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13. Juli 2009

Grüße aus Vancouver: Ski unheil

Die arme Richterin, die in Kanada über die Aufnahme der Skispringerinnen in das Olympiaprogramm entscheiden sollte, hat sich so salomonisch wie möglich aus der Sache herauslaviert. Ja, sagte sie, wenn Frauen in Sportarten nicht zu den Spielen zugelassen werden, die Männer aber doch, sei das durchaus Diskriminierung. Aber nein, sagte sie, daran könne sie nichts ändern. Das sei die Angelegenheit des IOC.

Wie nicht anders zu erwarten, hat diese Entscheidung den üblichen Mitleidseffekt gehabt. "Enttäuschung pur und Angst um die erhoffte große Zukunft des Frauen-Skispringens" lautete die Einstiegszeile im dpa-Bericht über die Entscheidung, in dem dann bequemerweise nur zwei Seiten zu Wort kamen: die betroffene Sportlergruppe und die gute Lauri Ann Fenlon. So als hätten die Gegner eines solchen Zwangseingriffs von außen überhaupt keine Argumente. Oder als handele es sich bei den Planern von Olympischen Winterspielen um "eine rückständige Herrenrunde", wie Benedikt Voigt im Tagesspiegel und auf Zeit Online schreibt, der damit jedweden Einwand gegen das Begehr der Frauentruppe grosso modo diskreditiert. Das Spektrum der herbeigeredeten Political correctness ist weit gefächert. So befand die österreichischen Zeitung Die Presse, dass Frauen schon allein deshalb auf Olympianiveau mitmachen sollen dürfen: "Sie trainieren so hart wie ihre männlichen Kollegen". Da fängt man dann doch an zu schmunzeln und denkt: Ja, wenn das so ist, dass Leistung nicht zählt, sondern Eifer, warum werden dann nicht die Dartwerfer und Murmelmeister zugelassen? Die trainieren vermutlich auch ganz hart.

Es war zu erwarten, dass bei einem solchen Thema erst mal alle alten Faltenröcke laut rascheln und anders als damals in der Blechtrommel von Günter Grass auf dem kaschubischen Kartoffelacker nichts Bedeutendes herauskommt. Zumal die Fokussierung auf "Mann gegen Frau" (so die Überschrift in Die Presse) einfacher ist als die Auseinandersetzung mit einer viel wichtigeren Frage: Wie kommt es, dass ein ordentliches kanadisches Gericht erklärt, keine rechtliche Entscheidungshoheit zu besitzen, um auf der Basis kanadischen Rechts die Veranstalterorganisation von Olympischen Spielen zu rechtsverbindlichem Verhalten zu zwingen? Wenn das Schule macht, dann ist das ein Armutszeugnis erster Güte für das Rechtsempfinden in Kanada und dem Rest der Welt. Wo steht geschrieben, dass der IOC so etwas wie eine diplomatische Vertretung mit exterritorialen Rechten ist? Darf der IOC also auch gegen die Korruptions- und Steuergesetze des Ausrichterlandes verstoßen, ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen? Können jetzt Sportler aus fremden Ländern ohne Pass einreisen? Können sich Sportler dopen und das unter Meineid abstreiten, ohne dass sich dafür der Staatsanwalt in Vancouver interessiert?

Es wäre gut, wenn die Skispringerinnen Berufung gegen dieses Urteil einlegen würden. Denn tatsächlich ist Frau Fenlons Supreme Court nicht die höchste gerichtliche Instanz in der Provinz, wie das bedauerlicherweise aus den Berichten in den deutschsprachigen Organen herausklingt, wo man von "Oberstes Gericht" spricht. Es gibt im Instanzenzug des Rechtsstaats noch eine höhere Stufe: den Appeals Court. Die Causa könnte also noch eine Runde lang weiter ausgefochten werden und dann auch ganz anders ausgehen. Für die Sportler und für das Recht des Veranstalterlandes, das bei Olympischen Spielen seine Gesetze gelten und keine anderen.

28. Juli 2008

"Der Wahrheit ins Auge"


Wir leiden mit. Und zwar mit niemand anderem als Karl-Heinz Rummenigge (der für solche Darbietungen wie in diesem Video verantwortlich ist). Wie sagte er doch neulich so richtig? "Der Tag ist gekommen, wo wir der Wahrheit ins Auge sehen müssen." Wir leiden unter anderem, weil er tatsächlich sagte, "der Tag..., wo..." (wir nehmen mal an, weil er die herrschenden Knebelungen der Grammatik nicht mag.). Und weil er sagte, dass diese Wahrheit auch noch weh täte. Und dann ließ er das so stehen und überließ dem werten Fußballvolk, diese Erkenntnis richtig einzuordnen. Was er wohl meinte, aber nicht so klar sagte: Dass das Kartellamt den Fußball-Clubs das Geldverdienen erschwert.

Es war hübsch zu sehen, dass da seit Neuestem ein Mann auf der Trainerbank beim FC Bayern München sitzt, der sich auf eine solche billige Weise nicht die Motivationsaufgabe kaputt reden lassen will ("Ich akzeptiere das Argument der finanziellen Diskrepanz zu den Großen nicht. Die Top-15-Vereine in Europa sind alle mit lauter Nationalspielern bestückt. Und letztlich ist die Atmosphäre, ist die Arbeitsphilosophie wichtiger als ein Hundert-Millionen-Transfer"). Aber das Problem sitzt tiefer: Solange ein Mann wie Karl-Heinz Rummenigge über die Grundsätze der Finanzierung von Club-Fußball in Deutschland mitreden darf, wird es keine Fortschritte geben. Nicht im Vergleich mit jenen – wenigen – Ländern, hinter denen man leistungsmäßig und finanziell hinterherhinkt. Und nicht in jenem Bereich, der ganz konkret seit langem per Gesetz geklärt werden muss: der kartellrechtliche Sonderfall von kommerziell betriebenen Sportligen.

Die einzige Wahrheit, die sich übrigens im Zusammenhang mit diesem Thema aufdrängt: Leute wie Rummenigge tun immer so, als könnten sie sich trotz so vieler ungeklärter Präzedenzfälle durchwurschteln und dabei hinreichend schlau den eigenen Nutzen mehren. Ans große Ganze denken sie nicht. Und weil sie dazu ganz offensichtlich nicht in der Lage sind, entstehen keine verbindlichen, sinnvollen, neuen Rahmenbedingungen. Stattdessen kommt es zu fehlgesteuerten Mikroeingriffen von Institutionen wie dem Kartellamt, das eigentlich nach Lage der geltenden Gesetze nur eines tun dürfte: die Bundesliga als einen wettbewerbswidrigen Geschäftszusammenschluss auseinanderschlagen. Weil sich darüber aber jeder Fußball-Fan aufregen würde, tut man so, als gäbe es rechtlich vertretbare Alternativen. So kam es – ohne Sinn und Verstand – zu einem absurden Eingriff in die Vertragsfreiheit des Kartells und der Auswertung jener wirtschaftlich ertragreichen Rechte, die es meistbietend verhökern möchte.

Die Absurdität dieser Anmaßung wird noch größer, wenn man sich ausmalt, dass dieser Präzendenzfall bedeutet, dass eine Behörde darüber entscheidet, wer wann was im Fernsehen sehen kann. Das kann doch nicht wahr sein, oder? Eine Behörde macht das Fernsehprogramm in Deutschland?

Ich sagte: Eigentlich müsste das Kartellamt die Bundesliga auseinanderschlagen. Oder wenn es das vermeiden will, muss es sich an den Bundestag wenden und erklären: Hallo, Parlament, ihr seid am Zug. Wir halten den eingebauten Grundkonflikt – eine Liga braucht den kartellartigen Zusammenschluss um überhaupt funktionieren zu können, aber gleichzeitig wird hier der Markt außer Kraft gesetzt – nicht für lösbar. Warum auch nicht? Nur der Gesetzgeber kann allumfassend das löchrige und den neuen Entwicklungen hinterherhinkende Wirtschaftsrecht modernisieren, um uns für die Zukunft klare Richtlinien zu geben.

Gesetzliche Rahmenbedingungen werden auch deshalb gebraucht, weil sich der nicht geregelte neue Wirtschaftszweig "Mannschaftssport" andernfalls seine eigene Ethik und seine eigenen Prinzipien schafft. Etwas, was wir bereits beim IOC (mit seinem Herz für ein Kuddelmuddel an Einzelsportarten) sehen. Die alten Grundwerte der Olympischen Spiele sind da längst den Bach runter. Stattdessen entscheidet seit Jahren nur ein Mechanismus über den Betrieb: das Geld, das ein ganz bestimmter amerikanischer Fernsehsender für das Spektakel bezahlt. Wer sich für Ethik oder den Rest der Idee interessiert, die dereinst die Spiele möglich machte, muss auf Spurensuche ins Museum in Lausanne gehen.

Eine Beschäftigung des Bundestages mit einem konstruktiven, neuen – nennen wir es mal der Einfachheit halber Sportrecht – könnte viele anhängenden Fragen auf einmal anpacken und klären. Das betrifft nicht nur das Thema Kartell. Sondern auch die Frage, ab wann ist Doping als Betrug und damit als kriminell zu betrachten? Was ist mit der Rolle des Staates in der Sportförderung, Stichwort Bundeswehr? Weshalb geben wir für den privaten, kommerziellen Erfolg einzelner Athleten Steuergelder aus? Was davon zahlen die von ihren Werbeverträgen und ihren Leistungsprämien an den Bundeshaushalt zurück? Welche Rechte haben Zuschauer im Stadien, wenn sie für den eigenen Bedarf fotografieren oder Videos aufnehmen wollen? Und wie weit können Landesverbände gehen, die den unterklassigen Sport organisieren, wenn sie, obwohl gemeinnützig ausgerichtet und steuerlich befreit, anderen Leuten das Recht auf Berichterstattung streitig machen? Was ist mit dem Arbeitsrecht? Das Bosman-Urteil kann wirklich nicht das letzte Wort zu dem Thema Freizügigkeit gewesen sein. Warum sollten Clubs in der Bundesliga zum Beispiel nicht – ganz freiwillig – eine Absprache miteinander treffen können, wonach sie deutschen Spielern eine bestimmte Menge von Kaderplätzen garantieren? Es kann doch auch kein EU-Ausländer einen Platz in der deutschen Nationalmannschaft einklagen? Oder doch?

Und wenn wir schon dabei sind – wie wäre es mit einer Antwort auf die Frage: Wem gehört eigentlich der kommerzielle Sport? Dem einzelnen Athleten (weil er seinen Körper zu Markte trägt), dem Club (weil er die Kohle ranschafft) oder dem Verband/Kartell (weil er den Geschäftsbetrieb organisiert) oder gar der Allgemeinheit, also uns allen? Und wenn die Allgemeinheit nur als zahlende Schafsherde gebraucht wird, welche Schadensersatzansprüche kann sie oder können einzelne Mitglieder der Gemeinschaft gelten machen, wenn sie um eine Leistung gebracht werden, die ihnen qua Eintrittskarte, Decoder-Miete oder was auch immer zugesichert wurde?

Je eher dieses ziemlich dicke Paket von ungelösten, dahinschwelenden Problemen in eine gesamte, logische und sinnhafte Form gegossen wird, desto besser. Einen Mann wie Karl-Heinz Rummenigge sollte man angesichts solcher Wahrheiten lieber nicht behelligen. Er hat schon des öfteren durchblicken lassen, dass er nicht der Lage ist zu sehen, was das das große Ganze mit Bayern München zu tun haben könnte und wie sein Laden von mehr Rechtssicherheit und einer Ausgewogenheit im Spiel der Kräfte profitieren könnte.

24. Juli 2008

Ein Schimmer im dunklen Strom

Die Dopingnachrichten um die amerikanische Brustschwimmerin Jessica Hardy haben einen interessanten Sachverhalt ans Tageslicht gebracht, der noch einmal bestätigt, dass den Aufsichtsgremien des Sports in den USA gar nicht an einer Aufklärung des Leistungsbetrugs gelegen ist. Die Regeln besagen, dass der Name eines Athleten erst dann öffentlich bekannt gegeben werden darf, wenn eine Anhörung mit ihm/ihr stattgefunden hat und die zuständige Sportgerichtsbarkeit einen Verstoß festgestellt hat. So wurde auch diesmal die Information über die positiven Laborwerte von Hardy nur über anonyme Quellen bekannt. Und wieder regen sich Leute auf, dass damit ein Sportler in Verdacht gerät, der ja – theoretisch – aus Versehen Hustensyrup eingenommen haben könnte, also nur ein leichter Fall von Doping sei.

Es wird also nicht ex ipso facto argumentiert (da war eine verbotene Substanz im Urin oder Blut, der Sportler ist für seinen Körper verantwortlich, ein anderer Teilnehmer der Olympia-Qualifikation hat mithin einen Anspruch auf den Startplatz in Peking), sondern auf der Basis der alten ausgeleierten Unschuldsvermutung. Noch besser: Offiziell darf das Testresultat erst dann bekannt gemacht werden, wenn der Sportler de jure als Doping-Täter gesperrt wird.

Die Kuriosität an dieser Behandlung von Dopingtätern ist vor allem der Kontrast zum Rechtsalltag in den Vereinigten Staaten. Da werden ständig Informationen über Verdächtige mit Polizei-Foto und Namen publiziert und nicht nur zu Fahndungszwecken. Die Polizei inszeniert gerne Überstellungen von Beschuldigten ins Gericht auf eine Weise, dass die mit Handschellen an einer Galerie von Fotografen und Fernsehkameraleuten vorbeilaufen müssen (der sogenannte perp walkperp ist kurz für perpetrator, auf Deutsch "Täter"). In den Gerichtssälen der meisten Staaten laufen Fernsehkameras, die es ermöglichen, Prozesse live oder in Auszügen zu übertragen. In jedem dieser Verfahrensabschnitte geht es um einen Menschen, der nicht verurteilt ist und eventuell sogar freigesprochen wird. Die Debatte über dieses Kulturphänomen hat man in den USA schon vor langer Zeit beendet. Die Öffentlichkeit hat das Recht, informiert zu sein, und zwar über fast alles, was die Behörden und die Justiz tun.

Da wäre es doch nur logisch, auch des Dopings verdächtigte Sportler ganz offiziell namhaft zu machen und die Bekanntmachungen mit dem dicken Stempel "verdächtig", "beschuldigt", "nicht verurteilt" zu versehen. Aber nein, dazu ist man nicht in der Lage. Weshalb? Weil man im Zweifel noch immer am liebsten dem Athleten und seinen Unschuldsbeteuerungen und Theorien über die zufällige, ungewollte, unerklärliche Einnahme von Substanzen glaubt und nicht den Tests. Fast die gesamte Sprinterelite in den USA war gedopt und hatte Lieferanten für den Stoff. Die Baseballspieler haben sich wie blöd gemästet. Und einige haben sogar eigene Bluttests organsiert, um herauszufinden, wo die Werte liegen und wie man dosieren sollte. Das soll alles vorbei sein? Nur weil ein paar Lügner erwischt wurden?

Man kann über die Indiskretion nur froh sein, denn Hardy, die mit Clenbuterol erwischt wurde, hatte drei Startplätze für Peking. Nun sind die Verbandsfunktionäre gezwungen, sich noch vor den Spielen zu überlegen, wie sie die besetzen wollen. Die sollten sich aber auch schon mal mit anderen Namenslisten vertraut machen. Wenn das der einzige Doping Fall im US-Schwimmgeschäft in diesem Jahr war, wäre das ein Wunder.

6. Dezember 2007

Doping im Baseball: Es geht um die Namen

Man weiß: Die USA sind ein anderes Land mit anderen Standards. Wozu ein ausgeprägter Sinn für den öffentlichen Zugang zu Informationen gehört, die woanders nie breit getreten würden. Zum Beispiel wenn es um die Namen von Angeklagten und Beschuldigten in Prozessen geht. Selbst Verurteilte werden in den Medien in Deutschland so gut wie nie mit ihrem vollen Namen genannt. Das Prinzip ist nachvollziehbar: Das Interesse der Gesellschaft an einem Fall mag groß sein, die Lust auf die Bloßstellung eines einzelnen Straftäters wird gezügelt. Man nennt so etwas auch Zivilisation.

In den Vereinigten Staaten geht man roher miteinander um. Auge um Auge und so. Todesstrafe in über 30 Bundesstaaten. So darf es niemanden verwundern, dass Polizeifotos (mug shots) die Runde machen, dass es Fernsehkameras in Gerichtssälen gibt und dass die Medien immer wieder den Hebel ansetzen, um Namen von Verdächtigen in die Hand zu bekommen. Sei es mit fragwürdigen Mitteln (wie im Fall BALCO) entgegen dem ausdrücklichen Willen des Gerichts, wodurch die Journalisten schließlich sogar selbst beinahe ins Gefängnis geraten wären. Die Haltung: Man traut den Behörden nicht. Tageslicht ist das beste Mittel gegen ungerechtfertigte Verschleierung, gegen Korruption und Manipulation von offizieller Seite.

Die neueste Episode in diesem Komplex - Sport, Medien, Doping - ist soeben angelaufen: Zeitungsverlage wollen die Namen der Baseballprofis, die in den ausgeuferten Dopingskandal verwickelt sind, der mit dem Namen Kirk Radomski verbunden ist (der hat gestanden, dass er vielen Leuten geliefert hat) und mit dem von George Mitchell (der betreibt im Auftrag der Liga eine Untersuchung, die Klarheit in den Skandal bringen soll). Wieder mal muss ein Gericht entscheiden, welches Recht wichtiger ist: das auf Privatsphäre oder das der Gesellschaft an Aufklärung und Information. Schwer zu sagen, wie der Streit ausgehen wird. Jeder Fall liegt bekanntlich anders.

5. Dezember 2007

Eine Kette von verhängnisvollen Ereignissen

Die Halbschwester des Opfers hatte ein Verhältnis mit einem Verwandten eines der mutmaßlichen Täter. Auf diese Weise kam der Täter vor einer Weile zum ersten Mal in das Haus von Sean Taylor in Miami. Der Anlass: eine Party. Als er vor drei Wochen zusammen mit drei anderen wiederkam, war nur ein Einbruch geplant. Denn die vier Typen wussten nicht, dass der Footballprofi der Washington Redskins aufgrund einer Verletzung zuhause war. Als Taylor die Eindringlinge mit einer Machete vertreiben wollte, feuerte der jüngste der Gang, ein 17jähriger, zweimal aus seiner Waffe und traf eine der Oberschenkelarterien von Taylor. Der starb Stunden später an den Folgen des enormen Blutverlusts.

So weit die Skizze, die die Polizei zusammengestellt hat, nachdem sie die vier Verdächtigen fest- und vernehmen konnte. Die Rechtslage in Florida ist ziemlich schlicht. Was in anderen Ländern als schwere Körperverletzung mit Todesfolge eingestuft würde, gilt hier als Mord. Und nicht nur das: Jeder, dem in diesem Bundesstaat eine auch nur mittelbare Tatbeteiligung nachgewiesen werden kann, gilt als Mörder. Das bedeutet: Wenn keine anderen Umstände den Fall beeinflussen, droht allen die Todesstrafe. Allen - mit Ausnahme des mutmaßlichen Schützen, der wegen seines Alters mit einer langen Haftstrafe belegt würde.
Blick zurück: MySpace hat Bilder von einem der mutmaßlichen Täter

31. Oktober 2007

Offermans Knüppelattacke: Zwei Jahre Bewährung

Baseballprofi Jose Offerman, der bei einem Spiel mit einem Schläger wütend auf einen Pitcher losgegangen war, muss nicht ins Gefängnis. Ein Gericht in Bridgeport/Connecticut setzte die Strafe auf Bewährung aus. Die Frist läuft zwei Jahre. Gleichzeitig muss der Minor-Leaguge-Infielder und ehemalige Major-League-All-Star die Arztkosten bezahlen. Er hatte bei seiner Attacke zwei Gegner verletzt.

3. Oktober 2007

Der geistige Erbruch vom Herrn Armstrong

Irgendwo genau zwischen den Augen unter hinter der Stirn muss eine Stelle in meinem Gehirn sitzen, an der die ganze Arschigkeit von Lance Armstrong noch jedes Mal einen Impuls auslöst, sobald der Mann nur den Mund aufmacht und die Nachricht über den geistigen Erbruch über den Bildschirm kommt. Es ist wahrscheinlich pathologisch. Denn eigentlich könnte einem ein Radrennfahrer aus Texas so was von egal sein. Genauso wie in jener Zeit, als er noch keinen Krebs hatte und noch nichts bei der Tour de France gewonnen hatte und noch nicht dieses Prinzip an den Tag legte, wonach seine Logik die verbindliche sei. Und ich meine Logik mit Anführungszeichen. Denn mit den Grundsätzen abendländischer Denkkultur hat das nur die Sprache und Grammatik gemein, nicht jedoch die Reflektion über Konstellationen wie Ursache und Wirkung, Wissenschaft und Forschung, und unser Rechtsverständnis, das sehr viel feinsinniger daher kommt, als sich das in dem Grundsatz manifestiert: im Zweifel für den Angeklagten.

Aber Armstrongs Logik hat Durchschlagskraft. Am Anfang konnte er behaupten, die negativen Tests seien Beweis dafür, dass er nicht dedopt war. Als Tests von altem eingefrorenen Urin belegten, dass er gedopt war, attackierte er den Modus des Verfahrens. Als ihm eine Versicherung mehrere Millionen Dollar schuldete, attackierte er im Zivilprozess die Glaubwürdigkeit der Zeugen, die hinreichend Indizien für seine Vorgehensweise vorgebracht hatten, und einigte sich gütlich. Die Nebelkerzen seiner angeblichen Verleumdungsprozesse gegen Buchautoren in Europa sind alle abgebrannt. Der von ihm zum Extrem-Buhmann hochstilisierte Dick Pound von der Wada tritt ab. Was bleibt noch? Wie wär's mit einem ganz frischen Statement darüber, dass ein normales amerikanisches Zivilgericht mit Geschworenen, also etwa das, was gestern Knicks-Coach Isiah Thomas in New York verurteilt hat, dem Sportbetrüger Floyd Landis einen Freispruch besorgt hätte. Die damit verbundene Unterstellung: Ein Schiedsgerichtsverfahren wie das gegen Landis sei nicht fair: "Wenn du gegen jemandem ein Todesurteil verhängst, was sie hier im Grunde getan haben, dann kannst du keine schlampige Arbeit akzeptieren, was sie eindeutig getan haben."

Der Skandal besteht eigentlich darin, dass solch ein Unsinn auch noch von Associated Press verbreitet und nicht relativiert wird. Nichts an dem Schiedsgerichtsverfahren war fehlerhaft. Es basiert auf amerikanischen Rechtsnormen. Es wird in anderen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft tagtäglich angewandt, solange sich die beiden streitenden Parteien auf diesen Regelungsmechanismus einigen können. Landis hat 2 Millionen Dollar für seine Verteidigung ausgegeben. Das einzige, was an dem Resultat nicht gepasst hat, war das....Resultat.

Armstrongs Absicht geht vermutlich in zwei Richtungen: Er will das existierende Antidoping-System desavouieren, weil es ihn ins Zwielicht gerückt hat. Und er will seinen Ex-Domestiken Landis öffentlich unterstützen, damit der nicht eines Tages doch noch auspackt und erzählt, wie es damals im Team von United Postal Service war. Denn Landis würde das helfen, weil er sich damit eine kürzere Sperre einhandeln könnte. Aber Armstrong wäre der Gelackmeierte. Aber sicher auch dann noch hätte Lance irgendetwas aufzubieten, um eine solche Enthüllung als Erfindung zu brandmarken. Hat man dem Mann damals bei der Tumoroperation frankensteinmäßig am Hirn herumgefummelt?

24. August 2007

Vick besiegelt sein Schicksal

Die Akte Vick ist heute um einen Vorgang dicker geworden: den sogenannten plea deal, eine Vereinbarung zwischen ihm und der Staatsanwaltschaft, sich zu einem Teil der vorgebrachten Anklagepunkte schuldig zu bekennen. Am Montag wird das Ganze in einem Gerichtssaal in Richmond/Virginia noch einmal durchgekaut und Amerikas talentiertester Quarterback wird vom zuständigen Richter gefragt werden, ob er das wirklich alles so unterschreiben will. Danach kann er sich geistig aufs Gefängnis einstellen und noch ein paar Dinge sortieren. Die NFL hat ihn unbeschränkt gesperrt. Nike hat den Vertrag mit ihm gekündigt. Die Vertragsauflösung mit den Atlanta Falcons wird noch ein bisschen Mühe machen. Die Vereinbarung - mit allerei Vorab-Boni für den Spieler gepolstert - scheint ziemlich komplex.

Es traf also offensichtlich nicht den Falschen, auch wenn es in Amerika hunderte von Leuten geben dürfte, die nachwievor Hundekämpfe ausrichten und Pit-Bull-Terrier darauf abrichten, sich gegenseitig zu zerfleischen. Es traf einen Prominenten, der, wie die Flittchen Paris Hilton und Lindsay Lohan, vermutlich zu jung ist, um wirklich genau zu verstehen, wie man sich so verhält, dass man nicht in die Mühlen der Justiz gerät. Es traf einen Schwarzen, was viele Afro-Amerikaner als ungerecht empfinden. Es traf einen reichen Sportler, von denen immer weniger begreifen, dass es keine Privilegien für Rechtsbrecher gibt. Schon gar nicht für die, die erwischt werden.

28. Juni 2007

Sicherheit geht vor

Du willst ein NFL-Spiel besuchen? Dann musst du dich darauf gefasst machen, dass man dich fast so intensiv abtastet wie auf dem Flughafen beim Einchecken. Du willst dagegen protestieren und dich dabei auf die amerikanische Verfassung berufen, die der Staatsmacht "unbegründete Durchsuchungen und Beschlagnahmen" untersagt? Dann musst du dich darauf gefasst machen, dass die Richter kein Problem damit haben. Erstens, weil es sich bei den Sicherheitsmaßnahmen der National Football League um keinen Polizeieinsatz handelt, sondern um eine privat organisierte Veranstaltung mit Hausrechtbefugnissen. Und zweitens, weil du mit dem Kauf einer Eintrittskarte und dem Gang in Stadion, rein rechtlich gesehen, der Sicherheitskontrolle zugestimmt hast (auch wenn du in dem Augenblick der Abtasterei Einspruch erhebst). Das wurde einem Lehrer in Florida inzwischen bereits zum zweiten Mal - nämlich in zweiter Instanz - erklärt. Aber es kann sein, dass er weiterkämpft. Die Chancen, dass sich der Supreme Court in Washington der Sache annimmt, stehen allerdings schlecht. Der mischt sich gewöhnlich nur ein, wenn die örtlichen unteren Instanzen eine Streitfrage unterschiedlich auslegen. Das war bisher offensichtlich nicht der Fall.

20. Juni 2007

Strafe für Ballermann Jackson: Putzen, Anstreichen - stundenlang

Ich habe noch nicht gesehen, wie groß das blaue Auge ist, mit dem Basketball-Profi Stephen Jackson von den Golden State Warriors heute davon gekommen ist. Den Namen von seinem Anwalt sollte man für alle Fälle in sein Adressverzeichnis aufnehmen. Der Mann versteht was von seinem Beruf. Jackson hatte im letzten Oktober vor einem Strip-Club in Indianopolis mit seiner Pistole herumgeballert und war deswegen angeklagt worden. Eine Gefängnisstrafe schien unvermeidlich, da er mit der Tat gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte, die er sich wegen seiner Rolle beim Artest-Zwischenfall in Detroit eingehandelt hatte (beide rannten 2004 in einem Match der Indiana Pacers gegen die Detroit Pistons auf die Zuschauertribüne, um sich mit Fans zu prügeln. Das wurde nicht nur von der NBA geahndet, sondern auch von der Justiz). Das Problem ist quasi vom Tisch (wenn er sich von jetzt an mehr am Riemen reißt und nicht wieder gegen irgendwelche Gesetze verstößt). Nachdem er sich in der Ballermann-Geschichte schuldig erklärte, erhielt er eine Geldstrafe von 5000 Dollar und muss 100 Stunden sogenannten Community Service leisten. Darunter kann man vieles verstehen. Die Staatsanwälte wollen, dass er in einer sozialen Einrichtung putzt und anstreicht und nicht etwa den Insassen das Basketballspielen beibringt. In Detroit kam er ebenfalls mit Community Service davon. In diesem Fall werden es zehn Tage sein.

Die Pacers hatten Jackson im Laufe der Saison im Rahmen eines Spielertausches nach Oakland zu den Warriors geschippert. Dort gehörte er zu den wichtigsten Akteuren, die die Dallas Mavericks und Dirk Nowitzki in der ersten Runde aus den Playoffs kegelten.

Wie ist das normale Leben für jemanden wie Stephen Jackson? Dieses Video aus seiner Zeit mit den Pacers zeigt einen ganzen Tag. Von Waffen war nicht die Rede.

18. Juni 2007

NASCAR: Mussolini lässt grüßen

Die NASCAR-Leute waren noch nie Kinder von Traurigkeit. Die herbe Note des Parfums, das sie verbreiten, riecht nicht umsonst nach Gummi und verbrannten Oktan. Und ihre geschäftlichen Methoden waren nicht von ungefähr immer diktatorisch einfach. Die Familie France in Daytona bestimmt (im Einklang mit ein paar Rennstreckenbesitzern). Und die anderen müssen folgen. Das brachte Geld und stabiles Wachstum und sicher auch diesen patriarchalischen Eifer, der sich bisweilen in heftigen Auseinandersetzungen Luft macht. Aber dies ist selbst für NASCAR eine dicke Nummer: Die Organisation hat die Telefonfirma AT&T auf 100 Millionen Dollar Schadensersatz verklagt, weil sie durchgedrückt hat, dass sie ihr Logo groß und breit auf den Wagen von Jeff Burton kleben kann. Burton (Nummer 31) fuhr früher mit dem Markennamen Cingular durch die Gegend, was so lange gut und schön war, wie es dieses Unternehmen noch gab. Aber AT&T hat Cingular neulich aufgekauft, will den Markennamen beerdigen und möchte nun von dem existierenden Sponsorenvertrag profitieren.

NASCAR stellt sich auf den Standpunkt, dass so etwas gar nicht in Frage kommt, weil die Mobiltelefonfirma Nextel, die den Cup sponsert (für 700 Millionen Dollar über zehn Jahre), um den sich alles dreht, exklusive Werberechte genießt. Das wäre alles noch verständlich, wenn es nie diese Cingular-Spezialerlaubnis gegeben hätte, mit der man bei NASCAR möglich machte, was man eigentlich nicht will: dass zwei Konkurrenten im selben Werbeumfeld auftauchen dürfen. Tatsächlich sind es drei, denn es gibt noch einen weiteren Sponsor aus dem Milieu: die Firma Alltel (mit Ryan Newman in der Nummer 12).

Kompliziert? Eigentlich nicht (mehr). AT&T hatte erstinstanzlich vor Gericht gewonnen und kann deshalb seit Mitte Mai Burton mit der neuen Aufschrift auf die Pisten schicken. Oder vielleicht auch doch. NASCAR behauptet, dass AT&T mit dieser Klage gegen den existierenden Vertrag mit der Rennserie verstoßen hat. Wie das? Nach den Vorstellungen der Herrscher in der NASCAR-Zentrale hat kein Geschäftspartner auch nur das Recht, sich vor Gericht gegen Entscheidungen zur Wehr zu setzen. Solches Verhalten "untergräbt die Autorität von NASCAR als der sanktionierenden Institution" im Bereich Stock-Car-Rennen. Und das ist laut Vereinbarung geschäftsschädigend. Weshalb man 100 Millionen Dollar Schadensersatz fordert und ein Gericht in Atlanta angerufen hat, um diesen absurden mussolinihaften Anspruch durchzusetzen.

Wir bleiben dran.

17. März 2007

Collegesportler verklagen Universitäten: Es geht um 300 Millionen Dollar

Die Begeisterung rund um March Madness verwischt für ein paar Wochen lang, dass Amerikas beste Mannschaftssportler in den Colleges auf eine Weise ausgebeutet werden, die schon nicht mehr schön ist. Früher, als es noch nicht die Milliardeneinnahmen aus Fernsehgeldern und aus dem Verkauf von Logo-Produkten gab, war die Sache noch im Lot: Die jungen Athleten gaben neben und zusätzlich zum Studium ihr Bestes und bekamen dafür ein Stipendium, das ihnen die Tür zu einem Examen und einem beruflichen Werdegang öffnete, den sie andernfalls vielleicht nie erreicht hätten.

Eine Zivilklage im Namen von mehr als 20.000 aktuellen und ehemaligen Football- und Basketballspielern von den 144 sportlich ambitioniertesten Universitäten des Landes, die in der Division I der National Collegiate Athletic Association (NCAA) zusammengefasst werden, illustriert, wie sich die Gewichte verschoben haben. Der Prozess basiert auf einem Paragraphen des Sherman Act, der seit dem Ende des 19. Jahrhunderts die Basis für das Vertragswesen im Geschäftsleben bildet. Unter anderem untersagt er willkürliche einseitige Einschränkungen. Im vorliegenden Fall geht es formaljuristisch darum, dass die Sportstipendiaten nicht alle Kosten für ihr Studium erstattet bekommen. Sie erhalten zwar kostenfrei ein Zimmer, das Essen in der Mensa und die Bücher fürs Studium und müssen die teilweise horrende Studiengebühren nicht bezahlen. Aber das sind nciht die einzigen Aufwendungen eines Studenten. Im Laufe eines Studienjahrs geben die meisten im Schnitt zwischen 2500 und 3500 Dollar fürs Wäschewaschen, Telefongebühren, Reisekosten und andere Dinge aus, die nicht ersetzt werden. Die Studenten sind jedoch in den vershcultern Unterricht und das Trainingsprogramm derart eingespannt, dass sie keine Chance haben, diese Geld auf andere Weise zu verdienen. Wer keine Eltern hat, die einspringen, kommt in Schwierigkeiten. Geld von Sportagenten, Schuhfirmen und anderen Repräsentanten des Profigeschäfts dürfen die Athleten nicht annehmen, sonst verlieren sie das Stipendium. Der Mannschaft droht die Aberkennung von sportlichen Erfolgen und Meisterschaftsstiteln. Eine Situation, wie sie derzeit rund um Running Back Reggie Bush in Los Angeles hochkocht, dessen Eltern in seiner Zeit bei USC jede Menge teure Geschenke gemacht wurden.

Daneben will die Klage die Universitäten dazu zwingen, die Krankenversicherungsleistungen und Lebensversicherungen zu verbessern und ihnen den Weg verbauen, verletzten Studenten das Stipendium zu streichen. Eine Praxis, die üblich ist und von den mächtigen Trainern gehandhabt wird, die hervorragend bezahlt werden und Halbgötter auf dem Campus sind. Gibt das Gericht den Klägern in vollem Umfang recht, dann dürften die Colleges einer Rechnung von 300 Millionen Dollar entgegensehen.

Sympathien schlägt den Athleten unter anderem von anderen Hochschullehrern entgegen, die schon lange machtlos mit ansnehen müssen, wie sich der Studentensport verselbständigt hat und die eigentlichge akademische Arbeit und Integrität der Bildungseinrichtungen immer wieder unterwandert. Wer sich für das Thema interessiert, findet im Sports Law Blog mehr. Dort schreiben mehrere Juristen. Dieser Beitrag ist von Michael McCann, der als Assistenzprofessor an der School of Law am Mississippi College in Jackson/Mississippi arbeitet. Weitere Informationen zum aktuellen Fall gab es in einem Artikel in der Pittsburgh Tribune-Review, die in ihrer Schlagzeile eine kurioses Detail der Geschichte bereit hält: Die Studenten werden von der Stahlarbeitergewerkschaft juristisch vertreten.

15. Dezember 2006

Völker hören Signale

Die Geschichte macht seit gestern unter deutschen Bloggern die Runde und kam hier durch den Kollegen nolookpass vom Nachspiel ins Visier. Ganz schlicht und einfach: Der Deutsche Olympische Sportbund, die Dachorganisation des deutschen Sports, zeigt auf ganz unsportliche Weise ihre Muskeln und schickt dem Saftblog im sächsischen Arnsdorf eine Abmahnung, die dem Vorgang einen Streitwert von 150 000 Euro zu Grunde legt.

Die Reaktionen kamen schnell und reichlich. Klein-Bloggersdorf ist eine ziemlich illustre Gemeinschaft von Gleichgesinnten, die sich an diesem Fall so solidarisch erleben wie noch nie. Die Meinungsäußerungen kann nachlesen, wer den Links bei Nachspiel folgt. Alles in allem weniger eine Debatte als eine Art 1. Mai-Kundgebung von Völkern, die die Signale hören (sehen). Natürlich kommt der DOSB dabei extrem schlecht weg. Kein Wunder. Da trampelt ein öffentlich-rechtlich verankerter Goliath einen Mikro-David platt und tut so, als sei das sein gutes Recht.

Hier erst einmal der Hinweis auf eine sehr luzide Betrachtung von Don Dahlmann, in der zu allererst die Frage gestellt wird: Können sich Rechts-Riesen nicht angemessener verhalten? Eine gute Idee. Aber warum dort stehen bleiben? Es geht nicht um Takt. Es geht um Macht. Also hier ein paar Anmerkungen, die das Thema weiterentwickeln.

Denn mal abgesehen von dem massiven Echo auf die juristische Keule (17 Seiten soll der Abmahnbrief lang sein) und einem Rechtsanspruch, der sich offensichtlich auf ein Sondergesetz beruft, das aufgrund seiner seltsamen Absonderlichkeit gegenüber dem marken- und wettbewerbsrechtlichen Alltag womöglich gegen das Grundgesetz verstößt. Und abgesehen von ersten Stellungnahmen des DOSB-Pressesprechers, die danach klingen, als wolle man jetzt die Sache etwas anders anpacken - von Mensch zu Mensch: Eines fällt an den Beiträgen auf. Niemand reflektiert darüber, dass dies ein verdammt geschickter Schachzug der Organisation gewesen ist. Denn wenn der DOSB noch Blog-Einträge liest und verfolgt, die fast ein Jahr alt sind, dann wird sich jeder Blogger von jetzt ab dreimal überlegen, auf welche Weise er das Thema Olympische Spiele und die Illustration desselben anpackt. Mit fünf Ringen sicher nicht.

Die Vorgehensweise erinnert an die Attacken gegen junge Napster-Nutzer in den USA, die von der amerikanischen Musikindustrie hart angegangen wurden, um zwei Dinge zu erreichen: Öffentlichkeit für ihr Anliegen (mit dem sie sich an Ende höchstrichterlich durchsetzen konnten) und die Einschüchterung von Menschen, die Angst davor haben, dass sie mit ähnlichen teuren Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie weiter kostenlos runterladen.

In der Sache gibt es zumindest folgende Parallelen (während die zentralen Fragen völlig anders gelagert sind). In beiden Fällen gibt es Klärungsbedarf (hier: Was ist der Blog einer Firma, die Säfte verkauft - ein Werbemittel oder ein quasi-journalistischer Beitrag, der einer Firmenzeitschrift oder Produkten aus dem Sektor Corporate Publishing gleichgesetzt ist? Oder kann man das gar nicht trennen?) In beiden Fällen geht es um neue Kommunikationsformen (bei Napster: Peer-to-peer-Computernetze, hier: der bloggende Internet-Sektor, der privat scheint, aber im Prinzip mit der ganzen Welt vernetzt ist). Und in beiden Fällen geht es um das Problem: Was sollte, gesellschaftlich betrachtet, einen höheren Schutzrang einnehmen - die auf technologischer Entwicklung basierende Kommunikationskultur, die ein Segen für eine demokratische Gesellschaft ist? Oder die wirtschaftlichen Interessen von existierenden Großunternehmen, die etwa mit Erfolg einem Herrn Krupp seine Domain wegklagen können (ein Klassiker des Oligarchie-Naturschutzparks).

Vor 60 Jahren verstand man unter Vergesellschaftung eine Politik, die privaten Konzerninhabern in Kernindustrien ihre Macht wegnimmt und an ihre Stelle politisch verantwortungsbewusste, staatlich gelenkte Gremien setzt, die dem in Artikel 14 des Grundgesetzes beschriebenen Begriff des Gemeinwohls dienen. Längst sind die deutschen Kernwirtschaftszweige wie Kohle, Stahl, Strom, Chemie, Banken etc. nicht mehr so bedeutend (aus mehreren Gründen). Die Kommunikationsgesellschaft hat ein anderes Gesicht. In ihr sind Information, Meinungen, der Austausch von Ideen und Gedanken und die damit verbundenen Arbeitsplätze ein zentrales Gut und repräsentieren das Gemeinwohl wie kaum eine anderer Aspekt.

Es ist an der Zeit, diese Feststellung politisch mit Leben zu füllen und aufgrund der neuen Verhältnisse eine Vergesellschaftung ganz bestimmter zentraler Besitzansprüche zu fordern. Der Kampf mit dem DOSB und gegen das Olympiaschutzgesetz wären ein sehr guter Anfang. Und das beste daran ist: Man muss keine Räte oder Gremien schaffen. Man muss einfach nur die Fesseln und Knebel lösen.

21. November 2006

Kalifornien: Mehr Rechtsschutz für Blogger

Zur Rechtsrahmenentwicklung im Blogger-Sektor des Internets gibt es diese interessante Neuigkeit aus Kalifornien zu vermelden (via Crooks and Liars und Bloomberg): Das Oberste Gericht des Bundesstaates hat entschieden, dass Firmen oder Einzelpersonen, die beleidigende und herabsetzende Kommentare auf ihren Seiten übernehmen oder zitieren (früher hätte man wohl gesagt: nachdrucken), haben in aller Regel keine juristischen Probleme zu befürchten. Den Streit um seine Ehre muss der Betroffene mit dem Urheber der Nachricht/Behauptung und dessen Ur-Seite ausfechten.

Zwei Gedanken dazu: Die eigentlichen Sieger aus dieser Entscheidung sind die großen News-Schleudern wie yahoo und Google. Blogger kommen jedoch ebenfalls in den Genuss dieser Rechtsinterpretation. Auf der anderen Seite gilt das Urteil nur für Kalifornien und nicht für den Rest der USA, wo es erst ab dann Rechtssicherheit in diesem Punkt geben wird, wenn der Oberste Gerichtshof in Washington sich einschaltet. Damit muss man irgendwann rechnen. Allerdings nur dann, wenn andere Gerichte in anderen Teilen der USA zu einer gegenteiligen Auffassung gelangen.

17. November 2006

Anwaltslobby hat gewonnen. Zieht euch warm an

Man kommt vom Standort New York aus nicht umhin, sich die Rechtsrahmenentwicklung für die deutsche Bloggerwelt mit immer mehr Sorge anzuschauen. Es sieht ganz so aus, als ob abmahnwütige und klagelustige, unterbeschäftigte Anwälte hervorragende Kontakte zu den Parlamentariern besitzen, sonst würden nicht derartige Gesetze entstehen wie dieses. (via Nachspiel)

Es ist völlig egal, wie es heißt und aus wessen Zuständigkeit heraus es entstanden sein mag. Es geht bei dieser Entwicklung eindeutig darum, eine Ausprägung der Medien von unten zu verhindern oder wenigstens so stark zu reglementieren, dass sie extrem behindert wird. Es ist schön und gut, was da dankenswerter Weise vom Kollegen Simon Möller so zusammengefasst wird: "Wer im Internet Texte, Videos oder Audio-Dateien anbietet, muss sich nach denselben Vorschriften richten, die auch für professionelle Online-Medien gelten – egal, ob er nun ein großes News-Portal betreibt oder ein kleines Blog". Dagegen spricht erstmal gar nichts. Analogien gibt es zu Hauf - man denke nur an die durch Gesetze und eine lange Rechtssprechungsgeschichte juristisch feingetunte Welt des Straßenverkehrs, an der vom Lastwagen bis zum Fußgänger alles mögliche teilnimmt und wo die wilden Radfahrer die größten Freibriefe für sich in Anspruch nehmen.

Man muss aber als Fußgänger nicht erst einen juristischen Lehrgang machen oder eine Kanzlei auf Monatspauschalbasis anheuern, um klar zu kommen, und darf damit rechnen, dass man allenfalls in einem klar belegten Schadensfall als Verursacher herangezogen wird. Vor allem mit einer Keule muss man nicht rechnen: mit der Keule der Abmahnungen.

Das Internet entspricht auf mannigfache Weise dem Straßenverkehr. Das betrifft schon mal die Tatsache, dass es sich hier um eine Verkehrsform handelt - nämlich die der Kommunikation. Es gibt breite Straßen und Schleichwege, dicke Transporter und Flaniermeilen, langsame und noch langsamere Maschinen und ein heilloses Durcheinander der Richtungen und Interessen, wofür es einen gewissen Regelbedarf gibt. Es braucht vielleicht Einbahnstraßenschilder und Halteverbotszonen und andere Paralleleinrichtungen, die der Orientierung dienen können.

Aber alles andere geht über den echten Bedarf hinaus und bedeutet einen obrigkeitsstaatlichen Missgriff auf die Freiheiten von Bürgern, die eine bessere Demokratie und eine größere Vielfalt an Ansichten und Äußerungsmöglichkeiten dringend benötigen. Die alte Medienwelt mit den teuren Produktionsmitteln (Print, Rundfunk, Fernsehen) ist eine gigantische Maschine, die ständig nichts anderes versucht, als die Vielfalt zu vernichten (oder eine Scheinvielfalt wie bei den Frauenzeitschriften oder den Unterhaltungsprogrammen des kommerziellen Fernsehens zu produzieren, die wiederum den gleichen Effekt hat).

Wer sich nicht jetzt zu wehren beginnt, dem wird über kurz oder lang seine per Verfassung geschützte Garantie weggenommen. Das passiert nicht über einen Frontalangriff mit Hilfe von Gesetzen, sondern durch die Hintertür - bei den Niederlagen im Kampf um Anwaltsgebühren und Strafbefehle, einstweilige Verfügungen und ähnliche Killer.

Der einzige Trost: Dank der globalen Konstellation des Internets sind manche Dinge nur bis zu einem gewissen Grad durchsetzbar.