Als eine der wenigen Zeitungen auf der Welt beschäftigt die
New York Times einen Menschen, der sich als Advokat der Leser versteht und der jeden Sonntag eine Drittelseite belegt, um sich mit drängenden Beschwerden und kritischen Fragen zu beschäftigen. Seine Berufsbezeichung:
Public Editor. Kein Medienprodukt ist unfehlbar, nicht mal das beste der Welt. Weshalb die
Times neben den Leserbriefen eine weitere Rubrik pflegt, die man woanders meistens vergeblich findet: eine tägliche Spalte mit Korrekturen genannt
Corrections.
Die Arbeit der beiden Instutionen greift bisweilen recht nuanciert und lehrreich ineinander. So wie neulich, als die Flut der Empörung angesichts zahlreicher Fehler in einem Artikel der
Times-Fernsehkritikerin über die soeben verstorbenen Fernsehikone Walter Cronkite anschwappte. Die besagte Fernsehkritikerin, die fast in jedem Artikel einen Bolzen schießt und mittlerweile einen eigenen Korrektor zur Seite gestellt bekam, mag eine liebenswürdige Dame mit allerlei lesenswerten Ansichten sein. Sie verfügt allerdings über ein Defizit, das im so genannten "Qualitätsjournalismus" normalerweise zum Arbeitsplatzverlust führt: Sie weiß nicht, was sie nicht weiß.
Der
Public Editor, der mit bürgerlichem Namen Clark Hoyt heißt, ist kein scharfer Hund. Er formuliert milde und abgewogen. Weshalb sein Resümé der Cronkite-Affäre besonders vernichtend klang: Sieben sachliche Fehler in einem Artikel, die allesamt korrigiert werden mussten, brachten ihn dazu, der Redaktion
folgende Worte ins Stammbuch zu schreiben: "Eine Fernsehkritikerin mit einer Geschichte von Fehlern hat hastig geschrieben und versäumt, ihre Arbeit zu überprüfen. Und Redakteure, die aufmerksam sein sollten, waren es nicht." Ein Kinnhaken allererster Güte.
Clark Hoyt ist allerdings kein Mann, der nur in eine Richtung austeilt. Heute
verteidigte er den jungen Reporter Michael S. Schmidt, der seit einer Weile für das Blatt die Dopingthemen beackert und der nach einer ersten Enthüllung über die bis heute offiziell anonym gehaltenen positiven Testresultate der Baseballprofis aus dem Jahr 2003 uns mit dem Namen
Sammy Sosa versorgen konnte. Vor zwei Wochen legte er nach und
benannte Manny Ramirez und David Ortiz. Die Enthüllung nervt den scheidenden Chef der Spielergewerkschaft, in dessen Büro die Dopingresultate unter Verschluss lagen, ehe die gegen Barry Bonds ermittelnde Staatsanwaltschaft die Akten beschlagnahmte. Also
schoss Donald Fehr wenige Tage später gegen den Journalisten und die Zeitung. Informationen zu veröffentlichen, die vom zuständigen Richter zur Verschlusssache erklärt worden waren, sei kriminell.
Hoyt hat sich mit der Frage beschäftigt und unter anderem Rechtsgelehrte aus dem verfassungsrechtlichen Spezialgebiet Meinungsfreiheit konsultiert, ein Themenkomplex, der in den USA unter Bezug auf den ersten Artikel in der Verfassung meistens als "
first amendment" etikettiert wird und über die Jahrhunderte einen sehr viel rigoroseren höchstrichterlichen Katalog an relevanten Präzedenzfällen produziert hat als die sechs Jahrzehnte Bundesrepublik mit ihrem Grundgesetz-Artikel 5. Die Ansicht der zitierten Juristen ist unstrittig: Die Medien haben das Recht zu recherchieren. Und sie haben das Recht zu publizieren. Eine Frage, die Schmidt mit dem Hausjuristen vor Veröffentlichung vermutlich hinreichend abgeklärt hatte.
Es ist gut, wenn hinter Journalisten Institutionen stehen, die es ihnen nicht nur finanziell ermöglichen, ihre Arbeit zu leisten, sondern die auch in heiklen Rechtsfragen nicht gleich die weiße Fahne schwenken. Was mich zu einem jüngeren Fall in Deutschland bringt, der einmal mehr zeigt, dass ohne eine solche Rückendeckung und ohne eine substanzielle Unterstützung von Reportern und Autoren das Berichterstattungsrecht und der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen ausgehöhlt wird. Und zwar mit der Keule des Rechtsmittels.
Der Fall betrifft Jens Weinreich, freier Journalist und als kenntnisreicher und kritischer Archivar der Doping- und Korruptionsaktivitäten im Sport bekannt. Weinreichs juristische Auseinandersetzung mit DFB-Präsident Theo Zwanziger, die mit einer Meinungsäußerung in einem Blog begann, wirde hier im Blog hinreichend belegt. Sie wurde sogar von den etablierten Zeitungen aufgegriffen und illustrierte dabei, wie ein mächtiger Verband seine Muskeln spielen lässt, wenn ihm die Worte eines Journalisten nicht gefallen. Dabei schlug Zwanzigers Anwalt formaljuristisch die Taktik der einstweiligen Verfügung ein (womit er allerdings nicht durchkam). Der eigentliche Effekt der Attacke bestand jedoch darin, den Gegner wirtschaftlich zu treffen. Denn der brauchte nun ebenfalls einen Anwalt und viel Zeit, um sich um die Angelegenheit zu kümmern. Der
Streit ist inzwischen beigelegt und kann als Beispiel für das Entstehen eines handfesten Solidargefühls unter deutschen Blog-Lesern gelten. Denn Weinreich erhielt hinreichend Spenden, um zumindest die Anwaltskosten decken zu können.
Der neue Angriff auf seine Arbeit geht über eine artverwandte, aber genau betrachtet etwas andere Schiene. Diesmal wurden ihm aus derselben Kanzlei, die schon Zwanziger vertreten hatte, zwei
Unterlassungserklärungen zugestellt, verbunden mit den branchenüblichen finanziellen Forderungen, die sich zusammen auf rund 1500 Euro belaufen. Ein Ausläufer der PR-Kampagne der Eisschnellläuferin Pechstein.
Rechtsformal geht es diesmal um Tatsachenbehauptungen und nicht um eine Meinungsäußerung, aber das macht in der Substanz keinen Unterschied. Wieder schicken die Anwälte keine Briefe, wie sie vielleicht im normalen Miteinander einer Gesellschaft üblich wären, Briefe, in denen einfach eine Richtigstellung einer womöglich falschen Tatsachendarstellung verlangt wird oder man sich im Namen eines Mandanten auf das Presserecht beruft, in dem ein Recht auf Gegendarstellung verankert ist. Nein. Wieder geht es in der Attacke offensichtlich auch darum, den Journalisten wirtschaftlich zu treffen. Der soll der Kanzlei die Arbeit bezahlen.
Das deutsche Abmahnrecht, das in seinen historischen Wurzeln aus dem Wettbewerbsrecht stammt, aber inzwischen immer häufiger auf den Arbeitsalltag der Medien angewandt wird, ist der Quell dieses Übels. Denn es gefährdet viel mehr als nur die Arbeit von Sportjournalisten, die sich mit Dopern beschäftigen. Es gefährdet die Arbeit von Journalisten und Verlagen, die eine öffentliche Aufgabe haben und im Rahmen dieser Arbeit durchaus Fehler machen. Warum? Vieles an der Arbeit ist hektisch und steht unter dem Druck, aktuell und schnell die Informationen zu liefern. Wenn sich die Verlage dann nicht vor oder hinter die Reporter stellen, die ihnen diese Arbeit zuliefern, und wenn sie glauben, deren wirtschaftliches Risiko sei mit dem bisschen Zeilenhonorar bereits gedeckt, werden wir auf Dauer eben nicht solche nützlichen Einrichtungen wie die Korrekturen-Spalte erleben und nicht solche Männer wie Clark Hoyt, sondern nur noch fleißige Anwälte, die ihr Kanzleisekretariat mit Abmahnungen auf Touren halten, und Journalisten, die angesichts der Bedrohung verstummen.