11. September 2007

Super-Bowl-Nachspiel: Janets Brust vor Gericht

Der 1. Februar 2004 war ein besonderer Tag in der Geschichte des Super Bowl. Damals riss Sänger Justin Timberlake seiner Duettpartnerin Janet Jackson einen Teil ihrer Oberbekleidung ab und heraus kam eine entblößte Brust, die im Rahmen der Live-Übertragung von CBS zwei Sekunden lang in Millionen von Wohnstuben übertragen wurde (in einer Einstellung, in der man so gut wie nichts erkennen konnte, schon gar nicht den Nippelschmuck, den die Fotos zeigen). Die Aufregung darüber war trotzdem größer als das meiste, was die Leute in den USA in Rage bringt. Man darf spekulieren, dass Frau Jackson das damals bewusst riskiert hat, um soviel Aufsehen zu erregen, dass Musikkonsumenten ihre neue CD kaufen. Bestraft wurde damals der übertragende Sender mit einer Geldbuße von 550.000 Dollar - von einer Aufsichtsbehörde namens Federal Communications Commission (FCC), die im prüden Amerika kurioserweise nur über die terrestrischen Sender wacht. Kabelkanäle unterliegen nicht dem gleichen Zensurausmaß und sind deshalb auch in der Lage, solche Sendungen wie Sex in the City oder die Sopranos zu produzieren.

CBS zog gegen die Klatsche vor Gericht, wo das Verfahren inzwischen die zweite Instanz erreicht hat. In den juristisch relevanten Details des Streitfalls geht es um die Frage, ob etwas, das so flüchtig von einer Kamera eingefangen wird und im Kontext der Übertragung jeden überrascht, inklusive den Regisseur, überhaupt ein Verstoß gegen die guten Sitten sein kann, wie sie vom Gesetz definiert werden.

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