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20. September 2009

Podcast-Premiere: "Baseball zieht in den Krieg"


In Europa läuft zur Zeit eine bemerkenswerte Veranstaltung, die in mehreren Ländern parallel stattfindet und in der ersten Phase unter anderem in Regensburg Station machte: Der World Cup 2009 der IBAF – die Baseball-Weltmeisterschaft. Das Kürzel steht für den Internationalen Baseballverband, der gemerkt hat, dass man das stark wachsende Interesse an der Sportart östlich vom Atlantik vor allem dann weiter anschieben kann, wenn man dem Publikum das ganze Spektrum bietet: Spieler aus den Hochburgen und Talentschmieden und aus den aufstrebenden Baseball-Ländern. Angereichert mit einer Prise Nationalstolz.

Bei dem Versuch, den Zuschauern den World Cup schmackhaft zu machen, sind die Produzenten eines Werbevideos in Italien, wo das Finale stattfindet, jedoch weit über das Ziel hinausgeschossen. Sie inszenierten in Anspielung an eine der blutigen Schlachten des Zweiten Weltkriegs in Italien eine Landeoperation für die Kamera. Die Baseballspieler kommen vom Meer und stürmen – nur mit Baseballschlägern bewaffnet – den mit Panzersperren und Stracheldraht übersäten Strand. Vermutlich haben sich die Macher an der Auftaktsequenz des Films Saving Private Ryan (deutscher Titel: Der Soldat James Ryan, spielt in der Normandie) orientiert und fanden das militaristische Sujet irgendwie passend (hergestellt von der italienischen Werbeagentur Link, Regisseur Mauro Mancini).

Tatsächlich ist die Darstellung nichts anderes als eine Verhöhnung all jener, die von ihren Generälen in den Kugelhagel geschickt wurden, um das von den Nazis besetzte Europa zu befreien. Die Webseite The Daily Tube meinte über den Missgriff, bei dem am Ende im Stile der Reality-TV-Serie Survivor ein Baseball-Schläger als Fackel über dem leeren Strand lodert, das Video zeige "eine generelle Unfähigkeit".

Der eingeblendete englische Text am Anfang des Videos lautet:
"Am 22. Januar 1944 landeten 36.000 Soldaten an der italienischen Küste zwischen Anzio und Nettuno südlich von Rom. Sie wurden in eine der berühmtesten Schlachten des Zweiten Weltkriegs verwickelt. In diesem Jahr machen sich Wettkämpfer aus allen Teilen der Welt bereit, über dasselbe Feld der Ehre zu laufen."

Die historischen Fakten: Die Landeoperation, an der auf alliierter Seite Truppen aus den USA, Kanada und Großbritannien beteiligt waren, wurde vor allem deshalb berühmt, weil sie als abschreckendes Beispiel für einen militärischen Fehlschlag gilt. Sie führte zu monatelangen Gefechten auf engstem Raum und kostete auf beiden Seiten knapp 10.000 Soldaten das Leben. Die Zahl der Verwundeten lag bei über 30.000.

Es geht auch anders, wie ein zweiter Werbefilm aus dem gleichen Haus zum gleichen Anlass zeigt: Hier ließ man sich von einem der erfolgreichsten Baseballfilme aller Zeiten inspirieren: Field of Dreams (Feld der Träume, Hauptrolle Kevin Costner), der in den Maisfeldern von Iowa spielt und die Sportart und einen ihrer Traditionsclubs mythologisiert.

Über beide Videos und den Baseball World Cup (der noch bis Ende September läuft) geht es im ersten America-Arena-Podcast. Gesprächspartner ist der deutsche Baseball-Journalist Philipp Würfel, der unter anderem für die Webseite Mister Baseball und den MLB Insider schreibt.

Den Podcast wird es von jetzt ab regelmäßig geben – zu unterschiedlichen Themen und aktuellen Anlässen. Ziel ist nicht, einfach nur geschriebene Texte zu vertonen oder zu bebildern, sondern die vielen technischen Möglichkeiten da zu nutzen, wo sie sich anbieten: um Impressionen und Atmosphären einzufangen, wie man sie sonst nur aus dem Radio oder dem Fernsehen kennt. Der inhaltliche Anspruch? Alles aus dem weiten Feld der Themen, die American Arena seit den Anfängen abdeckt.

Feedback? Sehr willkommen.

P. S. Zu einem gewissen Grad geht die Inspiration zu diesem Podcast auf die ambitionierte und vielversprechende Arbeit einer Gruppe von Fußballbloggern in Deutschland zurück, die soeben – noch immer im Stadium des Experimentierens (deshalb auch der Arbeitstitel Nullnummer) die vierte Ausgabe aufgenommen hat. Diesmal auch mit einem kleinen Beitrag von dieser Stelle aus. Federführend ist probek in München, der am Montag übrigens zum ersten Mal im Alleingang eine Produktion gefahren hat und das hervorragend hinbekommen hat. Zu seinem Live-Mitschnitt in seiner Küche schalten sich regelmäßig Blogger aus anderen Städten über einen parallel laufenden Chat ein. Die Mitstreiter wiederum können die Studioarbeit über Stream live im Netz per Video verfolgen. Auf probeks Blog laufen auch die Kommentare ein. Reinhören lohnt sich.

10. September 2009

Piraten unterstützen Hartplatzhelden

Die Hartplatzhelden erhalten prominente Unterstützung – von der Piratenpartei, die am 27. September erstmals bei den Bundestagwahlen kandidiert. Die offizielle Pressemitteilung zur Aktion - eine Reaktion auf den vom Württemberischen Fußballverband angestrengten Prozess gegen das innovative Internet-Portal – ging soeben raus. Die Auseinandersetzung um die Frage, wem eigentlich die Bilder vom Amateurfußball (und all den anderen Amateursportveranstaltungen) gehören, wird in naher Zukunft vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Hartplatzhelden hatten in der ersten beiden Instanzen gegen den WFV verloren. Eine außergerichtliche Einigung, die das Oberlandesgericht Stuttgart angeregt hatte, war am Widerstand der Funktionäre gescheitert.

In der Zwischenzeit rüsten in den Verwaltungszentralen der Fußballverbände die Justiziare auf und attackieren andere Bemühungen. In Hessen wurde sogar ein Mitgliedsverein aufgefordert, selbst produzierte Videos nicht mehr bei YouTube zu parken. Der Club hatte diesen Weg gewählt, um die Bilder ohne weitere Kosten auf der eigenen Webseite einbetten zu können und auf diese Weise den eigenen Anhängern zugänglich zu machen. Er gab lieber nach, als einen teuren Rechtsstreit zu riskieren. Über einen ähnlich gelagerten Versuch aus Niedersachsen berichtete neulich der Fußball-Blog direkter freistoss. Dort geht es hauptsächlich um Fotos. Betroffen sind nicht die Hartplatzhelden, sondern die Initiative MyHeimat.

Hinter der Salami-Taktik steckt ganz offensichtlich eine Strategie. Die spiegelt das Selbstverständnis des Deutschen Fußballbundes wieder, der sich möglicherweise zu fein war/ist, die vielen Enthusiasten und ihre Ideen zur Popularisierung des Amateurfußballs selbst in die Mangel zu nehmen. Ein solches Verhalten würde einen ähnlichen Effekt produzieren, wie bereits im Fall Zwanziger vs. Jens Weinreich deutlich wurde. Bei solchen Machtdemonstrationen entsteht inzwischen automatisch Gegenöffentlichkeit und schlechtes Image, sobald die etablierten Medien einsteigen und die Methoden offenlegen. Die kleineren regionalen Verbände hingegen können mit sehr viel größeren Erfolgsaussichten behaupten, dass ihre Interessen von den Aktivitäten außerhalb ihres Einflussbereichs tangiert werden. So klagte der WFV seine Position auf der Basis des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ein. Keinem der Richter schien aufzufallen, dass die Hartplatzhelden den Wettbewerb um das öffentliche Interesse am Amateurfußball eher fördern und dass sie dabei keineswegs dem Verband irgendetwas streitig machen. Der kann durchaus seine eigenen Videobilder selbst ins Netz stellen. Er könnte auch mit Initiativen wie den Hartplatzhelden kooperieren. Aber für solche Nuancen im Leben fehlt den Verbandsoberen das Gespür. Sie wollen alles. Und sie wollen es sofort. Ganz egal, ob es ihnen überhaupt gehört.

Blick zurück: Zur Nachahmung nicht empfohlen

15. August 2009

Ziemlich verfahren

Athleten und Autos – das ist eigentlich eine symbiotische Beziehung aus Testosteron und Oktan. Aber sobald die Sportler ihre Neigung zu Fahrzeugen wirtschaftlich ausschlachten sollen, wirken sie so, als könnten sie mit dem Thema nichts anfangen. Aus amerikanischer Sicht hat der Blog ingamenow ein paar Beispiele aus dem Videoangebot bei YouTube herausgesucht. Bitte lächeln... (via Tweet von Jonathan Sacks).

22. Juli 2009

Die (vermeintliche) Macht der Baseball-Liga

Hier ist – als Einstieg zu einem längeren Exkurs – erst mal eine aktuelle Information für Medien- und Urheberrechtsspezialisten, die sich für die Entwicklungen in den Vereinigten Staaten interessieren (zugegeben: vermutlich eine Kleinstgruppe): Major League Baseball hat Viacom gezwungen, aus einem in den Internetarchiven geparkten Clip der Daily Show mit Jon Stewart den jammervollen Pitch von Präsident Obama beim All-Star-Spiel herauszuschneiden. Viacom ist die Fernsehfirma, der der Comedy Channel und die Sendung gehört, die inzwischen als das vertrauenswürdigste Nachrichten-Programm Amerikas eingestuft wird. Was ist das Problem? Die Rechte an den Aufnahmen gehören der Liga, die nichts dagegen hatte, dass im Rahmen der sogenannten Fair-Use-Klausel des amerikanischen Urheberrechts gleich nach dem Ereignis im Fernsehen ungefragt Ausschnitte gezeigt und kommentiert wurden. Aber dass diese Ausschnitte nun online als Kopie der Sendung ad infinitum zu sehen sein würden, das ging der Liga gegen den Strich. Viacom reagierte vorsichtshalber und schnitt die fragliche Stelle aus dem Archivstück heraus. Wie die Geschichte weiter geht, weiß noch keiner. Sollte sie vor einem Gericht landen, darf man gespannt sein, wie ein Urteil aussieht. Es wäre allerdings kurios, wenn die Argumentation der Baseball-Leute durchdringen würde. Das würde auf andere Medien, sagen wir mal Bücher, übertragen heißen: die Erstauflage darf Zitate aus anderen Werken enthalten, aber alle weiteren Auflagen nicht, denn damit verdient der Verlag und der Autor Geld, das er dem Rechteinhaber des Orginalmaterials vorenthält.

Ohne an dieser Stelle allzuweit auszuholen: Das wäre absurd und würde die Rolle der durch eine Reihe von höchstrichterlichen Urteilen untermauerten Rechtsdoktrin völlig aushöhlen. Eine Sichtweise, die es unter anderem ermöglicht, dass in den USA zu Zwecken der Parodie keine Genehmigung vom Urheberrechtsinhaber des parodierten Materials eingeholt werden muss. Aber nichts am und im Rechtswesen lässt sich vorher genau vorhersagen.

Mir fällt in solchen Momenten meistens der Rechtsstreit um die Videos vom deutschen Amateuerfußball ein. Da haben zwei Instanzen in Deutschland auf der Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit einem Federstrich das Urheberrecht ausgehebelt. Das Verfahren geht nun in die dritte Instanz – vor den Bundesgerichtshof. Oliver Fritsch vom Indirekten Freistoß und Triebfeder hinter den Hartplatzhelden hat heute getwittert, dass die Anwälte diesmal wohl eine etwas andere Stoßrichtung haben. Sie wollen offensichtlich weniger die Frage zuspitzen, wer denn eigentlich in einer freien Gesellschaft das Recht an den entstehenden und entstandenen Bildern hat. Diesem Argument, das auf der Basis des Urheberrechts eindeutig für die Ersteller der Videos spricht und das durch seine Formulierungen klar macht, dass Sport keine urheberrechtlich geschütze Leistung ist, hatten die beiden ersten Instanzen eine eiskalte Schulter gezeigt. Vielleicht wäre es deshalb wirklich wirksamer, die Gegenseite – den Württembergischen Fußballverband – dazu zu zwingen, endlich mal zu beweisen, dass sie überhaupt sind, was sie immer behaupten: ein Veranstalter von Fußballspielen. Genauso wie sie mal beweisen sollten, dass sie so etwas wie ein Gewerbebetrieb sind und nicht ein steuerfreier, vom Staat alimentierter Verein, der sich eine Geschäftstätigkeit anmaßt, zu der er gar nicht befugt ist.

Zur Interpretation des Veranstalter-Begriffs im Sport ist die folgende Passage aus dem Buch von Matthias Laier mit dem Titel Die Berichterstattung über Sportereignisse ganz nützlich. "Nach dem BGH erbringen die Vereine die wesentliche wirtschaftliche Leistung" und "die wesentliche organisatorische Leistung", liege "beim Heimverein". Falls der Verband für sich einen eigenen Leistungs- und Abgeltungsanspruch in die Waagschale werfen will, reicht es nicht, "bloße Koordinierungsaufgaben" wie die "Erstellung des Spielplans" erbracht zu haben. Wobei sich diese Abwägung ausschließlich auf den Profisport bezog. Das fiel beim OLG in Stuttgart nicht ins Gewicht. Der Senat schien von seiner persönlichen, "aus eigener aus Stadionbesuchen, Massenmedien und Presse gewonnener Kenntnis" (siehe Absatz 117) so sehr beeindruckt, dass er den Unterschied zwischen Amateurfußball und Profifußball und die gewerblichen Kriterien desselben sowie der Funktion eines Verbandes einfach unter den Tisch fegte. Der Unterschied sei "nicht prinzipieller sondern nur gradueller Natur", meinten die Richter. Offensichtlich hatten sie sich nicht die Mühe gemacht, die Satzung des Verbandes zu lesen und sie mit dem entspechenden Grundlagenpapier der Deutschen Fußball-Liga zu vergleichen. Die DFL ist eine GmbH. Der WFV ist ein der Gemeinnützigkeit verpflichteter steuerbefreiter Verein, der nicht mal in seiner Satzung den Anspruch formuliert, dass ihm irgendetwas an den Spielen gehört.

Mir sind bei den letzten Recherchen zum Thema ein paar andere kluge Gedanken aufgefallen, die sich in einem Rechtsgutachten mit dem Titel Leistungsschutzrecht für Sportveranstalter?“ von Professor Dr. Reto M. Hilty und Dr. Frauke Henning-Bodewig finden und die sich unter anderem mit den Auswirkungen der vor ein paar Jahren vorgenommene Reformierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb auf die Rechtssprechung in diesem Bereich befassen. Ich empfehle Menschen mit Sinn für juristische Fragen dieses Papier. Es ist durch die Bank erhellend. Zwei Zitate sollten aufhorchen lassen:

Seite 41: "Die wirtschaftliche Auswertung der im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen erbrachten Leistungen fällt in den Schutzbereich des Rechts am Gewerbebetrieb. Vorausgesetzt wird jedoch weiter ein unmittelbarer und betriebsbezogener Eingriff. Die ungenehmigte Ausnutzung der wirtschaftlichen Leistungen der Sportveranstalter müsste sich also gegen dessen „Betrieb“ richten."
Den "Betrieb" des Amateurfußballs in Baden-Württemberg haben die Hartplatzhelden zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Im Gegenteil: Der Verband konnte sogar ohne Störung einen eigenen Vertrag mit einer Firma über die Verwertung von Videos im Internet auf die Beine stellen.

Seite 47: "Aus dem geänderten Verständnis des UWG 2004 folgt daher, dass ein Schutz der Leistungen des Sportveranstalters auf der Grundlage der Generalklausel nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht kommen wird. Investitionen als solche in eine Sportveranstaltung sind daher de lege lata nicht schutzfähig. Dies gilt auch, wenn sie zu konkreten Ergebnissen wie die Erstellung von Spielplänen etc. geführt haben."

Und so sei aus diesem Anlass noch mal dran erinnert (auch wenn die Materie kompliziert ist und die Beschäftigung damit ziemlich mühsam): Solidarität mit den Hartplatzhelden ist mehr als eine Attitüde. Es geht bei der Entscheidung in Karlsruhe um mehr als nur um Fußball. Es geht um den Bestand des Urheberrechts, der Gewerbefreiheit und der Meinungsfreiheit.

9. Juli 2009

Musikvideos: Raus dem gemachten Bett

Gestern kursierte in den USA die Meldung, wonach sich eine der beiden Urheberrechtsgesellschaften der Musikbranche nicht nur an YouTube schadlos halten (der Streit wird zur Zeit vor Gericht ausgetragen), sondern sich auch mit Webseiten-Betreibern anlegen will, solche YouTube-Videos einbetten. Damit kommt die fragliche Firma zwar möglicherweise nicht durch. Aber wer das ausfechten und sich dagegen wehren will, braucht gute Anwälte und viel Geld. Wer das nicht hat, lässt wohl erst einmal besser die Finger von den Videos und koppelt die alten wieder aus. Exakt das ist hier passiert.

Wie sich beim Hausputz herausstellte, gab es manche der Song-Darbietungen (meistens von Live-Aufnahmen und keine MTV-artigen Kunstproduktionen) auch bei YouTube nicht mehr, weil irgendjemand interveniert hatte. Weshalb ich in solchen Fällen einfach gar nichts gemacht habe. In den anderen habe ich ein Link zur entsprechenden YouTube-URL gesetzt. Man kann die Aufnahmen also immer noch finden. Es ist damit alles nur ein Hauch umständlicher geworden. Die Linksammlung in der rechten Spalte weiter unten musste natürlich umgetauft werden. Sie heißt jetzt: Beiträge über Musiker und Musik. Denn die Texte selbst blieben unverändert.

20. März 2009

Zur Nachahmung nicht empfohlen: Das Urteil gegen die Hartplatzhelden

Es ist traurig genug, dass die Hartplatzhelden vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart in zweiter Instanz den Prozess gegen den Württembergischen Fußballverband verloren haben. Und dass die Sache nur dann weiter ausgefochten werden kann, wenn das von viel Enthusiasmus getragene Portal eine große Zahl an Menschen findet, die es mit Spenden unterstützen. Aber was noch viel trauriger ist, ist die Art und Weise, wie nun bereits ein zweites Gericht in Deutschland ein Gesetz auslegt, das bereits in seiner Überschrift klar macht, dass es im Wirtschaftsgeschehen ein Rechtsgut gibt, dass es zu schützen gibt: den Wettbewerb. Wo kein Wettbewerb ist, da ist kein Markt. Und wo kein Markt ist, da regieren die Monopolisten. Und wo die Monopolisten regieren, ist das schöne Grundgesetz und der ganze Rechtsrahmen nicht viel wert, der auf dem Papier immer so attraktiv aussieht.

Sicher, das Kompendium, über das wir hier reden, trägt den vollständigen Titel "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb". Und das wollen wir auch gar nicht unterschlagen. Aber die Zuspitzung ist philosophisch betrachtet eher unbedeutend. Dabei handelt es sich um einen Sonderfall des nicht funktionierenden Wettbewerbs. Einen, in dem sich jemand einen Vorteil verschafft, der ihm nach unserem Rechtsverständnis nicht zusteht, Denn, so sagt es das Gesetz: Es gibt "geschäftliche Handlungen", die dazu geeignet sind, die "Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen". Und das wird – gut so! – durch das UWG untersagt. Und warum wird das untersagt? Damit der Wettbewerb so fair wie möglich funktioniert.

Das Wort "spürbar" steht da ganz bestimmt nicht zufällig. Denn es geht im Streitfall auch darum, das Ausmaß der Beeinträchtigung ziemlich genau abzuprüfen. Im konkreten Fall hätte der WFV also beweisen müssen, dass seine Geschäfte durch die Videos der Hartplatzhelden "spürbar" betroffen gewesen wären. Er hätte eine überzeugende Antwort auf die Frage geben müssen: Auf welche Weise haben die Hartplatzhelden dem Verband die Möglichkeit genommen oder diese auch nur eingeschränkt, seine eigenen Videos zu drehen und ins Netz zu stellen und dafür Geld zu bekommen? Die Antwort wurde nicht erbracht. Aber das war auch nicht nötig.

Denn das Oberlandesgericht ist auf eine andere Idee verfallen, um den monopolistischen Interessen des Verbandes nachzukommen, die nichts anderes beabsichtigen, als den Wettbewerb auszuschalten, den das Gesetz im Prinzip schützen und ermöglichen soll. Es hat sich eine Auslegung von Paragraph 4, Absatz 9 zu eigen gemacht, die ein neues Rechtskonstrukt schaffen musste, um eine Entscheidung zu Gunsten des Verbandes überhaupt mit einem Anstrich von Logik auszustatten. In dem fraglichen Absatz des Gesetzes heißt es: Es handelt unlauter (und beinträchtigt mithin "spürbar" und auf unfaire Weise den Mitbewerber), wer
"Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat..."

Das neue Rechtskontrukt lautet: Bei einem Amateurvideo vom Fußballplatz handelt es sich um eine "Nachahmung" einer Ware oder Dienstleistung (in diesem Fall einer oder mehrerer beliebiger Fußballszenen von einem irgendeinem Platz irgendwo in der Provinz). In den Zitaten aus der Berichterstattung über das Urteil ließ sich nicht genau erkennen, wie das Gericht auf diesen Rösselsprung gekommen ist. Das hätte ich deshalb wirklich mal gerne erklärt.

Nachahmung? Von was? Ein Video im vorliegenden Fall *) ist zuerst einmal ein Original. Im Sinne des Urheberrechts handelt es sich um ein Werk, dem ein Schöpfungsgang zu Grunde liegt. Es ahmt nichts nach, es stellt dar. Es stellt etwas her, was andernfalls gar nicht existieren würde: die Abbildung einer Szene. Als solche unterliegt diese Abbildung sogar einem besonderen Schutz. Nämlich dem des Urheberrechts. Das schließt ein: Der Urheber kann dieses Recht verwerten, und zwar egal ob kommerziell oder nicht. Und kein Verband (oder Gericht) kann ihm dieses Recht streitig machen. Wenn aber ein Oberlandesgericht erklärt, dass dieses Video nur auf eine Weise ausgewertet werden kann, nämlich über den Fußballverband, hebt es genau an dieser Stelle das Urheberrecht auf. Und den Wettbewerb um Videos vom Fußballplatz dazu.

Das Interessante an der Entscheidung des OLG ist tatsächlich, dass die Richter dieses Recht der Videobesitzer auf die Auswertung ihrer eigenen, ihnen gehörenden Aufnahmen offensichtlich einfach elegant ignoriert haben, in dem sie munter ihr Konstrukt erfanden, wonach Videoaufnahmen, die die Wirklichkeit abbilden, eine "Nachahmung" seien. Das ist der eigentliche Skandal, der leider untergeht, wenn man den anhängigen Streit nur als Auseinandersetzung zwischen den Hartplatzhelden und dem WFV definiert. Es geht hier nämlich tatsächlich um etwas anderes und um viel mehr: um das Recht eines ganz normalen Bürgers mit einer ganz normalen Videokamera auf einem ganz normalen Fußballplatz ganz normale Bilder zu drehen. Wenn das nicht verboten ist (und wie könnte das Wettbewerbsrecht das auch untersagen?), dann ist auch die Verwertung nicht verboten. Und dann kann ich auch weiterhin auf den Fußballplätzen im Südwesten Deutschland Videos drehen und entscheiden, auf welcher Plattform sie veröffentlicht werden.

Weshalb es in diesem Zusammenhang auch gar nicht nur um eine Solidarität mit den Hartplatzhelden geht, sondern um mehr. Es geht um die ureigenen Rechte von uns allen. Und deshalb sollten so viele Menschen wie möglich die Hartplatzhelden unterstützen. Sie sind die einzigen, die momentan bereit sind, diesen Kampf zu führen. Sie brauchen dafür Geld. Mehr Informationen gibt es hier.

*) Es wäre eine ganz anderes Thema, wenn wir über Duplikate reden würden, also über Videos, deren Originalversion dem WFV gehören, und die dann jemand als nachgeahmte "Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt". In einem solchen Fall wäre der Nachahmungsbegriff sinnvoll eingesetzt. Aber es gibt diese WFV-Videos nicht. Und die Hartplatzhelden haben die nicht existierenden Videos auch nicht kopiert (oder nachgeahmt). Obendrein hat der WFV nicht mal behauptet, dass ihm urheberrechtlich irgendetwas an den Fußballspielen gehört. Eine Streitfrage, die übrigens in den USA bereits höchstrichterlich entschieden wurde. Nein, sagte der Supreme Court, den Ablauf eines Ballspiels kann der Betreiber nicht urheberrechtlich schützen. Das mag das Bundesverfassungsgericht anders sehen. Aber auf eine solche Begründung wäre ich sehr gespannt.

Blick zurück: Die Attacke auf die Hartplatzhelden, Teil 1

11. Juli 2008

Nike-Fußball-Werbespot: Die lange Fassung


Eine ziemlich späte Verbeugung von dieser Stelle aus vor der Arbeit von Nike und Regisseur Guy Ritchie. Man muss dazu nicht viel erklären. Es ist ein Point-of-View-Film. Niemand weiß, wer der Spieler ist, der mit der Kamera unterwegs war. Diese Version ist der Director's Cut. Was vermutlich heißt, dass es in den Entwicklungsschritten der Kampagne mal eine lange Fassung gab, die so lange heruntergeschreddert wurde, bis sie in das Format kurzer Werbefenster passte. Wer nach diesem Video Lust auf mehr hat, kann sich diesen etwas älteren BMW-Spot anschauen. Die Pointe ganz am Schluss geht auf Kosten der Hauptdarstellerin, die aber im echten Leben vermutlich zuletzt lacht. Grinsen wird sie bereits über die jüngste Behauptung von Ex-Baseball-Profi Jose Canseco, wonach sie vor ein paar Jahren ein Kind von ihm haben wollte. Das erzählte er einem US-Magazin, nachdem er gelesen hatte, dass die Dame etwas mit seinem Erzfeind Alex Rodriguez gehabt haben soll.

14. Mai 2008

Zweimal die halbe Wahrheit ist auch eine ganze


Zuerst war da diese neue Werbeidee der NBA, jeweils zwei namhafte Spieler einen pathetischen Text über den Stellenwert des Basketball-Championat sprechen zu lassen. Vom gestalterischen Prinzip her genial. In der Umsetzung gelungen. Die Beispiele lassen sich jetzt leicht auf YouTube finden. Zur aktuellen Playoff-Serie zwischen Cleveland und Boston siehe das Video oben.

Die Einprägsamkeit und Eindeutigkeit hat kreative Bastler herausgefordert, es mit der einen oder anderen Parodie zu probieren. Da zählt dann mehr die Idee und weniger die Umsetzung. Denn keiner von denen besitzt das Geld oder die technische Ausstattung, um mit der NBA mitzuhalten. Ein paar Beispiele hat der Medien-Journalist Daren Rovell auf CNBC.com zusammengetragen. Bei denen geht es nicht nur um Sportler. Was schade ist: Allein die Barry Bonds/Roger Clemens-Parodie zeigt, dass man im US-Sport noch so manche Figur in knapp 30 Sekunden herrlich auf die Schippe nehmen kann (via SportsbyBrooks).

10. Mai 2008

Heumacher vom Rechtsausleger: Das Urteil gegen die Hartplatzhelden

Die schlechte Nachricht: Die Hartplatzhelden haben den Prozess, den der Württembergische Fußballverband gegen sie angestrengt hat, verloren. Die gute Nachricht: Die Hartplatzhelden lassen sich nicht von einem Urteil in der ersten Instanz einschüchtern. Sie werden Berufung einlegen. Vielleicht stoppt ja die nächste Instanz den Irrsinn einer solch absurden Rechtsauslegung. Bislang fehlt die Begründung für das Urteil aus Stuttgart. Deshalb kann man auch noch nicht abschätzen, welche Schöpfungshöhe die kreative Leistung des Gerichts besitzt. Demnächst mehr. Hier der Beitrag von dieser Stelle aus, der begründet weshalb der Verband aufgrund seiner eigenen Satzung gar nicht das Recht hat, sich kommerzielle Rechte zuzusprechen: Weil sie als Geschäftemacher unter anderem gegen den Gemeinnützigkeitsgrundsatz verstoßen, dem sich der Verband verpflichtet hat. Ganz zu schweigen davon, dass er die Rechte gar nicht besitzt.

17. März 2008

Ziemlich klamottig


Irgendwann muss in der NBA die alte, devote Haltung gegenüber den Vertretern des Fernsehens im Mülleimer gelandet sein. Der Grad an Respektlosigkeit ist unterschiedlich. Besonders, wenn es um TNT-Reporter Craig Sager geht, der den Eindruck erweckt, als er seine Garderobe im Fundus von alten Theatern zusammensucht. Aber der jüngste Fall von Lakers-Trainer Phil Jackson, der mitten in eine Antwort auf die Frage nach seinen taktischen Plänen ein Kompliment in Sachen Bekleidung einbaut. ESPN-Reporterin Michele Tafoya nahm es ohne mit der Wimper zu zucken. Löst das Reden über Klamotten demnächst jedes ernsthafte Gespräch über Basketball ab? Oder geht es schon gar nicht mehr um Basketball, sondern nur noch um Stil und schönen Schein?

3. Februar 2008

Einstimmung auf die Halbzeitshow: Tom Petty


Zur Einstimmung auf heute abend: ein Abstecher in den Keller, wo die Hinterlassenschaften des Rockgitarristen Tom Petty lagern. Beginnen wir mit Into the Great Wide Open, einem Song, der ziemlich viele Petty-Qualitäten in sich vereinigt. Neben dem karamelartigen Klang der Rickenbacker-Gitarrenakkorde und der näselnden Stimme, die ähnlich wie bei Bob Dylan einen unangestrengten Sprechgesang produziert, sind es vor allem das entspannte Tempo und die Texte. Petty ist ein Mann mit kurzen, leichten Pinselstrichen und weggeworfenen Zeilen voller Ironie. Im Video wird das noch deutlicher. Mit Johnny Depp und Faye Dunaway. Kleines Bonbon: wie Depp synchron zum Playback die Gitarren-Licks mimt.

Es gibt zahlreiche Live-Mitschnitte von Petty und seiner Band, den Heartbreakers. Aber dieser hat die beste Audio-Qualität. Er ist vom Live-Aid-Konzert 1985. Der Text zu Refugee lässt sich zwar leicht auch als politischer Kommentar interpretieren. Aber er ist vor allem deshalb interessant, weil er auf seherische Weise eine Episode in seiner Karriere wenig später andeutet. Damals legte er sich mit seiner Plattenfirma an und meldete lieber Konkurs an, um sich aus dem alten Vertrag herauszumanövrieren. Die Episode illustrierte den seltenen Fall eines Musikers, der nicht bereit ist, sich dem Diktat der Industrie zu unterwerfen, weil er seinen Anspruch auf künstlerische Freiheit nicht aufgeben will. Und das ganz kurz, nachdem er 1979 mit dem Album Damn' the Torpedoes zum ersten Mal ein größere Publikum erreicht hatte.

Klicks:
Petty und Alan Bangs - das Interview nach seinem Rockpalast-Auftritt 1999 (kann man lesen und auch hören)

Petty live im Rockpalast 1977 (in der Studio-Version)

Dass Petty 2002 in die Rock'n' Roll Hall of Fame aufgenommen wurde, kann man nicht nachvollziehen. Er ist zwar populär und unermüdlich, aber bestenfalls so etwas wie ein Genre-Stilist, nicht jemand, der mit seiner Musik irgendeinen bemerkenswerten Beitrag zur Entwicklung des kreativen Panoramas geleistet hätte (siehe auch die Einzelbewertungen seiner Platten aus Sicht des New Yorker Kritikers Robert Christgau).

5. Januar 2008

Beim Football vor der Glotze

Drüben in Hamburg bei allesaussersport hat dogfood zu den Wild-Card-Spielen der NFL eine spezielle Live-Blog-Software ausgepackt. Die mischt alle Kommentare gleich mit hinein und bietet Abstimmungsmöglichkeiten. Ganz beachtlich. Noch beachtlicher: Das Durchhaltevermögen der Leser, die noch nach 4 Uhr nachts die NASN-Übertragung aus Pittsburgh verfolgen und gleichzeitig den Blog lesen. Weil man drüben aber nicht die Werbung bekommt, die NBC heute abend ausstrahlt, wollen wir mal zwei der Werbethemen auflegen. Daraus, wer wofür inseriert, kann man nämlich bequem schlussfolgern, welche Zuschauerschicht in den USA beim Football vor der Glotze hängt: Männer mit Erektionsproblemen und mit zuviel Cholesterin.


Hinweis: Dies sind nicht die Orginalspots, sondern zwei Parodien. Wer will schon die Originaldinger sehen? Die sind ja nicht mal lustig...

2. Dezember 2007

Trump vs. Schottland: Abgeschmettert

Früher konnte man von seiner ersten Schottland-Reise zurückkehren und das Gefühl haben, an einem anderen Ende des Planeten gewesen zu sein. Das mag dem einen oder anderen auch heute noch so gehen, obwohl die Ölfunde in der Nordsee und die damit verbundenen wirtschaftlichen Erträge, die Integration in die EU und eine allgemeine soziokulturelle Homogenisierung innerhalb von Großbritannien es einem inzwischen schwerer machen, dieses andere noch so einfach aufzuspüren und nachzuvollziehen. Aber wenn man liest, wie eine Gruppe von Leuten in Aberdeenshire den amerikanischen Protzkopf Donald Trump und seinen Plan für eine Golfanlage und ein großes Luxushotel abgeschmettert hat, dann weiß man: Da lebt noch was. Und das wird sich nicht einfach unter die Räder der Globalisierung kommen. Trump zog alle Trümpfe, sogar die Mitleidsnummer, dass seine Mutter ursprünglich aus armen Verhältnissen in Schottland kam. Es nutzte nichts.

Für Leute, die nicht gleich eine Reise buchen wollen: der (sehr sülzige, amerikanische) Trailer des schon ziemlich alten Films Local Hero, der bezeichnenderweise in den USA überhaupt nicht wahrgenommen wurde, obwohl er es in den Rang eines Klassikers geschafft hat, wäre eine Einstimmung.

Vielleicht hätte sich Trump lieber mal den ansehen sollten, ehe er so viel Geld in die Planungskosten investierte. Die Musik von Mark Knopfler und diese Szenen hätten es eventuell auch schon getan:

Für Neugierige und Romantiker noch ein Nachschlag: diese Aufnahme von Knopfler speziell für AOL aufgenommen.

27. November 2007

Gatorade-Erfinder gestorben

Es gäbe heute einen sehr guten Anlass, die Geschichte von der Erfindung eines berühmten Sportdrinks zu erzählen. Denn soeben erreicht uns die Nachricht, dass der Schöpfer der Erfrischungsbrause namens Gatorade gestorben ist. Aber die meisten Nachrufe enthalten das Wesentliche, also sparen wir uns das. Dr. Robert Cate wurde 80 Jahre alt, was für die Qualität seiner Kreation spricht. (Wir erinnern uns: der Mann, der das Joggen erfand, um dem Herztod zu entgehen, starb vergleichsweise jung an Jahren - am Herztod). Gatorade hat nicht nur Cate und seinem ehemaligen Arbeitgeber, der Universität Florida viel gebracht, von deren Spitznamen (Gators) sich der Produktname ableitet, es hat die Sportkultur bereichert. Kaum eine Werbeaussage hat je die Verbindung von Sport und Starkult so gut in einen Slogan gepackt wie "Be like Mike". Sie glorifizerte den Basketballer Michael Jordan auf eine fast schon religiöse Weise. Zum Beispiel so:

Zum Glück gab es auch Kreative, die so etwas gekonnt auf die Schippe genommen haben:

Gatorade steht aber noch für etwas anderes: für die eiskalte Dusche, die man Trainern nach dem Gewinn eines Titels über den Kopf kippt.
Erfunden wurde das nach Recherchen von Frank Deford vor etwa 20 Jahren von einem Footballprofi der New York Giants, der sich auf diese Weise bei seinem damaligen Trainer Bill Parcells für die herbe Behandlung im Laufe der Saison bedanken wollte. Wobei man Deford recht geben muss. Die einst so spontan wirkende
Aktion ist zu einem albernen Ritual verkommen. Man muss annehmen, dass Gatorade für die Ausschüttung bezahlt. Denn meistens sind ndie Fernsehkameras da, um den Augenblick und das Gesicht des Coaches einzufangen.

Während die eiskalte Ladung in den Nacken gesundheitsschädlich sein kann, wirkt das Getränk, über die richtigen Kanäle inhaliert, kleine Wunder. Manche schwören darauf als Kampftrunk gegen den Kater am Morgen. Manche halten es für ein Mittel gegen Kopfschmerzen und gegen Nierensteine. All das kann von dieser Warte aus nicht bestätigt werden. Wenn man nicht säuft und nicht raucht und einigermaßen schläft, kommt man wohl auch ohne aus. Ach ja. Und beim Sport tut's auch Wasser.

22. September 2007

Die Nike-Goalies haben ausgedient


Sportausrüster Nike zieht sich aus dem Eishockeygeschäft zurück. Und damit auch aus dem Produzieren von völlig verrückten Torwart-Werbespots. YouTube hat sie alle. Hier ein Vorgeschmack. Oder muss man jetzt eigentlich Nachgeschmack sagen?

14. August 2007

Die Beckham-Oper, Knöchelverzeichnis. Nr 2


Dan Steinberg, der Sport-Blogger der Washington Post, schreibt nicht nur viel und gut. Er serviert regelmäßig kleine Video-Schmankerl, die bei YouTube geparkt werden und teilweise auch auf einem Kanal im Lokal-TV der amerikanischen Hauptstadt laufen. Prognose von hier aus: Das ist die Richtung, in die sich die Sportbloggerei weiterentwickeln wird, sobald es eine gewisse finanzielle Grundlage gibt. Denn solche Elemente (gepaart mit einer besonderen Art von Fan-Haltung und Humor) werden auf den konventionellen Medienschienen keine Chance haben, weil sie nämlich ohne den überkandidelten Ernst daher kommen, mit dem das Fernsehen Sport präsentiert. Ihre wichtigste Qualität: Sie repräsentieren eine neue, ungefilterte, subversive und spontane Beschäftigung mit Sport mit dem Potenzial für andere Sichtweisen. Wer die abweisende Haltung der Bundesliga zu Fan-Videos und Fotos erlebt, kann sich kaum vorstellen, dass sich so etwas auch mal in Deutschland sich solche Expeprimente auch in Deutschland entwickeln wird. Aber es wird kommen...vermutlich über die Beschäftigung mit anderen Sportarten, denen etwas daran liegt, von der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden.

In dem Schnipsel ging es um David Beckham und seinen Auftritt in Washington, bei dem er zum ersten Mal offiziell im Trikot der Los Angeles Galaxy an einem MLS-Spiel teilnahm. Es ist bedeuted attraktiver und informativer als das Video von SpOn aus selbigem Anlass, das so tut, als wäre dies ein Ereignis gewesen, das eine Art von Nachrichtenbeitrag nach alter (pseudo-seriöser) Tagesschau-Fernsehmanier rechtfertigt, trotz schlapper Bilder und Interviews.
Blick zurück: "Die Sportblogosphäre ist ein Bewusstseinzustand"
Blick zurück: Die weisen Worte des Mr. Stone Mountain

26. Juni 2007

Fußball ohne Füße ist wie Denken ohne Hirn

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Es gibt Möglichkeiten, die lange Sommerpause zu überbrücken. Zum Beispiel auf diese Art und Weise wie diese Burschen in England. Oder auf diese Weise: Man schickt gleich zwei unterschiedliche Automarken ins Rennen.

Oder auch so: Das Video wurde bei YouTube leider nicht zum Embed freigegeben. Nachtrag: die Info ist korrigiert.

2. Juni 2007

Hinweis für Feed-Leser

Kleiner Spezialhinweis für Arena-Leser, die einen Feed beziehen: Heute war mal wieder Musikvideo-Inspektion, um herauszufinden, was die Putzfrauen auf YouTube und Dailymotion weggefegt haben. Zum Glück betraf es nur zwei Videos, die im Laufe der Monate eingespurt worden waren. Weil sie neu eingebettet werden mussten, registriert der Feed die Veränderung und missdeutet die Posts als neu. Dagegen kann man leider nichts tun. Es ist sicher auf jeden Fall besser, als die Links nicht zu reparieren.