Immer mal wieder landen wir an dieser eigenartigen Kreuzung aus Musik und Sport und reiben uns die Augen und natürlich auch die Ohren. Wenn die alten Rocker beim Super Bowl auf die Bühne steigen. Oder wenn es Pannen gibt beim Abspielen von Nationalhymnen. Nicht zu reden von den zahlreichen Besuchen von amerikanischen Sportveranstaltungen, an deren Anfang immer Star Spangled Banner gesungen wird (plus beim Eishockey das Opus der Kanadier, O, Canada). Nicht zu vergessen die Abstecher zum Baseball mit dieser Leierkasten-Weise Take Me Out To The Ball Game während des Seventh Inning Stretch.
Aber so kurios die Beziehung der beiden Kulturbereiche auch wirken mag, sie findet in diesem Teil der Welt nach bestimmten Regeln statt. Dazu gehört, dass man nicht einfach in einer Halle oder einem Stadion, ohne die sogenannten Leistungsrechte zu erwerben und für die zu bezahlen, ein paar alte Aufnahmen abspielt. Im Land der Copyright-Piraten kennt man solche Umschweife natürlich nicht. Man greift einfach hinein ins Archiv und – bingo – spart ein paar Taler, die andernfalls ein paar Musiker verdienen würden.
Peter Breiner, der über 200 Nationalhymnen für die Spiele von Athen arrangiert und orchestriert hat, ist sich jedenfalls "100 Prozent sicher", dass die Chinesen in den letzten beiden Wochen nichts anderes getan haben und seine Arbeit ausgeschlachtet. Ein Kulturkritiker der Washington Post machte den Hörtest und bestätigte den Sachverhalt. Die Noten der Hymnen selbst sind zwar rechtefrei, aber nicht die Bearbeitungen. Natürlich lautet der erste Kommentar von offizieller chinesischer Seite nicht: "Das überprüfen wir, wäre schade, wenn uns da ein Fehler passiert sein sollte. Und wenn ja, bringen wir das in Ordnung." Nein. Man streitet mit Pauken und Trompeten einfach ab. Das hätten alles Chinesen orchestriert, lautet die Stellungnahme. Zum Glück sind die Medaillenüberreichungen und die Eröffnungszeremonie im Rahmen der Fernsehübertragungen aufgezeichnet worden. Jetzt braucht Breiner nur noch einen guten Anwalt.
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23. August 2008
13. September 2007
Auf dem Dach und aus dem Häuschen
Foto: flickr/creativecommons/jillFür Major League Soccer haben die Leute in den USA gerne sehr viel Spott parat, weil die Spiele mal gerade 10.000 oder 12.000 Zuschauer auf die Beine bringen, die sich dann in den großen Stadien der NFL-Teams verlaufen. Immerhin ist Abhilfe geplant. Überall werden neue kleine Fußball-Schatullen mit einem Fassungsvermögen von knapp 30.000 gebaut. Vielleicht sollten sich die Soccer-Manager an dem einen oder anderen Ort noch eine Alternative ausdenken: die Zusammenarbeit mit den Baseball-Clubs, die beim besten Willen niemand sehen will, aber ebenfalls in riesigen Stadien vor sich hin pitchen. Das Spiel am Mittwoch in Miami war fast schon obszön. Geschätzte 400 Besucher (in Worten: vierhundert) hatten sich im Dolphins-Stadion eingefunden, um das Spiel der Florida Marlins gegen die Washington Nationals anzuschauen. Das Fassungsvermögen: in der Football-Konfiguration etwa 75.000. Es half natürlich nicht gerade, dass beide Mannschaft in der National League ganz tief im Tabellenkeller logieren und null Chance auf die Playoffs haben. Was Stimmung in einem schicken alten Baseball-Stadion ist, konnte ich letzte Woche in Wrigley Field in Chicago bei einem ausverkauften Spiel der Cubs erleben. Ausverkauft. Und alle Sitze auf den Dächern der Häuser außerhalb des Stadions proppenvoll. Die Ränge auf den Privathäusern (siehe Bild aus dem Flickr-Archiv) sind eine echte Kuriosität. Man kommt dort auch gar nicht kostenlos hin. Das Eintrittsgeld allerdings ging früher nicht an die Cubs. Weshalb der Club vor ein paar Jahren eine Zivilklage anstrengte und im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs einen Teil der Einnahmen erstritt.
Im Rahmen der Recherche stieß ich auf den Verweis auf eine richterliche Entscheidung zum Thema Urheberrecht und Sportveranstaltungen. Etwas, das in Deutschland durch das Verhalten der Bundesliga akut geworden ist. Zugegeben, die Buchstaben des Gesetzes in den USA und in Deutschland sind nicht gleich. Aber der Grundgedanke, der in den Vereinigten Staaten formuliert wurde, ist dennoch bemerkenswert. Wohlgemerkt: Fernsehaufzeichungen (oder Radioaufnahmen etc.) werden in den USA vom Urheberrecht geschützt, nicht aber das Originalereignis selbst, weil es kein "orginäres Produkt einer Autorenleistung" ist.
Das fragliche Gesetz benennt acht unterschiedliche Autorenleistungen, darunter "literarische Werke", "musikalische Werke" und "dramatische Werke", aber nicht die kreative Leistung von Sportlern. Anders als Filme, Bücher, Theaterstücke und ähnliche klassische Werke im Sinne des Urheberrechts, fehlt Sportveranstaltungen eine rechtsrelevante Schöpfungshöhe. Athleten müssen sich zwar intensiv vorbereiten und bringen ein gewisses Können mit, aber dem Ereignis fehlt etwas Wesentliches: ein Manuskript, ein Gestaltungskonzept, eine Handlungsvorlage, ein Plan. Sport ist - außer wenn abgekartet wird - das Produkt von Zufallsketten. Für Sportarten wie Turnen oder Eiskunstlauf, in denen Athleten eindeutig kreativ tätig sind und Sprünge oder Bewegungskombination erfinden, zog das Gericht damals gleich noch eine interessante Linie. Wer einen Axel, Rittberger oder einen Gienger-Salto unter Urheberrechtsschutz stellen wolle, konterkariere das ganze Konzept von Sport und Wettbewerb. Der Anspruch, dass man "der einzige Athlet sei der ein bestimmte Leistung erbringen darf, bedeutet nicht viel, wenn niemand anderer das gleiche versuchen darf".
Blick zurück: Die Bundesliga und ihre Jagd auf Fans, die im Stadion fotografieren und Videos aufnehmen
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6. August 2007
Agent Zero hat null Verständnis für Leute, die ihm auf die Finger klopfen
Wir haben uns hier schon mehrfach mit der bloggenden Figur Gilbert Arenas beschäftigt, was daran liegt, dass es nur wenige Sportprofis mit Profil gibt, die kaum ein Blatt vor den Mund nehmen und dabei noch witzig wirken. Seine Kreativität schien spontan und authentisch. Die Hoffnung darf man inzwischen getrost beerdigen. Agent Zero bedient sich ganz offensichtlich so wie einst Udo Lindenberg gerne bei anderer Leute Material. Wie bei diesem Text über Haie und Menschen. Und nicht nur das. Er findet es nachgerade störend, daran erinnert zu werden. Das gute alte Urheberrecht oder der Hinweis auf die Quelle ist in der Welt von Arenas nicht vorgesehen (Merke: "Ich bin kein Dieb. Ich habe es nur wiederverwertet.") Seine arrogante Replik: Er habe den von ihm beklauten Komiker erst durch diese Affäre bekannt gemacht. Immerhin. Nun wissen wir endlich, dass die Idee für die Vokabel Hibachi ebenfalls von jemand anderem abgekupfert ist. Agent Zero, die Blogger werden dich über kurz oder lang zerreißen, wenn du so weitermachst.
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6. Mai 2007
Premier League verklagt YouTube
Das betrifft manche mehr, manche weniger. Aber weil wir hier im Google/YouTube-Land leben und solche Entwicklungen mit erhöhtem Interesse verfolgen, sagen wir mal so: Das betrifft uns eher mehr, dass die englische Premier League gegen die Mutter aller Internet-Videos vor Gericht zieht. Man will Urheberrechte in Sachen Fußball geltend machen. Warum die wohlhabendste Liga der Welt die Klage in New York eingereicht hat, ist nicht ganz klar. London liegt doch viel näher. Aber das muss mit den Besonderheiten der amerikanischen Gesetze zu tun haben und den Hoffnungen, die man sich in England macht, dass diese Gesetze einer Liga einen dicke derbe Kneifzange in die Hand geben. Der neue Dreh in der Argumentation lautet, dass Google/YouTube seine Nutzer ermuntern würde, sich Videos anzuschauen. Mal schauen, wie weit sie damit kommen. Bislang hat sich das Unternehmen konsequent an die geltenden Bestimmungen gehalten und stets konsequent Dinge vom Server geworfen, wenn Beschwerdeführer aus den Medien oder von Ligen, aus Plattenfirmen etc. mit den entsprechenden Forderungen um die Ecke kamen. Ein Verhalten, das zumindest zeigt, dass man in Kalifornien nicht auf taube Ohren macht. Über die Höhe des behaupteten Schadens ging aus dieser Geschichte im Scotsman nichts hervor. Die Informationen werden sicher in den nächsten Wochen noch etwas konkreter.
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18. November 2006
Urheberrechtsklage gegen MySpace: Jetzt geht's los
Die Bergziege namens Urheberrecht klettert langsam, aber beharrlich nach oben. Seit ein paar Tagen besteigt sie vor einem Bundesgericht in Los Angeles das Datenmassiv MySpace, das auf Englisch auch gerne ein social networking site genannt wird. Angetrieben wird sie vom Reinhold Messner der Unterhaltungsindustrie - der in Santa Monica ansässigen Firma Universal Music Group, die die von MySpace-Nutzern hochgeladenen Musikstücke und Musikvideos als gestohlen betrachtet. Nett, dass wenigstens die Los Angeles Times in ihrem Bericht über die Zivilklage von einem angeblichen Urheberrechtsverstoß spricht. Denn offensichtlich gibt es über die Rechtmäßigkeit des Kopiergeschehens unterschiedliche Auffassungen.
MySpace ist längst kein kleiner Fisch mehr. Der Treffpunkt wurde im September 2005 von dem aus Australien stammenden Medienmogul Rupert Murdoch und seiner New Corp. gekauft - zum Preis von 580 Millionen Dollar. Wie die Los Angeles Times weiter berichtet, ist Universal mit Volldampf dabei, die Urheberrechtslandschaft zu ihren Gunsten zu verändern. Nachdem man im vergangenen Monat eine Einigung mit der neuen YouTube-Mutter Google hinbekam, reichte das Unternehmen bereits Klagen gegen kleinere Anbieter wie Grouper Networks Inc. und Bolt Inc. ein. Die Rechnung sieht immer so aus: Universal verlangt 150 000 Dollar für jedes unerlaubt hochgeladene Video und den gleichen Betrag für jeden Song. Das Problem von MySpace: Nicht nur hat die Mutterfirma Geld. MySpace hat einen Vertrag mit Google, der 900 Millionen Dollar aus Werbeeinnahmen bringen soll.
Aus einer anderen Perspektive betrachtet steht fest, dass MySpace der Musikindustrie unschätzbare Dienste erweist. Selbst bei Uninversal weiß man, dass Plattenveröffentlichungen von den Black Eyed Peas, Nine Inch Nails, Beck und Queens of the Stone Age wahrscheinlich nicht so erfolgreich gelaufen wären. Die beiden Firmen reden übrigens miteinander - über Geld. Aber offensichtlich nicht zur Zufriedenheit von Universal. MySpace hat nach Angaben der Los Angeles Times am Freitag ein Software-Tool angekündigt, dass es Urheberrechtsinhabern leichter machen soll, umstrittenes Material vom MySpace-Computer zu tilgen.
MySpace ist längst kein kleiner Fisch mehr. Der Treffpunkt wurde im September 2005 von dem aus Australien stammenden Medienmogul Rupert Murdoch und seiner New Corp. gekauft - zum Preis von 580 Millionen Dollar. Wie die Los Angeles Times weiter berichtet, ist Universal mit Volldampf dabei, die Urheberrechtslandschaft zu ihren Gunsten zu verändern. Nachdem man im vergangenen Monat eine Einigung mit der neuen YouTube-Mutter Google hinbekam, reichte das Unternehmen bereits Klagen gegen kleinere Anbieter wie Grouper Networks Inc. und Bolt Inc. ein. Die Rechnung sieht immer so aus: Universal verlangt 150 000 Dollar für jedes unerlaubt hochgeladene Video und den gleichen Betrag für jeden Song. Das Problem von MySpace: Nicht nur hat die Mutterfirma Geld. MySpace hat einen Vertrag mit Google, der 900 Millionen Dollar aus Werbeeinnahmen bringen soll.
Aus einer anderen Perspektive betrachtet steht fest, dass MySpace der Musikindustrie unschätzbare Dienste erweist. Selbst bei Uninversal weiß man, dass Plattenveröffentlichungen von den Black Eyed Peas, Nine Inch Nails, Beck und Queens of the Stone Age wahrscheinlich nicht so erfolgreich gelaufen wären. Die beiden Firmen reden übrigens miteinander - über Geld. Aber offensichtlich nicht zur Zufriedenheit von Universal. MySpace hat nach Angaben der Los Angeles Times am Freitag ein Software-Tool angekündigt, dass es Urheberrechtsinhabern leichter machen soll, umstrittenes Material vom MySpace-Computer zu tilgen.
2. November 2006
Google-Hupf: Der Ball ist rechteckig?
• Die Sache ist in den USA juristisch überhaupt nicht geklärt. Wie Google zurückfighten wird und ob, werden wir sehen. Entscheidend wird sein: Hat Google für YouTube und ähnliche Dienstleistungen eine Geschäftsstrategie? Lohnt sich deshalb für Google der Kampf, darauf zu pochen, dass Leute, die YouTube-Videos anschauen, die Schnipsel aber gar nicht herunterladen können (also sie auch nicht kopieren, was einen erheblichen urheberrechtlichen Unterschied bedeutet)? Neben der Strategie gibt es natürlich noch das taktische Verhalten. Das wird von vielen Dingen abhängen, unter anderem auch davon, wie der Streit mit den Buchverlegern um das Scannen von urheberrechtlich geschützten Büchern ausgeht. Das wird von Google schon fleißig betrieben und ist im Prinzip die weitaus bedeutendere Baustelle als ein Disput mit den großen Sportligen.
• Was die deutschen Fußball-Rechteinhaber versuchen, ist von der Sorte: Das sind die Nachahmer, die in den Zeitungen oder im Fernsehen etwas lesen und glauben, das brächte etwas, wenn sie es auch probieren. Hierzu wäre folgendes zu sagen: Die Fußball-Bundesliga wird es schwer haben, sich in den USA juristisch durchzusetzen. Weshalb? Weil es derartig viel an Anwaltsgebühren kostet und sehr wenig bringen wird. Google zeigt nämlich im Moment, dass sie sich korrekt verhalten. Sie reagieren, wenn jemand moniert, und fegen. Niemand kann sie zwingen, eine Instanz von tausenden von Heinzelmännchen einzuführen, die jedes Video vor dem Hochladen auf urheberrechtliche Probleme hin überprüfen. Das wäre nach amerikanischen Rechtsverständnis unreasonable. Zumal der Schaden nachweislich gering ist. Wieviel Geld büßt denn die Fußball-Bundesliga wirtschaftlich ein, wenn Fans Szenen aus Spielen hochladen? Wie groß ist im Vergleich dazu der Werbewert? Und wie sieht es mit jenen Firmen aus, die YouTube bewusst dazu verwenden, um Werbung zu machen?
• Die Prognose aus New York: Am Ende wird alles auf ein Modell hinauslaufen, dass Apple mit iTunes erfolgreich entwickelt hat. Der Nutzer zahlt kleine Beträge, ein Teil davon geht an die Rechteinhaber. Und Firmen wie Google werden Verträge mit den Rechteinhabern machen, die das regeln. Dumm für alle, die es lieber kostenlos hätten. Aber auch naiv zu glauben, dass so etwas auf Dauer funktioniert.
Zur Zeit läuft auf der Parallelschiene ein anderes Thema, das gerne in einen Topf geworfen wird, aber dabei schlichtweg falsch aufbereitet wird: Die Bundesliga macht Jagd auf Blogger, die mit der Videokamera im Stadion irgendwelche Szenen aufnehmen und anschließend in Podcasts etc. einbauen. Dazu habe ich eine ausführliche Stellungnahme in der Kommentarspalte des Fan-Faktor-Blogs abgeliefert. Wer keine Lust oder Zeit hat, die zu studieren, hier die Kernaussagen:
Die Liga versucht Blogger ins Bockshorn zu jagen, weil die kein Geld haben, um sich gegen unberechtigte Unterlassungsbegehren zu wehren. Der Konflikt ist nämlich kein Streit um Urheberrechte. Die gehören den filmenden Bloggern. Und auch kein Streit um die Benutzung des Wortes Bundesliga. Da hat die Liga nichts einzufordern. Das Wort gehört allen. Das Problem ist ein rein vertragsrechtliches. Wer im Stadion filmt, obwohl er eine Eintrittskarte gekauft hat, die ihm das untersagt, verstößt gegen diese bindende Vereinbarung. Gegen einen solchen Verstoß wäre allerdings allenfalls ein Hausverbot legitim. Alles andere wäre überzogen und sollte auch von keinem Richter akzeptiert werden.
Mit anderen Worten: Wer die subversive Politik der Nadelstiche in Richtung Liga vorantreiben will, macht weiter wie bisher. Wer sich mit den Ligabossen arrangieren will, versucht, eine Form der Lizensierung hinzubekommen. Wer PR für seinen Blog haben will, sucht die kalkulierte Konfrontation. Es könnte sich lohnen.
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