10. Mai 2008

Heumacher vom Rechtsausleger: Das Urteil gegen die Hartplatzhelden

Die schlechte Nachricht: Die Hartplatzhelden haben den Prozess, den der Württembergische Fußballverband gegen sie angestrengt hat, verloren. Die gute Nachricht: Die Hartplatzhelden lassen sich nicht von einem Urteil in der ersten Instanz einschüchtern. Sie werden Berufung einlegen. Vielleicht stoppt ja die nächste Instanz den Irrsinn einer solch absurden Rechtsauslegung. Bislang fehlt die Begründung für das Urteil aus Stuttgart. Deshalb kann man auch noch nicht abschätzen, welche Schöpfungshöhe die kreative Leistung des Gerichts besitzt. Demnächst mehr. Hier der Beitrag von dieser Stelle aus, der begründet weshalb der Verband aufgrund seiner eigenen Satzung gar nicht das Recht hat, sich kommerzielle Rechte zuzusprechen: Weil sie als Geschäftemacher unter anderem gegen den Gemeinnützigkeitsgrundsatz verstoßen, dem sich der Verband verpflichtet hat. Ganz zu schweigen davon, dass er die Rechte gar nicht besitzt.

1 Kommentar:

Socrates76 hat gesagt…

Hi,
ich wollte nur kurz auf den Termin der zweitinstanzlichen Urteilsverkündung hinweisen: 18.12.2008, OLG Stuttgart
Hoffen wir, dass das Rückspiel besser verläuft