Weshalb sich in deutschen Medien ziemlich stabil die Idee hält, dass ein ehemaliger Leichtathletik-Bundestrainer im Falle eines Prozesses, der ihm theoretisch 15 Jahre Gefängnis einhandeln kann, nur mit einem abgekürzten Nachnamen genannt werden darf, ist und bleibt ein Rätsel. Übereinstimmenden Berichten zufolge hat der Mann inzwischen sogar ein Geständnis abgelegt – und zwar über den hundertfachen sexuellen Missbrauch junger Menschen. Wir reden also nicht mehr von bloßen Anschuldigungen und Vorwürfen, die ein Angeklagter in einem Strafprozess bekanntlich theoretisch entkräften kann. Wir reden von einem Serientäter, der zugegeben hat, systematisch (und bis zu seiner Festnahme) ohne weitere Konsequenzen Kindern das Leben zur Hölle gemacht hat. Nicht irgendein Mensch in der Provinz war das. Sondern ein Mann auf der Lohnliste des Deutschen Leichtathletikverbandes. Ein Mann, der im Rahmen seiner Arbeit und seiner Rolle als Coach einen Weg fand, seine Opfer zum Schweigen zu bringen. Und dann noch das: "In 15 Fällen fügte der Mann seinen Opfern auch körperliche Verletzungen zu", liest man bei SpOn.
Der Mann hat natürlich einen Namen. Er heißt nicht Ewald K., sondern Ewald Kaufmann. Er hat natürlich auch eine Biographie. Und er hat Spuren in der deutschen Presselandschaft hinterlassen, die man heutzutage immerhin im Internet finden und nachverfolgen kann. Ewald K. wurde er da nie genannt.
Hier zwei Links, die auf Berichte in der Süddeutschen Zeitung zurückgehen:
http://www.lg-telis-finanz.de/2003_berichte/2003-06-26_kaufmann.htm
http://www.lg-telis-finanz.de/2003_berichte/2003-06-11_talentschule.htm
Hier ein Foto, das nach Angaben der Leichathletik Coaching Academy jenen Mann zeigt, der sich vor Gericht eine Kladde vor den Kopf halten durfte, um sein Gesicht nicht in den Zeitungen wiederzufinden.
Die Frage, die einem angesichts solch einer frivolen Angst vor Bloßstellung einfällt, ist: Welches Interesse hat eine Gesellschaft daran, einen solchen Menschen nicht bloßzustellen? Wie weit reicht die Zurückhaltung, wenn doch deutsche Richter durchaus einen Unterschied machen:
"Dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit über schwere Straftaten kommt [...] im Rahmen der aktuellen Presseberichterstattung, also im unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat und einem Strafverfahren, der Vorrang gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Täters unter dem Gesichtspunkt des Anonymitätsinteresses, zu."
Wem dient aber die Anonymisierung? Und was bezweckt sie?