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20. Dezember 2007

Die gute böse Absicht

Das deutsche Strafgesetzbuch macht aus Tradition einen Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung. Die Nuancen mögen gering sein. Aber sind durchaus immer dann von Bedeutung, wenn etwa die Medien etwas herausposaunen, was den einen oder anderen Tatbestand erfüllt. Der wichtigste Unterschied ist: wer eine rufschädigende Behauptung "wider besseres Wissen" verbreitet, ist ein Verleumder und wird stärker bestraft. Das soll als kurze Einführung in das Thema "Tony Parker verklagt Webseite" dienen. Denn dessen Gang vor Gericht basiert natürlich auf der amerikanischen Gesetzlage und dem etwas schwammigeren Begriff defamation. Das amerikanische Rechtsverständnis ist denn auch weit weniger eindeutig als das deutsche, besonders wenn es um Veröffentlichungen in den Medien geht, die unter dem besonderen Schutz der Verfassung stehen.

So hat der oberste Gerichtshof der USA in einer Grundsatzentscheidung vor vielen Jahren die Latte für Beschwerdeführer extrem hochgelegt. Sie müssen nämlich nicht nur beweisen, dass die publizierten Informationen sachlich falsch und rufschädigend sind, sondern ebenfalls die Geschworenen davon überzeugen, dass die Zeitung/der Sender/die Webseite mit böser Absicht gehandelt hat ("actual malice"). Spätestens an dem Punkt wird es für das Kampagnenopfer ausgesprochen schwierig. Wie beweist man, dass Journalisten einen Plan hatten? Die meisten Medienarbeiter haben - leider - überhaupt keinen Plan. Weshalb der BILDblog zum Beispiel so vortrefflich von einem breiten Panorama von Fehlern der BILD-Zeitung leben kann.

Was bedeutet das für Tony Parker, dem eine Affäre zu der Phantomfigur namens Alessandra Paressant nachgesagt wird? Er wird den soeben angestrengten Prozess nicht gewinnen. Immerhin hat er soviel Geld, um die Anwälte zu bezahlen und die Online-Prominentengossip-Schleuder X17, der die Geschichte verbreitet hat, in die Pleite zu prozessieren. Was man als einen denkbaren Ausgang dieses Skandals durchaus begrüßen sollte.

18. Juli 2007

NFL-Quarterback Michael Vick auf die Anklagebank

Bis zu sechs Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von bis zu 350.000 Dollar sind eine Menge Holz. Vor allem für das Ausrichten von Hundekämpfen. Aber das ist typisch für die USA, wo bei vielen Vergehen und Verbrechen exorbitante Strafandrohungen für relativ unbedeutende Aktivitäten im Spiel sind. Man nennt das Prinzip "Abschreckung". Es funktioniert nie, nicht mal bei Leuten mit einigermaßen Grips und Weitblick. Ob Michael Vick über Grips und Weitblick verfügt, wage ich nicht zu beurteilen. Dass jemand über ein beachtliches Talent verfügt, auf der intelligentesten Position einer Footballmannschaft, nämlich als Quarterback, zu bestehen, heißt ja nicht, dass er den Rest des Alltags überreißt. Im Gegenteil. Vick, mit 13 Millionen Dollar pro Jahr der am besten entlohnte Footballprofi nach Peyton Manning, wirkt bisweilen wie jemand, der denkt, dass er nach anderen Regeln lebt als der Durchschnittsbürger. Nun wurde er angeklagt, nachdem die Spurenfahndung den Garten seines Hauses auf der Suche nach Leichen von misshandelten Hunden umgegraben hatten. Die Anklageschrift bezieht drei weitere Verdächtige mit ein. Die NFL reagierte verhalten. Vicks Webseite reagierte noch gar nicht. Die Vorgeschichte aus Sicht eines amerikanischen Bloggers, der gewohnheitsmäßig hinter jedem Baum rassistische Amerikaner sieht, die versuchen, erfolgreiche Schwarze in den USA fertig zu machen.
Blick zurück: Die erste Meldung über die Probleme von Vick
Blick zurück: Die Nike-Connection und die Sache mit dem Decknamen "Ron Mexico"

20. Juni 2007

Der Rubel-Bure schlägt wieder zu

Das kursiert seit ein paar Stunden auf der russischen Nachrichtenschleuder RIA Novosti in exakt dieser deutschen Übersetzung:
"Ein Moskauer Gericht hat die Klage des bekannten Eishockeyspielers Pawel Bure gegen British Airways auf 20 Millionen Rubel (etwa 570 000 Euro) zur Verhandlung angenommen. Bure wolle Schadensersatz, weil er auf dem Flughafen Domodedowo in Moskau aus einem Flugzeug gesetzt worden sei, teilte der Anwalt des Klägers, Dmitri Ragulin, der RIA Novosti mit. „Im Oktober vergangenen Jahres sollte Bure von Domodedowo aus über London nach Los Angelos fliegen. Vertreter von British Airways haben ihn jedoch ohne Angabe von Gründen aus dem Flugzeug gesetzt“, berichtete der Verteidiger. Einen Tag habe sein Mandant auf den nächsten Flug warten müssen."
Das kursiert seit ein paar Stunden auf nordamerikanischen Blogs wie diesem:
"Now hockey player is asking British Airways 20 million dollars for moral compensation, said his lawyer Dmitry Ragulin."
Der Unterschied? Ein paar Millionen.

So nebenbei taucht aber noch eine Frage auf. Warum ist einer der besten russischen Eishockeyspieler der letzten Jahre und Manager der russischen Nationalmannschaft in Moskau so schlecht bekannt, dass man ein derartiges Missverständnis nicht an Ort und Stelle aufklären kann?

Bure ist übrigens offensichtlich ein Prozesshansel erster Güte. Wikipedia nennt zwei Fälle: Einen der auf seine Beziehung zur Anna Kurnikowa zurückgeht und eine Veröffentlichung in einer russischen Zeitung, die geschrieben hatte, Bure habe sich von er Tennis-Diva getrennt, weil sie angeblich zwei Vaginas (Vaginae?) habe. Das zweite Mal ging er eine Kosmetikkette vor.

6. Mai 2007

Premier League verklagt YouTube

Das betrifft manche mehr, manche weniger. Aber weil wir hier im Google/YouTube-Land leben und solche Entwicklungen mit erhöhtem Interesse verfolgen, sagen wir mal so: Das betrifft uns eher mehr, dass die englische Premier League gegen die Mutter aller Internet-Videos vor Gericht zieht. Man will Urheberrechte in Sachen Fußball geltend machen. Warum die wohlhabendste Liga der Welt die Klage in New York eingereicht hat, ist nicht ganz klar. London liegt doch viel näher. Aber das muss mit den Besonderheiten der amerikanischen Gesetze zu tun haben und den Hoffnungen, die man sich in England macht, dass diese Gesetze einer Liga einen dicke derbe Kneifzange in die Hand geben. Der neue Dreh in der Argumentation lautet, dass Google/YouTube seine Nutzer ermuntern würde, sich Videos anzuschauen. Mal schauen, wie weit sie damit kommen. Bislang hat sich das Unternehmen konsequent an die geltenden Bestimmungen gehalten und stets konsequent Dinge vom Server geworfen, wenn Beschwerdeführer aus den Medien oder von Ligen, aus Plattenfirmen etc. mit den entsprechenden Forderungen um die Ecke kamen. Ein Verhalten, das zumindest zeigt, dass man in Kalifornien nicht auf taube Ohren macht. Über die Höhe des behaupteten Schadens ging aus dieser Geschichte im Scotsman nichts hervor. Die Informationen werden sicher in den nächsten Wochen noch etwas konkreter.

18. November 2006

Urheberrechtsklage gegen MySpace: Jetzt geht's los

Die Bergziege namens Urheberrecht klettert langsam, aber beharrlich nach oben. Seit ein paar Tagen besteigt sie vor einem Bundesgericht in Los Angeles das Datenmassiv MySpace, das auf Englisch auch gerne ein social networking site genannt wird. Angetrieben wird sie vom Reinhold Messner der Unterhaltungsindustrie - der in Santa Monica ansässigen Firma Universal Music Group, die die von MySpace-Nutzern hochgeladenen Musikstücke und Musikvideos als gestohlen betrachtet. Nett, dass wenigstens die Los Angeles Times in ihrem Bericht über die Zivilklage von einem angeblichen Urheberrechtsverstoß spricht. Denn offensichtlich gibt es über die Rechtmäßigkeit des Kopiergeschehens unterschiedliche Auffassungen.

MySpace ist längst kein kleiner Fisch mehr. Der Treffpunkt wurde im September 2005 von dem aus Australien stammenden Medienmogul Rupert Murdoch und seiner New Corp. gekauft - zum Preis von 580 Millionen Dollar. Wie die Los Angeles Times weiter berichtet, ist Universal mit Volldampf dabei, die Urheberrechtslandschaft zu ihren Gunsten zu verändern. Nachdem man im vergangenen Monat eine Einigung mit der neuen YouTube-Mutter Google hinbekam, reichte das Unternehmen bereits Klagen gegen kleinere Anbieter wie Grouper Networks Inc. und Bolt Inc. ein. Die Rechnung sieht immer so aus: Universal verlangt 150 000 Dollar für jedes unerlaubt hochgeladene Video und den gleichen Betrag für jeden Song. Das Problem von MySpace: Nicht nur hat die Mutterfirma Geld. MySpace hat einen Vertrag mit Google, der 900 Millionen Dollar aus Werbeeinnahmen bringen soll.

Aus einer anderen Perspektive betrachtet steht fest, dass MySpace der Musikindustrie unschätzbare Dienste erweist. Selbst bei Uninversal weiß man, dass Plattenveröffentlichungen von den Black Eyed Peas, Nine Inch Nails, Beck und Queens of the Stone Age wahrscheinlich nicht so erfolgreich gelaufen wären. Die beiden Firmen reden übrigens miteinander - über Geld. Aber offensichtlich nicht zur Zufriedenheit von Universal. MySpace hat nach Angaben der Los Angeles Times am Freitag ein Software-Tool angekündigt, dass es Urheberrechtsinhabern leichter machen soll, umstrittenes Material vom MySpace-Computer zu tilgen.