Der Manager der Chicago White Sox hatte neulich eine gute Idee: Veröffentlicht doch endlich alle Namen auf der "dummen Liste" der im Jahr 2003 positiv getesteten Baseball-Profis. "Das ist lächerlich", sagte Ozzie Guillen, nachdem die Namen David Ortiz und Manny Ramirez bekannt geworden war. "Das ist beschämend, das ist ein Witz. Wer drauf steht, steht drauf. Mach die Namen bekannt und Schluss damit."
Ein guter Gedanke. Aber so schnell wird das wohl nicht passieren. Die Spielergewerkschaft, die die Akten mit den Namen verwaltet hatte, die von der Staatsanwaltschaft im Barry-Bonds-Meineidprozess beschlagnahmt wurde, hat eine andere Idee: Warum nicht Reporter Michael S. Schmidt und die New York Times verklagen? Das sei kriminell, was die Zeitung da mache. Einfach Informationen zu veröffentlichen, die sie sich besorgt habe, damit muss jetzt Schluss sein.
"Das Heraussickern von Informationen, die ein Gericht zur Verschlusssache erklärt hat, ist ein Verbrechen", erklärte die Arbeitnehmer-Organisation, deren Mitglieder im Schnitt 3,2 Millionen Dollar brutto im Jahr verdienen, in einer Stellungnahme. "Das aktive Bestreben, Informationen zu erhalten, die auf legale Weise nicht veröffentlicht werden dürfen, weil sie von einem Gericht zur Verschlusssache erklärt wurden, ist ein Verbrechen. Dass die Informanten nach Angaben der Times Rechtsanwälte sind, ist zugleich schockierend und traurig."
Vermutlich wäre nach dieser Rechtsauffassung auch das Schreiben über die Beschwerde der Gewerkschaft ein Verbrechen, denn es zwingt einen dazu, die Recherchen der New York Times zu zitieren. Aber diesen Vorwurf hat man am Freitag nicht erhoben, als man die entsprechende Presseerklärung herausgab. Sonst hätte ja niemand darüber berichtet. Und das wollte Donald Fehr sicher überhaupt nicht.
Eine solche massive Drohung an die Adresse von Journalisten ist übrigens nicht neu. Rund um den BALCO-Skandal wurde zwei Journalisten des San Francisco Chronicle zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie die Quellen für die Informationen in ihrem Buch – unter Verschluss gehaltene Protokolle von staatanwaltschaftlichen Vernehmungen – nicht preis geben wollten. Die Angelegenheit wurde schließlich niedergeschlagen, nachdem sich ein Anwalt als Informant geoutet hatte und bestraft wurde.
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