beachtliches wirtschaftliches Interesse hat, während sie alle anderen ATP-Mitglieds-Turniere auf einen nicht so populären Status reduziert."

Zu den taktischen Entscheidungen des DTB gehört das Anrufen eines Gerichts in Delaware, was ziemlich weit weg vom Standort der ATP liegt, die in Ponte Vedra in Florida residiert. Das hat seinen Grund. Die Bundesrichter in dem zweitkleinsten Bundesstaat der USA sind in wirtschaftsrechtlichen Streitfragen besser geschult und sehr viel kaltherziger gegenüber Unternehmen eingestellt als in den meisten anderen Distrikten. Der letzte Tycoon, der das zu spüren bekam, war der ehemalige Disney-Chef Michael Eisner, der von den Aktionären der Firma verklagt wurde, die seine extrem teure Personalpolitik anprangern wollten. Eisner gewann zwar den Prozess (weil er gegen kein Gesetz verstoßen hatte), verlor aber jede Menge an Glaubwürdigkeit, was den Mythos der Unternehmerpersönlichkeit auf Hutgröße zusammenklopfte.

Die ATP hat sich zu der Klage noch nicht geäußert und wird sicher als erstes beantragen, dass der Fall abgewiesen oder zumindest an einem anderen Ort verhandelt wird. Das Geplänkel wird allerdings teuer. Am Ende wird vermutlich entscheidend für den Verlauf der Angelegenheit sein, wer mehr Geld bei diesem Showdown verliert: der Tennisbund oder die ATP

27. März 2007

Richterlich bestätigt: Dirk ist ein Künstler

Es gab mal eine Zeit, da konnte man sich von der Künstlersozialkasse befreien lassen. Für manche machte das eine Menge Sinn, besonders für jene, die damals bereits eine Menge für die eigene Altervorsorge getan haben. Und natürlich für Millionäre. Dirk Nowitzki hat das offensichtlich versäumt. Sonst hätte es jetzt nicht diesen Rechtsstreit um seinen Auftritt in einem Werbespot für die Frankfurter Bank ING-DiBa gegeben. Die Richter des hessischen Landessozialgerichts folgten erstens nämlich nicht nur der Auffassung der Sozialversicherung, wonach das Finanzinstitut für die fraglichen Werbespots mit Nowitzki einen fünfstelligen Betrag an die Künstlersozialkasse abführen muss. Es entschied zweitens, dass der Mann von den Mavericks nicht befreit ist, woraus sich drittens ergibt, dass er seinen Teil spätestens mit der nächsten Steuererklärung noch nachschieben muss. Und viertens ist damit (vorläufig, weil niederinstanzlich entschieden) klar, dass der manchmal etwas staksig wirkende Basketballprofi ein Künstler ist - wenn er vor der Kamera steht. Das Ganze reimt sich nicht wirklich zusammen, außer für die Künstlersozialkasse, die nun auch noch einen üppigen Betrag von Nowitzki erwartet. Daraus lässt sich übrigens hochrechnen, wieviel Honorar bei diesem Deal zwischen Trikotsponsor ING und dem wackeren Franken über den Tisch gegangen sein müssen: Minimum eine Million Euro. In der Meldung, die den Sachverhalt in knappen Worten wiedergibt, steht nicht, was den Ausschlag für die Entscheidung des Gerichts gegeben hat. Hoffentlich nicht das Video von der Gitarreneinlage mit Steve Nash:

Das haben übrigens laut YouTube erst 31 American-Arena-Leser angeschaut. Wird Zeit, dass sich das ändert. (Stand Januar 2008: Es hat sich geändert. Jetzt waren es schon 159. Wir zählen weiter mit...)