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9. Oktober 2009

Der Klingelbeutel: Pfänderspiele

Der Arm der amerikanischen Justiz ist nicht wahnsinnig lang, aber ziemlich stark und ausdauernd. Das dürfte Olympiakos Piräus in diesen Tagen zu spüren bekommen. Die Mannschaft befindet sich im Anflug auf die USA zu einem Freundschaftsspiel gegen die Cleveland Cavaliers mit LeBron James und Shaquille O'Neal. Da aber noch aus einem alten Rechtsstreit um die Bezahlung eines amerikanischen Spieleragenten eine Rechnung offen ist, hat dieser Agent vor Gericht den Antrag gestellt, dass die für solche Aufgaben zuständigen US Marshalls alles pfänden, was am griechischen Team nicht niet- und nagelfest ist. Eventuell sogar das Flugzeug, mit dem die Truppe anreist. Der Betrag, um den es geht, ist nicht gering. Er liegt bei 400.000 Dollar. Das Spiel ist für Montag geplant. Die ausführliche Geschichte über den Fall gibt es hier.

* Golf und Rugby wurden heute ins Programm der Olympischen Spiele aufgenommen. Darüber wird an anderer Stelle noch ein wenig ausführlicher zu berichten sein. Nur soviel: Rio de Janeiro als erster Austragungsort, den die Expansion betrifft, hat keinen passenden Golfplatz und wird noch ein paar Millionen Dollar mehr im Budget finden müssen, um das Problem zu lösen.

• Die mysteriöse Rolle des ehemaligen Football- und Baseballprofis Deion Sanders und derzeitigen Fernsehkommentators im privaten Umfeld von jungen amerikanischen Sportlern wie Michael Crabtree. "Seit Jim Jones eine Gruppe von Anhängern nach Guayana führte, ist kein religiöser Hochstapler mehr für soviele irregeleitete junge Leute verantwortlich gewesen." Schreibt Jason Whitlock. Der Vergleich mit Jones ist extrem, aber griffig. In Jonestown starben mehrere hundert Menschen bei einem von Jones angeordneten Massen-Suizid. Bei den jungen Leuten steht allenfalls die sportliche Karriere auf dem Spiel.

16. September 2009

Patriotismus im Sportstadion: Aufstehen, bitte

Vorsorgliche Warnung an alle Amerika-Besucher, die auf ihrer Reise die eine oder andere Sportveranstaltung besuchen wollen. Man kann aus Stadien und Hallen geworfen werden, wenn man während des Abspielens der Nationalhymne (am Anfang) oder der patriotischen Weise God Bless America (meistens irgendwann zwischendurch) aus welchen Gründen auch immer nicht aufsteht. Aufstehen und sicherheitshalber die Baseballkappe abnehmen, gelten als Respektbezeugungen, die man in den USA sehr wichtig nimmt. Natürlich stellt sich bei so etwas immer die Frage: Haben Veranstalter überhaupt das Recht, einem Ticketzahler solches Verhalten aufzunötigen? Vermutlich nicht. Weshalb auch zur Zeit drei Jugendliche einen Minor-League-Baseball-Club in Newark/New Jersey verklagen, dessen Chef sie exakt solches vorwerfen. Das Problem: Der bestreitet die Vorwürfe. Also müssen die Teenager erst einmal nachweisen, dass die Geschichte so abgelaufen ist, wie sie behaupten. Persönliche Anmerkung: Wundern würde es mich nicht, wenn die Version der jungen Herren den Fakten entspricht. Siehe oben: Aufstehen und sicherheitshalber die Baseballkappe abnehmen, gelten als Respektbezeugungen, die man in den USA sehr wichtig nimmt. Da nützt es nichts, dass der sehr geschätzte Woody Guthrie God Bless America kritisierte und als Reaktion darauf This Land Is Your Land schrieb (und es zunächst God Blessed America For Me nannte).

Falls jemand wissen möchte, wie das Lied von Irving Berlin aus dem Jahre 1938 klingt, wenn es eine Kanadierin mit öligem blechernem Timbre singt:

10. September 2009

Piraten unterstützen Hartplatzhelden

Die Hartplatzhelden erhalten prominente Unterstützung – von der Piratenpartei, die am 27. September erstmals bei den Bundestagwahlen kandidiert. Die offizielle Pressemitteilung zur Aktion - eine Reaktion auf den vom Württemberischen Fußballverband angestrengten Prozess gegen das innovative Internet-Portal – ging soeben raus. Die Auseinandersetzung um die Frage, wem eigentlich die Bilder vom Amateurfußball (und all den anderen Amateursportveranstaltungen) gehören, wird in naher Zukunft vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Hartplatzhelden hatten in der ersten beiden Instanzen gegen den WFV verloren. Eine außergerichtliche Einigung, die das Oberlandesgericht Stuttgart angeregt hatte, war am Widerstand der Funktionäre gescheitert.

In der Zwischenzeit rüsten in den Verwaltungszentralen der Fußballverbände die Justiziare auf und attackieren andere Bemühungen. In Hessen wurde sogar ein Mitgliedsverein aufgefordert, selbst produzierte Videos nicht mehr bei YouTube zu parken. Der Club hatte diesen Weg gewählt, um die Bilder ohne weitere Kosten auf der eigenen Webseite einbetten zu können und auf diese Weise den eigenen Anhängern zugänglich zu machen. Er gab lieber nach, als einen teuren Rechtsstreit zu riskieren. Über einen ähnlich gelagerten Versuch aus Niedersachsen berichtete neulich der Fußball-Blog direkter freistoss. Dort geht es hauptsächlich um Fotos. Betroffen sind nicht die Hartplatzhelden, sondern die Initiative MyHeimat.

Hinter der Salami-Taktik steckt ganz offensichtlich eine Strategie. Die spiegelt das Selbstverständnis des Deutschen Fußballbundes wieder, der sich möglicherweise zu fein war/ist, die vielen Enthusiasten und ihre Ideen zur Popularisierung des Amateurfußballs selbst in die Mangel zu nehmen. Ein solches Verhalten würde einen ähnlichen Effekt produzieren, wie bereits im Fall Zwanziger vs. Jens Weinreich deutlich wurde. Bei solchen Machtdemonstrationen entsteht inzwischen automatisch Gegenöffentlichkeit und schlechtes Image, sobald die etablierten Medien einsteigen und die Methoden offenlegen. Die kleineren regionalen Verbände hingegen können mit sehr viel größeren Erfolgsaussichten behaupten, dass ihre Interessen von den Aktivitäten außerhalb ihres Einflussbereichs tangiert werden. So klagte der WFV seine Position auf der Basis des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ein. Keinem der Richter schien aufzufallen, dass die Hartplatzhelden den Wettbewerb um das öffentliche Interesse am Amateurfußball eher fördern und dass sie dabei keineswegs dem Verband irgendetwas streitig machen. Der kann durchaus seine eigenen Videobilder selbst ins Netz stellen. Er könnte auch mit Initiativen wie den Hartplatzhelden kooperieren. Aber für solche Nuancen im Leben fehlt den Verbandsoberen das Gespür. Sie wollen alles. Und sie wollen es sofort. Ganz egal, ob es ihnen überhaupt gehört.

Blick zurück: Zur Nachahmung nicht empfohlen

3. September 2009

Der Klingelbeutel: Da kommt nichts nach

Im Leben von Dirk Nowitzki werden seit heute die Karten wieder neu gemischt. Die ehemalige Freundin, die vor kurzem zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde, ist nicht schwanger. Er muss kein Kind im Sololauf aufziehen.
Blick zurück: Fünf Jahre Strafe für Crystal Taylor wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen

• In der Auseinandersetzung zwischen der Firma JAKO und Blogger Trainer Baade hat es eine neue Entwicklung gegeben. Nachdem das Unternehmen tagelang ohne jeden öffentlichen Kommentar dabei zuschaute, wie ein Sturm negativer Public Relations in der deutschen Medienlandschaft aufbrauste und den Namen des Sportausrüsters in Verruf brachte, meldete sich Firmengründer und Chef Rudi Sprügel heute mit einer Stellungnahme. Die Kernaussage lautet, dass Sprügel sich dafür einsetzen will, "dass Baade aus dieser Auseinandersetzung 'keine finanziellen Nachteile erwachsen'". Eine Zusage, die so klingt, als verzichte man auf die Abmahngebühren und anderen Forderungen, die in einer zweiten Runde ins Gigantische gewachsen waren.

Der Trainer hat sich zu dem neuesten Stand der Dinge noch nicht geäußert. Bis kurz vor der Verlautbarung von JAKO schienen sich die Verhandlungen zwischen den beiden Seiten um eine Formalie der Verhaltenskultur zu drehen. Danach sollte Baade um seines lieben Friedens willen einen Text in seinen Blog stellen, der dem Unternehmen gute Führung bescheinigt.

Wer in dem enormen Aufkommen an Reaktionen zu dem Fall den Überblick behalten will, sei an allesaussersport verwiesen, wo der Stein ins Rollen kam, als Blog-Betreiber dogfood die Sachlage und die Pressionen auf Baade en detail schilderte. Das wäre schon jetzt aus meiner Sicht der Blogbeitrag des Jahres, wenn es eine solche Abstimmung noch mal geben sollte. Ebenso hilfreich ist die Arbeit von probek, der die aktualisierte Liste der Blogbeiträge und Zeitungsveröffentlichungen pflegt. Zu den Alpha-Medien, die das Thema aufgegriffen haben, gehören die Süddeutsche Zeitung, die taz, das Handelsblatt und SpOn.

Noch eine Anmerkung zur Medienkompetenz von JAKO-Meister Sprügel und der Süddeutschen Zeitung: Beide scheinen zu glauben, dass es sich beim Blogger um einen Fußballtrainer handelt. Und nicht um die Kunstfigur eines Autors, der die besten Fußball-Glossen in ganz Deutschland schreibt. Vielleicht liegt das auch daran, das seine Webseite gestern zwischendurch aufgrund exorbitanten Leserinteresses nicht zu erreichen war. Inzwischen kann man ihn wieder im Original lesen (minus den gelöschten JAKO-Beitrag). Viele von denen, die nicht durchkamen, trugen sich offensichtlich als Follower seiner Tweats bei Twitter ein. Diese Zahl wuchs um ein paar hundert. Die alle warten geduldig auf ein Wort. Darunter befinden sich übrigens nicht nur neue Fans, sondern auch neugierige Anwalts- und PR-Kanzleien.

2. September 2009

Trainer und Twitter

Bei den US Open im Tennis werden die Spieler von offizieller Seite davor gewarnt, nicht zuviel zu twittern. Angeblicher Grund: Die Gefahr, dass sie auf diesem Weg Informationen ins Netz hinausposaunen, die von Zockern, die auf den Ausgang von Tennisspielen Geld setzen, ausgewertet werden können. Andy Roddick war nicht zufrieden. Das sei "lahm", sagte er.

Stichwort Twitter: Die Resonanz auf die Veröffentlichung von allesaussersport in der Angelegenheit JAKO vs. Trainer Baade ist beeindruckend. Nicht nur, was die Quantität angeht. Nachdem der Twitter-Traffic dem Sportartikler aus dem Schwäbischen den ersten Platz der Rangliste bescherte und tonnenweise Empörung dazu und Blogger zahlreiche Beiträge schrieben, gingen auch erste Profi-Medien auf das Thema ein. SpOn und Handelsblatt beschäftigten sich ausführlich und sachlich vor allem mit einer Dimension der Geschichte: Der fehlenden Medienkompetenz auf Seiten des Unternehmens, das bis zur Stunde noch keine offizielle Stellungnahme formuliert hat.

Was durchschimmert: Es scheint eine Einigung zwischen beiden Seiten in Sicht. Zu einem weitergehenden Aspekt des aktuellen Falles – dem Abmahn-Wahn und seinen Risiken für den Meinungsstreit – habe ich bei CARTA einen Beitrag gepostet. In dem Text findet sich auch ein Querverweis zu einem Post von Jens Weinreich auf seinem Blog. Er hat dort eine Abrechnung der Spendenaktion vorgelegt, die ihm half, sich gegen den Feldzug des DFB zu wehren. Die wichtigste Zahl: 17.000 Euro. Soviel kosteten nur die Anwälte im Streit mit jemandem, der larmoyant von sich behauptet hatte, er sei kein Prozesshansel. Weinreich, der obendrein Zeit- und Verdienstausfall hatte, aber dafür nicht in die Spendenkasse griff, will den Überschuss an eine neue Organisation freiberuflicher Journalisten weitergeben – an die Freischreiber. Die Berufsgruppe, die von den existierenden Standesorganisationen nicht hinreichend unterstützt wird, kann jeden Support gut gebrauchen.

Die aktuelle Übersicht über das Echo in Sachen JAKO vs. Trainer Baade findet man übrigens bei probek, der vor kurzem ein informelles Netzwerk von deutschen Sportbloggern angeschoben hatte.

9. August 2009

Wie man mit dem Abmahnen von Journalisten das Ende der Pressefreiheit einläutet

Als eine der wenigen Zeitungen auf der Welt beschäftigt die New York Times einen Menschen, der sich als Advokat der Leser versteht und der jeden Sonntag eine Drittelseite belegt, um sich mit drängenden Beschwerden und kritischen Fragen zu beschäftigen. Seine Berufsbezeichung: Public Editor. Kein Medienprodukt ist unfehlbar, nicht mal das beste der Welt. Weshalb die Times neben den Leserbriefen eine weitere Rubrik pflegt, die man woanders meistens vergeblich findet: eine tägliche Spalte mit Korrekturen genannt Corrections.

Die Arbeit der beiden Instutionen greift bisweilen recht nuanciert und lehrreich ineinander. So wie neulich, als die Flut der Empörung angesichts zahlreicher Fehler in einem Artikel der Times-Fernsehkritikerin über die soeben verstorbenen Fernsehikone Walter Cronkite anschwappte. Die besagte Fernsehkritikerin, die fast in jedem Artikel einen Bolzen schießt und mittlerweile einen eigenen Korrektor zur Seite gestellt bekam, mag eine liebenswürdige Dame mit allerlei lesenswerten Ansichten sein. Sie verfügt allerdings über ein Defizit, das im so genannten "Qualitätsjournalismus" normalerweise zum Arbeitsplatzverlust führt: Sie weiß nicht, was sie nicht weiß.

Der Public Editor, der mit bürgerlichem Namen Clark Hoyt heißt, ist kein scharfer Hund. Er formuliert milde und abgewogen. Weshalb sein Resümé der Cronkite-Affäre besonders vernichtend klang: Sieben sachliche Fehler in einem Artikel, die allesamt korrigiert werden mussten, brachten ihn dazu, der Redaktion folgende Worte ins Stammbuch zu schreiben: "Eine Fernsehkritikerin mit einer Geschichte von Fehlern hat hastig geschrieben und versäumt, ihre Arbeit zu überprüfen. Und Redakteure, die aufmerksam sein sollten, waren es nicht." Ein Kinnhaken allererster Güte.

Clark Hoyt ist allerdings kein Mann, der nur in eine Richtung austeilt. Heute verteidigte er den jungen Reporter Michael S. Schmidt, der seit einer Weile für das Blatt die Dopingthemen beackert und der nach einer ersten Enthüllung über die bis heute offiziell anonym gehaltenen positiven Testresultate der Baseballprofis aus dem Jahr 2003 uns mit dem Namen Sammy Sosa versorgen konnte. Vor zwei Wochen legte er nach und benannte Manny Ramirez und David Ortiz. Die Enthüllung nervt den scheidenden Chef der Spielergewerkschaft, in dessen Büro die Dopingresultate unter Verschluss lagen, ehe die gegen Barry Bonds ermittelnde Staatsanwaltschaft die Akten beschlagnahmte. Also schoss Donald Fehr wenige Tage später gegen den Journalisten und die Zeitung. Informationen zu veröffentlichen, die vom zuständigen Richter zur Verschlusssache erklärt worden waren, sei kriminell.

Hoyt hat sich mit der Frage beschäftigt und unter anderem Rechtsgelehrte aus dem verfassungsrechtlichen Spezialgebiet Meinungsfreiheit konsultiert, ein Themenkomplex, der in den USA unter Bezug auf den ersten Artikel in der Verfassung meistens als "first amendment" etikettiert wird und über die Jahrhunderte einen sehr viel rigoroseren höchstrichterlichen Katalog an relevanten Präzedenzfällen produziert hat als die sechs Jahrzehnte Bundesrepublik mit ihrem Grundgesetz-Artikel 5. Die Ansicht der zitierten Juristen ist unstrittig: Die Medien haben das Recht zu recherchieren. Und sie haben das Recht zu publizieren. Eine Frage, die Schmidt mit dem Hausjuristen vor Veröffentlichung vermutlich hinreichend abgeklärt hatte.

Es ist gut, wenn hinter Journalisten Institutionen stehen, die es ihnen nicht nur finanziell ermöglichen, ihre Arbeit zu leisten, sondern die auch in heiklen Rechtsfragen nicht gleich die weiße Fahne schwenken. Was mich zu einem jüngeren Fall in Deutschland bringt, der einmal mehr zeigt, dass ohne eine solche Rückendeckung und ohne eine substanzielle Unterstützung von Reportern und Autoren das Berichterstattungsrecht und der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen ausgehöhlt wird. Und zwar mit der Keule des Rechtsmittels.

Der Fall betrifft Jens Weinreich, freier Journalist und als kenntnisreicher und kritischer Archivar der Doping- und Korruptionsaktivitäten im Sport bekannt. Weinreichs juristische Auseinandersetzung mit DFB-Präsident Theo Zwanziger, die mit einer Meinungsäußerung in einem Blog begann, wirde hier im Blog hinreichend belegt. Sie wurde sogar von den etablierten Zeitungen aufgegriffen und illustrierte dabei, wie ein mächtiger Verband seine Muskeln spielen lässt, wenn ihm die Worte eines Journalisten nicht gefallen. Dabei schlug Zwanzigers Anwalt formaljuristisch die Taktik der einstweiligen Verfügung ein (womit er allerdings nicht durchkam). Der eigentliche Effekt der Attacke bestand jedoch darin, den Gegner wirtschaftlich zu treffen. Denn der brauchte nun ebenfalls einen Anwalt und viel Zeit, um sich um die Angelegenheit zu kümmern. Der Streit ist inzwischen beigelegt und kann als Beispiel für das Entstehen eines handfesten Solidargefühls unter deutschen Blog-Lesern gelten. Denn Weinreich erhielt hinreichend Spenden, um zumindest die Anwaltskosten decken zu können.

Der neue Angriff auf seine Arbeit geht über eine artverwandte, aber genau betrachtet etwas andere Schiene. Diesmal wurden ihm aus derselben Kanzlei, die schon Zwanziger vertreten hatte, zwei Unterlassungserklärungen zugestellt, verbunden mit den branchenüblichen finanziellen Forderungen, die sich zusammen auf rund 1500 Euro belaufen. Ein Ausläufer der PR-Kampagne der Eisschnellläuferin Pechstein.

Rechtsformal geht es diesmal um Tatsachenbehauptungen und nicht um eine Meinungsäußerung, aber das macht in der Substanz keinen Unterschied. Wieder schicken die Anwälte keine Briefe, wie sie vielleicht im normalen Miteinander einer Gesellschaft üblich wären, Briefe, in denen einfach eine Richtigstellung einer womöglich falschen Tatsachendarstellung verlangt wird oder man sich im Namen eines Mandanten auf das Presserecht beruft, in dem ein Recht auf Gegendarstellung verankert ist. Nein. Wieder geht es in der Attacke offensichtlich auch darum, den Journalisten wirtschaftlich zu treffen. Der soll der Kanzlei die Arbeit bezahlen.

Das deutsche Abmahnrecht, das in seinen historischen Wurzeln aus dem Wettbewerbsrecht stammt, aber inzwischen immer häufiger auf den Arbeitsalltag der Medien angewandt wird, ist der Quell dieses Übels. Denn es gefährdet viel mehr als nur die Arbeit von Sportjournalisten, die sich mit Dopern beschäftigen. Es gefährdet die Arbeit von Journalisten und Verlagen, die eine öffentliche Aufgabe haben und im Rahmen dieser Arbeit durchaus Fehler machen. Warum? Vieles an der Arbeit ist hektisch und steht unter dem Druck, aktuell und schnell die Informationen zu liefern. Wenn sich die Verlage dann nicht vor oder hinter die Reporter stellen, die ihnen diese Arbeit zuliefern, und wenn sie glauben, deren wirtschaftliches Risiko sei mit dem bisschen Zeilenhonorar bereits gedeckt, werden wir auf Dauer eben nicht solche nützlichen Einrichtungen wie die Korrekturen-Spalte erleben und nicht solche Männer wie Clark Hoyt, sondern nur noch fleißige Anwälte, die ihr Kanzleisekretariat mit Abmahnungen auf Touren halten, und Journalisten, die angesichts der Bedrohung verstummen.

3. August 2009

Gar nichts okay am O.K. Corral

Es "diente als Vorbild zahlreicher Western und ist ein Symbol für den ständigen Kampf zwischen Recht und Gesetz auf der einen sowie offenem Banditentum auf der anderen Seite in den Grenzstädten des Wilden Westens, wo die Spannungen des Sezessionskrieges nachwirkten und Strafverfolgung oftmals nur spärlich stattfand". Ort der Handlung: Tombstone, ein unbebautes Grundstück hinter dem örtlichen Mietstall. Die Bilanz: 30 Schüsse, drei Tote.


Tombstone liegt rund 250 Kilometer südöstlich von Phoenix, wo man dieser Tage zwar nicht mehr ganz so schnell schießt, aber immer noch genügend Morde passieren (mehr jedenfalls als im Schnitt der USA). Und es liegt mit seinem Platz in der Mythologie der Cowboy-Kultur außerhalb der normalen Begriffsvermögens. Aber man braucht nur sehr wenig Fantasie, um sich angesichts der "Spannungen des Sezessionskriegs" rund um die Phoenix Coyotes vorzustellen, dass ein paar der Beteiligten vielleicht gerne die Sache in einem einzigen Showdown erledigen würden. Mit gezogener Waffe, versteht sich.


Waffen müssen aber nicht gleich töten. Es gibt auch andere Wirkungstreffer. Nehmen wir den kleinen Formfehler der Anwälte des bankrotten Eigentümers der Coyotes, die den Inhalt von Akten, die eigentlich als Verschlusssache behandelt werden sollten, mit ein wenig Geschick in die Öffentlichkeit bugsiert haben. Die vertraulichen Informationen betrafen die besonderen Anstrengungen des Kaufinteressenten Jerry Reinsdorf aus Chicago, der versprochen hat, nach einer Übernahme des Clubs nicht eine Sekunde lang an Umzug zu denken. Reinsdorf, dem die Chicago Bulls und die Chicago White Sox gehören, ist bekannt für sein Kostenbewusstsein. Er besitzt allerdings auch Ideen. Hier wollte er die Stadt Glendale, die den Coyotes die teure Halle gebaut hat, in eine komplexe Steuergeschenke-Geschichte verwickeln. Dazu wäre es vermutlich auch gekommen, wenn die Sache nicht aufgeflogen wäre. Denn niemand braucht die Coyotes so dringend wie Glendale.


Reinsdorf muss in Chicago wie das HB-Männchen an die Decke gegangen sein, als er erfuhr, dass sein Schachzug nicht mehr geheim ist. Sonst hätte er nicht damit gedroht, seine Offerte zurückzuziehen, die erst vor ein paar Tagen von der Liga-Führung abgenickt worden war. Die Entscheidung des Konkursrichters, der theoretisch auch die Abwanderung des Clubs nach Kanada in Erwägung ziehen könnte, wurde angesichts der neuen Entwicklungen verschoben. Was Reinsdorf macht, der jetzt wie ein Bösewicht und nicht mehr wie der große Retter aussieht, wissen wir nicht (via allesaussersport, der die News getwittert hatte).

25. Juli 2009

Was der Körper alles verrät

Kluge Menschen haben endlich eine Möglichkeit gefunden, langwierige Prozesse abzukürzen und die Beweisaufnahme aufs Wesentliche zu reduzieren. Besser als Lügendetektoren und richtig gut fürs Fernsehgericht. Man möge doch einfach so genannte Körpersprache-Experten anheuern, die in der Lage sind zu beurteilen, ob ein Mensch die Wahrheit sagt oder nicht. Das jüngste Beispiel dafür, wie einfach und schnell man schwierige Fälle lösen kann, ist die Arbeit von Sally Chopping, die von einem Fernsehsender in Pittsburgh engagiert wurde, um sich den Auftritt von Ben Roethlisberger bei seiner Pressekonferenz anzuschauen. Dort hatte der Quarterback der Pittsburgh Steelers den Vorwurf eines sexuellen Übergriffs auf eine Hotelangestellte in Reno kategorisch zurückgewiesen. Ms. Chopping, durch ihren britischen Akzent als Charakterdarstellungs-Bewertungsinstitution ausgewiesen, kam zu einem klaren Resultat: Nicht schuldig. Der Mann sagt die Wahrheit.

Übrigens: Ms. Chopping lebt davon, Managern genau das beizubringen, was sie hier herausgefiltert hat – die überzeugende schauspielerische Leistung, mit der man in jeder Lebenslage dem Rest der Welt einen vormachen kann.

23. Juli 2009

Kompass in der Tunika

Der world wide leader befindet sich auf einem seltsamem Kurs. Als die Nachricht über die Zivilklage gegen Pittsburgh Steelers Quarterback Ben Roethlisberger die Runde machte, gab es zwei Tage lang kein einziges Wort auf ESPN. Der Fernsehsender hat einen eigenen News-Kanal und eine Aktualitäten-Show namens SportsCenter und kann sich nie herausreden und sagen, sie hätten keinen Platz gehabt. Zwei Tage, in denen sich nicht nur die Blogger wunderten: Was ist das für eine redaktionelle Politik? Wenn schwarze Football-Profis in Schwierigkeiten geraten, werden sogleich die Reporter in Marsch gesetzt oder zumindest die Meldungen vom AP-Ticker abgelesen. Wenn der Quarterback des amtierenden Super-Gewinners in schattigem Licht erscheint, hält man sich zurück. Mit Schweigen. Liegt das am Ende an der Hautfarbe der betreffenden Person und den Klischees im amerikanischen Alltag? Wer weiß? Inzwischen wurde berichtet.
(Nachtrag: Und Roethlisberger hat sich mit einer persönlichen Stellungnahme an die Öffentlichkeit gewandt, in der alles bestreitet. Fragen von Journalisten hat er keine beantwortet.)

Der Sender wirkt zunehmend wie gelenkt von einem klerikalen Übergremium mit irgendeinem moralischen Kompass in der Tunika. Das kann man an der Reaktion auf die Berichterstattung der New York Post in der Erin-Andrews-Sache erkennen. Das Boulevard-Blatt, das soviel Druckerschwärze produziert, dass man sich mit einer einzigen Ausgabe einen Schornsteinfeger-Look zum Karneval verpassen kann, hatte mal wieder die alte Nummer abgezogen: Empörung (über den bösen Videofilmer) und voyeuristische Geilheit (seht her, liebe Leser, so sieht die Frau nackt aus) in einem Aufguss. Bei ESPN, wo man ganz offensichtlich zum ersten Mal mit allen rechtlichen Mitteln und mit viel Dampf eine populäre Mitarbeiterin des Hauses verteidigt, führte das zu folgender Reaktion: Es wurden alle Sportreporter der Zeitung, die bislang als Experten bei allerlei Gelegenheiten eingesetzt wurden, auf die schwarze Liste gesetzt. Die Zeitung, die Rupert Murdoch gehört und eine politisch rechte Ausrichtung pflegt, lässt sich durch solche Schüsse vor den Bug nicht beeindrucken. In einer Meldung auf der meistgelesenen Klatschspalte Amerikas (Page Six), gab es die erste Retourkutsche: ESPN wurde als "Mickey-Maus-Sportnetwork" verspottet. Warum das? Der Sender gehört zum Unterhaltungskonzern Disney.

An den zwei Sachverhalten fällt einiges auf. Erstens: ESPN ist mächtig und übt die Macht auch aus. ESPN hat sehr schwammige Kriterien im Umgang mit Prinzipien. Was immer denn deutlich wird, wenn der Sender den Eiertanz zwischen Rechteverwerter und Cheerleader von Sport (zur Zeit ist das Baseball, Mondey Night Football, NBA, Major League Soccer, Collegesport) einerseits und distanziertem Journalismus andererseits hinbekommen muss. Ich bin gespannt, ob der neue Ombudsman Don Ohlmeyer zu diesen Themen etwas zu sagen hat. Gedanken zu dem alten Fernseh- und Fahrensmann hat dogfood bei allesaussersport bereits vor ein paar Tagen formuliert. Sollte man lesen, wenn man sich für den Sender interessiert, der zwar bei den Bundesliga-Rechten neulich nicht ins Geschäft kam, aber inzwischen im Land von Elizabeth Zwo mitmischt.

Gehälter für Nowitzki und Co.: Cuban lebt auf Pump

Der Chef von Dirk Nowitzki und der Mann, der den jungen Deutschen damals in Würzburg zusammen mit Trainer Don Nelson besuchte, um ihn dazu zu bewegen, in die NBA zu wechseln, tragen öffentlich eine interessante Fehde aus. Am lautesten kräht dabei Mark Cuban, der vermutlich Oberwasser hat, weil er erst vor kurzem einen Freispruch erster Klasse in einem anderen Fall erhalten hat. Im Grunde gar nichts sagt Ross Perot jr., der ehemalige Besitzer der Dallas Mavericks, der noch immer einen kleinen Anteil an der Halle hält, die der Club zusammen mit dem Eishockey-Team Dallas Stars vor ein paar Jahren gebaut hat. Was er nicht sagen will, sagt seine Klageschrift. Es geht um Darlehen in Höhe von 29 Millionen Dollar und eine komplizierte Schachtelbeteiligungssituation, in der Cuban offensichtlich sehr viel Management-Macht hat.

Zur Schachtelbeteiligung: Cuban gehört der Club und eine Mehrheitsbeteiligung an der Firma Radical Arena, der wiederum ein Drittel der Betriebsgesellschaft des American Airlines Center namens Center Operating Co. gehört. Perot ist mit der Firma Hillwood an Radical Arena beteiligt. Radical Arena erwirtschaftet Überschüsse, von denen Cuban in seiner Rolle als Chef das Geld seinem anderen Laden – den Mavericks – geliehen hat. Zunächst waren einfach nur die Zinssätze grandios niedrig. Dann aber schob Cuban die Fälligkeit des Kredits hinaus und spendierte sich für die ausstehende Summe eine noch niedrigere Verzinsung.

Sollten die von der Perot-Seite vorgebrachten Fakten stimmen, sehen wir hier nicht nur einen Finanzjongleur bei der Arbeit, sondern jemanden, der offensichtlich in seinem manischen Bedürfnis, seinen Spieleretat in die Höhe zu treiben, den Sinn für die Realitäten verloren hat. Tatsächlich verschleudern die Mavericks seit Jahren enorme Summen und müssen Luxussteuer an die NBA entrichten, weil sie über der Salary Cap liegen. Und das alles auf Pump. Die sportliche Leistung ist im Vergleich dazu undiskutabel. Auch wenn Cuban in seiner Stellungnahme seine Verschwendungssucht mit Worten wie "we tried to improve the team further" kaschiert.

Man sollte davon ausgehen, dass Nowitzkis Chef auch diesen Rechtsstreit nicht verlieren wird. Denn als Chef von all diesen Schachteln kann er schalten und walten und Geld von einer Ecke in die andere transferieren. Das wird ihm als nächstes ein Gericht bestätigen.

22. Juli 2009

Die (vermeintliche) Macht der Baseball-Liga

Hier ist – als Einstieg zu einem längeren Exkurs – erst mal eine aktuelle Information für Medien- und Urheberrechtsspezialisten, die sich für die Entwicklungen in den Vereinigten Staaten interessieren (zugegeben: vermutlich eine Kleinstgruppe): Major League Baseball hat Viacom gezwungen, aus einem in den Internetarchiven geparkten Clip der Daily Show mit Jon Stewart den jammervollen Pitch von Präsident Obama beim All-Star-Spiel herauszuschneiden. Viacom ist die Fernsehfirma, der der Comedy Channel und die Sendung gehört, die inzwischen als das vertrauenswürdigste Nachrichten-Programm Amerikas eingestuft wird. Was ist das Problem? Die Rechte an den Aufnahmen gehören der Liga, die nichts dagegen hatte, dass im Rahmen der sogenannten Fair-Use-Klausel des amerikanischen Urheberrechts gleich nach dem Ereignis im Fernsehen ungefragt Ausschnitte gezeigt und kommentiert wurden. Aber dass diese Ausschnitte nun online als Kopie der Sendung ad infinitum zu sehen sein würden, das ging der Liga gegen den Strich. Viacom reagierte vorsichtshalber und schnitt die fragliche Stelle aus dem Archivstück heraus. Wie die Geschichte weiter geht, weiß noch keiner. Sollte sie vor einem Gericht landen, darf man gespannt sein, wie ein Urteil aussieht. Es wäre allerdings kurios, wenn die Argumentation der Baseball-Leute durchdringen würde. Das würde auf andere Medien, sagen wir mal Bücher, übertragen heißen: die Erstauflage darf Zitate aus anderen Werken enthalten, aber alle weiteren Auflagen nicht, denn damit verdient der Verlag und der Autor Geld, das er dem Rechteinhaber des Orginalmaterials vorenthält.

Ohne an dieser Stelle allzuweit auszuholen: Das wäre absurd und würde die Rolle der durch eine Reihe von höchstrichterlichen Urteilen untermauerten Rechtsdoktrin völlig aushöhlen. Eine Sichtweise, die es unter anderem ermöglicht, dass in den USA zu Zwecken der Parodie keine Genehmigung vom Urheberrechtsinhaber des parodierten Materials eingeholt werden muss. Aber nichts am und im Rechtswesen lässt sich vorher genau vorhersagen.

Mir fällt in solchen Momenten meistens der Rechtsstreit um die Videos vom deutschen Amateuerfußball ein. Da haben zwei Instanzen in Deutschland auf der Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit einem Federstrich das Urheberrecht ausgehebelt. Das Verfahren geht nun in die dritte Instanz – vor den Bundesgerichtshof. Oliver Fritsch vom Indirekten Freistoß und Triebfeder hinter den Hartplatzhelden hat heute getwittert, dass die Anwälte diesmal wohl eine etwas andere Stoßrichtung haben. Sie wollen offensichtlich weniger die Frage zuspitzen, wer denn eigentlich in einer freien Gesellschaft das Recht an den entstehenden und entstandenen Bildern hat. Diesem Argument, das auf der Basis des Urheberrechts eindeutig für die Ersteller der Videos spricht und das durch seine Formulierungen klar macht, dass Sport keine urheberrechtlich geschütze Leistung ist, hatten die beiden ersten Instanzen eine eiskalte Schulter gezeigt. Vielleicht wäre es deshalb wirklich wirksamer, die Gegenseite – den Württembergischen Fußballverband – dazu zu zwingen, endlich mal zu beweisen, dass sie überhaupt sind, was sie immer behaupten: ein Veranstalter von Fußballspielen. Genauso wie sie mal beweisen sollten, dass sie so etwas wie ein Gewerbebetrieb sind und nicht ein steuerfreier, vom Staat alimentierter Verein, der sich eine Geschäftstätigkeit anmaßt, zu der er gar nicht befugt ist.

Zur Interpretation des Veranstalter-Begriffs im Sport ist die folgende Passage aus dem Buch von Matthias Laier mit dem Titel Die Berichterstattung über Sportereignisse ganz nützlich. "Nach dem BGH erbringen die Vereine die wesentliche wirtschaftliche Leistung" und "die wesentliche organisatorische Leistung", liege "beim Heimverein". Falls der Verband für sich einen eigenen Leistungs- und Abgeltungsanspruch in die Waagschale werfen will, reicht es nicht, "bloße Koordinierungsaufgaben" wie die "Erstellung des Spielplans" erbracht zu haben. Wobei sich diese Abwägung ausschließlich auf den Profisport bezog. Das fiel beim OLG in Stuttgart nicht ins Gewicht. Der Senat schien von seiner persönlichen, "aus eigener aus Stadionbesuchen, Massenmedien und Presse gewonnener Kenntnis" (siehe Absatz 117) so sehr beeindruckt, dass er den Unterschied zwischen Amateurfußball und Profifußball und die gewerblichen Kriterien desselben sowie der Funktion eines Verbandes einfach unter den Tisch fegte. Der Unterschied sei "nicht prinzipieller sondern nur gradueller Natur", meinten die Richter. Offensichtlich hatten sie sich nicht die Mühe gemacht, die Satzung des Verbandes zu lesen und sie mit dem entspechenden Grundlagenpapier der Deutschen Fußball-Liga zu vergleichen. Die DFL ist eine GmbH. Der WFV ist ein der Gemeinnützigkeit verpflichteter steuerbefreiter Verein, der nicht mal in seiner Satzung den Anspruch formuliert, dass ihm irgendetwas an den Spielen gehört.

Mir sind bei den letzten Recherchen zum Thema ein paar andere kluge Gedanken aufgefallen, die sich in einem Rechtsgutachten mit dem Titel Leistungsschutzrecht für Sportveranstalter?“ von Professor Dr. Reto M. Hilty und Dr. Frauke Henning-Bodewig finden und die sich unter anderem mit den Auswirkungen der vor ein paar Jahren vorgenommene Reformierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb auf die Rechtssprechung in diesem Bereich befassen. Ich empfehle Menschen mit Sinn für juristische Fragen dieses Papier. Es ist durch die Bank erhellend. Zwei Zitate sollten aufhorchen lassen:

Seite 41: "Die wirtschaftliche Auswertung der im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen erbrachten Leistungen fällt in den Schutzbereich des Rechts am Gewerbebetrieb. Vorausgesetzt wird jedoch weiter ein unmittelbarer und betriebsbezogener Eingriff. Die ungenehmigte Ausnutzung der wirtschaftlichen Leistungen der Sportveranstalter müsste sich also gegen dessen „Betrieb“ richten."
Den "Betrieb" des Amateurfußballs in Baden-Württemberg haben die Hartplatzhelden zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Im Gegenteil: Der Verband konnte sogar ohne Störung einen eigenen Vertrag mit einer Firma über die Verwertung von Videos im Internet auf die Beine stellen.

Seite 47: "Aus dem geänderten Verständnis des UWG 2004 folgt daher, dass ein Schutz der Leistungen des Sportveranstalters auf der Grundlage der Generalklausel nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht kommen wird. Investitionen als solche in eine Sportveranstaltung sind daher de lege lata nicht schutzfähig. Dies gilt auch, wenn sie zu konkreten Ergebnissen wie die Erstellung von Spielplänen etc. geführt haben."

Und so sei aus diesem Anlass noch mal dran erinnert (auch wenn die Materie kompliziert ist und die Beschäftigung damit ziemlich mühsam): Solidarität mit den Hartplatzhelden ist mehr als eine Attitüde. Es geht bei der Entscheidung in Karlsruhe um mehr als nur um Fußball. Es geht um den Bestand des Urheberrechts, der Gewerbefreiheit und der Meinungsfreiheit.

26. Juni 2009

John Daly verliert Rechtsstreit – und eine Menge Geld

Manchmal kann es in den USA für einen Sportler ziemlich teuer werden, wenn er einen Journalisten und den Verlag vor Gericht bringt, der ihn beschäftigt. Das aktuelle Beispiel: Der Golfer John Daly hatte den Medienmann Mike Freeman und seinen Arbeitgeber wegen einer Reihe von Behauptungen verklagt, weil er die als rufschädigend. Da ging es um alte Geschichten, zum Beispiel, die, dass der populäre, aber ziemlich unbeherrschte Golfprofi, bekannt für seine Alkohol- und Wettprobleme, dereinst in Schwierigkeiten geriet, weil ihn seine Frau mit dem Vorwurf vor Gericht zerrte, er habe sie geschlagen. dass er drei Kinder mit drei Müttern hat und überhaupt "Thug Life qualifcations" aufweise.

Es dauerte eine Weile, bis sich ein Gericht in Florida mit dem Fall beschäftigte und die Klage zurückwies. Keiner der von Freeman zitierten Tatbestände sei falsch. Also habe der Journalist auch das Recht diese Fakten als Fundament für eine Meinungsäußerung zu nutzen. Es handle sich mithin nicht um üble Nachrede ("libel"). Das Problem für Daly. Er hat nicht nur seinen eigenen Kosten für das Verfahren zu tragen, sondern wurde dazu verdonnert, die 271.763,99 Dollar zu übernehmen, die der Gegenseite entstanden waren.

16. Mai 2009

Gestrichen

Hier stand ein paar Stunden lang ein Text, der das Thema Abmahnung streift. Den habe ich aus Takt- und taktischen Gründen wieder entfernt. Mehr dazu, wenn es wirklich mehr zu berichten gibt.

28. März 2009

Weinreich vs. DFB: So weit, so gut

Jens Weinreich hat es bereits vor einer Weile vermeldet, und einige Online-Medien haben nachgezogen: Der Rechtsstreit zwischen ihm und Theo Zwanziger und dem DFB ist beendet. Die unmittelbare Reaktion bei vielen Interessierten war, sich zu fragen: Wer hat gewonnen und wer hat verloren? Oder werten wir das Ganze als Remis?

Das ist die typische Betrachtungsweise von Kommentatoren vor allem im Fernsehen, wo man gerne gleich nach Ereignissen wie Wahlen alles auf einen einfachen Nenner zuspitzen will. Ich verstehe den Reflex, und doch finde ich ihn nicht besonders hilfreich. Schon gar nicht in diesem Fall, bei dem man sich Zeit nehmen sollte und mit den Details beschäftigen. Was ziemlich einfach ist. Denn Jens Weinreich hat sie ausführlich und mit der ihm eigenen konsequenten Transparenz auf seiner Webseite dargestellt.

Wer sich diese Details genauer anschaut, wird feststellen, dass Metaphern aus dem Fußball nicht annähernd wiedergeben, was im Rahmen der Auseinandersetzung passiert ist.

Ich darf also noch einmal daran erinnern, was Jens Weinreich erlebt hat (und wir durch ihn dank seiner Bloggeraktivitäten herausgefunden haben). Manches daran wird nicht neu klingen, weil ich es so oder so ähnlich schon einmal formuliert habe. Aber das bedeutet nicht, dass man bei dieser Gelegenheit darüber hinwegsehen sollte.

Zu den Kernerfahrungen gehört:

1. Man kann sich gegen ungerechtfertigte Angriffe eines mächtigen Verbandes sehr wohl zur Wehr setzen. Selbst gegen eine so massive Maschine im Machtkomplex des Sportgeschäfts wie den DFB, der offensichtlich zum ersten Mal ziemlich konsequent testen wollte, ob man und wie man einen einzelnen (freien) Journalisten effektiv platt machen kann. (Ich sehe deshalb gerade in dieser Passage der gemeinsamen Presseerklärung eine besondere Ironie. Wenn der DFB ausdrücklich erklärt, dass er "zu keinem Zeitpunkt [Weinreich] in seiner Arbeit als kritischer Sportjournalist behindern wollte", dann heißt das zumindest, das dieser Verdacht legitim war.)

2. Die Blogger-Öffentlichkeit spielt eine wachsende Rolle im Medienalltag, wozu auch die Setzung und das Durchsetzen von Themen gehört, die die Etablierten sonst ignorieren würden. Dieser Fall hat diesen Tatbestand ganz deutlich gemacht.

3. Kritische Haltung im Sportjournalismus gegenüber dem Gegenstand (und die dazugehörigen Informationen) sind Teil einer Dienstleistungsethik, die von einem ständig größer werdenden Publikum honoriert wird. Also wie beim sogenannten Kartoffeltheorem, das da lautet: „Nun sind die Kartoffeln da, nun werden sie auch gegessen“. So gibt der nicht ganz zuverlässige, aber zu Orientierungszwecken durchaus nützliche Zähler beim Blog-Sucher auf google.de mehrere tausend Fundstellen an, wenn man den Namen "Jens Weinreich" eingibt. Das sind Fundstellen, die dokumentieren, wie viele Menschen die Auseinandersetzung nicht nur wahrgenommen, sondern aufgegriffen und sich mit ihrem Publikum darüber ausgetauscht haben. Ich hoffe doch sehr, dass demnächst eine Doktorarbeit geschrieben wird, die diesen in die Tiefe und die Breite gegangenen Vorgang erfasst, beschreibt und auszählt.

4. Dieses Echo entspricht jener Stimmung, die Weinreichs Spendenaufruf produzierte: Fast tausend Spender und eine Summe, die zumindest seine Anwalts- und Gerichtskosten zu decken in der Lage war. Dieses Maß an ganz praktischer Solidarität gehört zu den neuen Stärken dieses ganz besonderen und sehr geschätzten Publikums. Da werden Umrisse einer funktionierenden Gegenöffentlichkeit erkennbar.

5. Aber auch das gehört zu den Erfahrungen: Als größte Überraschung empfinde ich die Reaktion (oder besser Nicht-Reaktion) auf den Vorgang aus dem Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS), der offensichtlich einen solchen Musterfall weder zum Anlass nimmt, intern die Lage der Berufsgruppe zu reflektieren noch weitergehende Lehren zieht. Zu den weitergehenden Lehren gehört nach meiner Ansicht unter anderem der Bedarf für einen Solidaritätsfonds, der in einer Organisation mit so vielen Mitgliedern aus Beiträgen finanziert werden könnte. Niemand erwartet, dass mit einem Fonds auch Nichtmitglieder (wie Weinreich oder ich – er ist ausgetreten, ich war nie drin) unterstützt werden. Aber was ist, wenn ein muckraker aus dem eigenen Verein in die Bredouille kommt? Sollte dem nicht ganz praktisch unter die Arme gegriffen werden? Wo doch die Stellenstreichungen grassieren und bald noch mehr Freie um ihre Existenz kämpfen...

6. So wie es in diesem Fall nie nur um Jens Weinreich und seine ganz persönliche Meinungsfreiheit gegangen ist, so geht es auch in anderen zukünftigen Auseinandersetzungen mit dem Machtkomplex Sport nie nur um den Einzelfall. So kann man bei der Attacke gegen die Hartplatzhelden eine ähnliche Tendenz erkennen. Diesmal argumentiert eine Nebenstelle des Kartells, das offiziell als steuerbefreiter eingetragener Verein daherkommt, mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Eine geschickte Zangenbewegung, die von zwei Gerichten akzeptiert wurde. Ich konnte inzwischen die OLG-Urteilsbegründung lesen und muss sagen: scary. Darin bezeichnet das Oberlandesgericht Stuttgart die Videoausschnitte von Amateurspielen, wie sie die Hartplatzhelden in ihrem Portal zeigen als "rechtswidrig entstandene Aufnahmen" und sieht keinen tiefgreifenden Unterschied zwischen Wettbewerb und unlauterem Wettbewerb.

Noch eine etwas persönlicher gefärbte Anmerkung: Ich habe eine Einigung zwischen Jens Weinreich und dem DFB schon vor mehreren Monaten für sinnvoll gehalten (und das im privaten Rahmen auch gesagt) und bin deshalb auch froh, dass es sie nun gibt (unabhängig von den Details der tatsächlichen Übereinkunft, denn es gibt immer das eine, was man will, und das andere, was man kann). Unsere Rolle als kritische Berichterstatter und unser Erfolg in der Sensibilisierung anderer für eine kritische Haltung gegenüber den Oligarchen im Sport zeigt sich vor allem in der Breite und nicht in der Spitze. Wenn ein einzelner Fall drei Jahre die Gerichte und die Öffentlichkeit beschäftigt, wirkt das mit ihm verbundene Thema im Laufe der Zeit nur noch kleinkariert. Leider. Aber wer wollte bezweifeln, dass es im auf schön und allgemeinwohlig machenden organisierten Fußball (und im Rest vom Sport) nicht noch mehr aufzuzeigen und zu kritisieren gibt.

Das wäre alles ganz anders, wenn die vorhandenen formaldemokratischen Strukturen das leisten würden, was sie leisten sollen: eine Kontrolle jener Leute, die sich bis ganz nach oben gehangelt haben und dort ihre persönlichen Interessen und den pompösen Gestus ihres Lebensstils durchsetzen. Aber das tun sie nicht.

8. Dezember 2008

Was steckt hinter der Eigendemontage des Fußballfunktionärs Theo Zwanziger?

In der Sache Theo Zwanziger gegen Jens Weinreich, Präsident des Deutschen Fußballbundes gegen freier Journalist, hat es inzwischen die eine oder andere Klärung gegeben. Zum Beispiel ist nun klar, wie die veröffentlichte Meinung in Deutschland den als "Demogogen-Streit" etikettierten Vorfall einstuft: Pro Weinreich, contra Zwanziger. Klar ist auch, wieso der Fall ein derartiges Echo ausgelöst hat: Ganz normale Menschen machen sich Sorgen, wenn die Führungskräfte eines Machtzentrums von der Statur des DFB Personen mit Anwaltspost eindecken, sobald diese Menschen in Blogs im Rahmen der ihnen zustehenden Freiheitsrechte ihre Meinung äußern.

Klar ist auch: Es hätte durchaus andere Möglichkeiten gegeben, Widerspruch gegen die Weinreichsche Wertung kund zu tun. Zum Beispiel hätte sich Theo Zwanziger mit einem eigenen Kommentar bei
direkter-freistoss.de auf eine adäquate Weise wehren können. Aber das entsprach dereinst im Juli nicht der Gutsherrenart im Umgang mit dem Internet. Und tut es wohl auch noch immer nicht. Jetzt droht er sogar mit Rücktritt vom Amt, wenn er den Prozess verliert, den er noch gar nicht angestrengt hat.

Klar ist auch: Richter haben das Gebäude aus lauter Anmaßungen sowohl de facto als auch de jure auf ein rechtschaffenes Maß gestutzt. Jetzt sieht es nur noch aus wie eine Bastelarbeit aus dem Stabilbaukasten. Viele Löcher. Wenig Schrauben. Und von denen musste der DFB neulich noch ein paar herausdrehen, als er seine ominöse Pressemitteilung umtextete. Merke: Eine Einstweilige Verfügung schafft durchaus Rechtsrealitäten, auch wenn Theo Zwanziger diese Realitäten im Interview gerne als Muster ohne besonderen Wert einstuft ("
eine vorläufige Beurteilung"). Oder wie er heute sagte: „Die einstweiligen Verfügungen waren schlecht vorbereitet. Da wurde nur der bloße Begriff geklärt.“ Der bloße Begriff, also der, der im Duden steht, ja, der ist geklärt. Alles klar?

Ja und nein. Klärungsprozesse dauern oft ziemlich lange. Besonders dann, wenn klar wird, dass zum Beispiel in der Otto-Fleck-Schneise zu Frankfurt die eine Hand nicht immer weiß, was die andere tut. Einerseits soll da Kommunikationsdirektor Harald Stenger, Autor der besagten Pressemitteilung, vom Umfummeln von Wikipedia-Einträgen "dringend" abraten. Andererseits sind die Fingerabdrücke für einen neuerlichen Eingriff nicht zu übersehen. Sonst hätte es nicht diese Platzsperre gegeben. Was jenseits aller Klarheiten die Frage aufwirft: Wer und was steckt eigentlich wirklich hinter dem absurden, nicht endenwollenden Angriff auf die Reputation des Journalisten und hinter der erstaunlichen Eigendemontage eines Funktionärs, der intern immer als unumstritten galt? Theo Zwanziger himself? Man mag das gar nicht glauben.

Bei Jens Weinreich im Blog hat neulich erwin den springenden Punkt in einem Kommentar folgendermaßen eingekreist: "Anlässlich der Wikipediamanipulationen finde ich es ja mittlerweile geradezu trollig, wie der DFB als einziger darauf beharrt, es wäre in irgendeiner Form plausibel oder naheliegend, Herrn Zwanziger oder sein Auftreten in die Nähe der Volksverhetzung zu rücken .... da nicht einmal im Entferntesten ein inhaltlicher Zusammenhang zur Volksverhetzung besteht frage ich mich dann doch, worin der Treffer eigentlich bestanden hat. Sind das nur verletzte Eitelkeiten von jemandem, der Kritik nicht mehr gewohnt ist ? Ist es einfach Angst, vor dem Internet und Formen der Öffentlichkeit, die Kontrolle und Herrschaft nicht mehr ermöglichen ? Oder geht es gar womöglich um noch mehr, und man sieht handfeste wirtschaftliche Interessen bedroht ? Ich weiß es nicht, aber die Frage stellt sich."

Ja, die Frage stellt sich wirklich. Denn die zwei ausführlichen Interviews, die Theo Zwanziger in der Sache gegeben hat (hier und hier), um sich mit offenem Visier als Betroffener zu inszenieren, sowie die Pressekonferenz von heute mit einem wilden Spruch (
"Demnächst heißt es, ich sei ein Massenmörder, nur hat es keine Leichen gegeben.") haben bei so manchem den Eindruck hinterlassen, als sei der erfahrene Jurist und Verwaltungsexperte und ehemalige Landespolitiker ein Mensch, der sich nicht gerne tief in eine Materie einarbeitet. So sagte er gegenüber Oliver Fritsch neulich: "Ich habe unsere juristischen Schriftsätze nicht verfasst. Ehrlich gesagt, hab ich sie gar nicht exakt verfolgt." Und Christopher Keil von der Süddeutschen Zeitung wurde auf folgende Weise ins Bild gesetzt: "Deshalb habe ich auch sofort gesagt, die Sache hat sich erledigt, als mich unser Vizepräsident Rainer Koch auf eine Internetdarstellung von Herrn Weinreich aufmerksam machte, aus der hervorging, dass er mit dem Begriff "Demagoge" nicht das gleiche Verständnis wie ich hatte. Und dies hat dann sein Anwalt uns gegenüber nochmals klargestellt. Damit war für mich der Vorgang beendet, deshalb haben wir auch keine Unterlassungsklage erhoben." Wie man weiß, soll die nun doch noch erhoben werden, die Klage, "nunmehr sorgfältig vorbereitet".

So kommt es, dass er in seinen Aussagen zu dem Themenkomplex meistens wie ein gesprächiger, um nicht zu sagen leutseliger Herr wirkt. Wie jemand, der zwar um seinen Ruf besorgt ist, aber am liebsten eher hemdsärmelig argumentiert. Man nehme die Gießen-Episode, die in der SZ ausführlich angesprochen wird und dadurch ein Fallbeispiel für den Umgang von Theo Zwanziger mit dem Konzept der Faktenlage wurde. So behauptet er, dass sich der Chefredakteur des Gießener Anzeiger bei ihm entschuldigt habe und insinuierte damit, dass sich der gestandene Journalist von der Berichterstattung in seiner eigenen Zeitung distanziert hatte. Davon kann gar nicht die Rede sein. Man könnte annehmen: Zwanziger hat entweder noch nie einen Prozess führen müssen, auf den sich unsereins mit gestochen scharfen Argumenten vorbereiten würde. Oder er mag sich nicht streiten und wirft lieber mit Nebelkerzen.

Wenn hinter dem Präsidenten nur ein einzelner Pressesprecher stände, würde man sich fragen: Ist der vielleicht die treibende Kraft? Stachelt der den Theo Zwanziger auf, um seinen Präsidenten mit publizistischem Offensivgeist in Stellung zu schieben? Aber beim DFB gibt es tatächlich noch einen weitaus wichtigeren Menschen: den Generalsekretär. Das ist der oberste Posten in der Hierarchie der bezahlten Kräfte. Inhaber dieses Amtes ist Wolfgang Niersbach, einst Mitarbeiter des Sport-Informations-Dienstes, dann DFB-Pressesprecher, später an der Seite von Franz Beckenbauer der Hauptverantwortliche für die Ausrichtung der Fußball-WM 2006. Über ihn weiß man sehr wenig. Außer, dass ihm nachgesagt wird, dass es sich bei ihm "
um einen beharrlichen Menschen handelt, der mit Gewieftheit seine Ziele verfolgt. Und seine Karriere."

SEINE Karriere. Klingt interessant. Man sollte mithin davon ausgehen, dass dieser Wolfgang Niersbach in der Spanne von Jahren sehr viel gelernt hat auf dem Paternoster des Funktionärsbetriebs, der Leute wie ihn mit einer erstaunlichen Unvermeidlichkeit nach oben trägt. Er wird eine Meinung haben zu der öffentlich und in deutschen Gerichtssälen ausgetragenen Auseinandersetzung um die Interpretation des Wortes Demagoge. Und diese Meinung ist die Crux. Wenn Wolfgang Niersbach mal eine Meinung hat, dann handelt es sich nämlich schnell um eine "
Grundposition" (siehe sein Anschreiben vom 14. November). Und mit einer "Grundposition" kann man nur auf eine Weise umgehen: Man muss sie "offensiv darstellen".

Das Darstellen überlässt man als erfolgreicher Spitzenfunktionär gemeinhin übrigens anderen Leuten. Das wirkt einfach besser. Niersbach hat das bisher ganz gut hinbekommen. Hätte er nicht neulich jene Aussendung unterzeichnet, die an hundert und mehr Multiplikatoren in Politik und Gesellschaft ging, hätte man seine Rolle als Kraftrad nicht mal erspäht. Womöglich bedauert er diesen Umstand noch heute – angesichts der massiven Gegenreaktion wäre das zu verstehen. Auf jeden Fall hält er sich seitdem wieder bedeckt und lässt andere die Arbeit machen. Eine Arbeit, die auf eine erstaunlich konsequente Weise den Ruf von Theo Zwanziger unterminiert.

Ist das interessant? Wäre Wolfgang Niersbach bereits am Ziel seiner beruflichen Wünsche angekommen, sicher nicht. Dass er neulich nicht ins UEFA-Exekutivkomitee befördert werden wollte, sollte einen nicht verwirren. Das Spiel, das Zwanziger und er spielen, als ständen sie vor einer Drehtür ("Nach dir, nein, nach, dir, nein, nach dir.") gehört zu den Usancen. Es wirkt honett und ebnet dem Präsidenten den Weg nicht nur nach oben, sondern auch nach draußen. Und wie heißt wohl der Nachfolger von Zwanziger? Ich würde wetten, es werden sich genügend finden, die sagen werden: "Wolfgang, mach du's."

Dazu muss der fragliche Posten natürlich erst mal frei werden. Das passiert allerdings nicht so schnell, wenn man dem nominell Ranghöheren dabei offen den Ast absägt. Das geht anders. Man umarmt die Menschen, die man beerben will, mit Solidaritätserklärungen und Lobpreisungen und wiegt sie in dem Gefühl, dass man ihnen nicht mal im Traum einen raschen Abgang wünscht.

Jeder mag seine eigenen Visionen davon entwickeln, auf welche Weise demnächst der Job wieder frei wird, den Theo Zwanziger zur Zeit inne hat und der im Jahr 2010 per Wahlakt für drei Jahre neu vergeben wird. Und welcher Name den Landesfürsten als erstes bei der Konklave einfallen wird. Bei der Wahl zum Generalsekretär hatte Niersbach übrigens keinen Gegenkandidaten. Warum sollte sich diesmal jemand gegen ihn stellen? Die Sache ist doch klar: Es gibt keinen besseren für den Job.

30. November 2008

Dem Aktionär ist nichts zu schwer

Ein Hinweis auf einen Text, in dem es sehr viel um Aktien geht, aber noch mehr um Mark Cuban. Der Eigentümer der Dallas Mavericks bestreitet, auch nur irgendetwas Widerrechtliches getan zu haben (ein Vorwurf, der ihm von der Aufsichtsbehörde des US-Aktienhandels gemacht wird). Das Verfahren schwebt. Und wird wohl noch eine Weile weiterschweben.

17. November 2008

Urteil: NFL-Spielergewerkschaft muss Millionen zahlen

Ein Gericht in San Francisco hat einen Meilenstein im Umgang mit pensionierten Fußballprofis gesetzt. Es entschied, dass die Spielergewerkschaft den Ehemaligen insgesamt 28 Millionen Dollar schuldet. Warum? Die Arbeitnehmerorganisation, der alle NFL-Spieler angehören und die die Rahmentarifvertäge mit der Liga aushandelt, hat ganz offensichtlich versucht, die alten Herren um ihren Anteil an der Ausschüttung von Lizenzen für das populäre Madden-Computerspiel zu bringen. Auf allein 7,1 Millionen Dollar wurde der entgangene Betrag beziffert. Der Rest ist ein zusätzlicher Strafbetrag, der eine Spezialität des amerikanischen Schadensersatzrechts ist.

In Madden, das Jahr für Jahr in einer aktualisierten Auflage auf den Markt kommt, werden nicht nur zeitgenössische Teams und Spieler abgebildet, sondern auch berühmte Figuren von einst und zwar in Form von insgesamt 142 legendären Mannschaften wie etwa den Green Bay Packers von 1996 oder den Dallas Cowboys von 1971. Namensgeber John Madden war einst Trainer der Oakland Raiders und arbeitet seit vielen Jahren als hochbezahlter Fernsehkommentator, zur Zeit für NBC, das jeden Sonntagabend ein Spiel live überträgt. Sein Stil ist volkstümlich und simpel, er wirkt wie der Typ von nebenan, der zufälligerweise ganz viel über Football weiß.

Er selbst spielte allem Anschein keine Rolle bei dem Versuch der Gewerkschaft, die oft verarmten und kranken Ehemaligen um ihr Geld zu bringen, darunter auch Raiders-Spieler, die unter ihm ihre Knochen hingehalten hatten. Dafür wundert es umso mehr, dass die Organisation selbst, die sich mehr schlecht als recht um die gesundheitlichen Probleme der Ex-Profis kümmert, aktiv involviert war. So soll ein Vertreter der Gewerkschaft dem Spielehersteller den Tip gegeben haben, die Gesichter der alten Spieler technisch so zu verfremden, dass man sie nicht wiederkennen kann. Ein Versuch, der zeigte, dass die entscheidenden Leute durchaus wussten, dass es in den USA ein Recht am eigenen Bild gibt, das man nicht einfach übergehen kann.

Die umstrittene Führungsfigur der Gewerkschaft, Gene Upshaw, ist übrigens vor wenigen Monaten überraschend gestorben. Sein Tod gibt vielen die Hoffnung, dass der Laden alsbald mit neuen und integeren Leuten besetzt wird.

Hier ein Trailer des Spiels:

14. November 2008

"Elf Anwälte müsst ihr sein..."

Ich überlege seit ein paar Minuten, ob ich mir ein T-Shirt drucken lassen soll mit der Aufschrift: "Elf Anwälte müsst ihr sein, wenn ihr Siege wollt erringen". Denn wenn man so etwas und so etwas liest....

8. November 2008

Der gütige Oligarch

Die erste Reaktion von Menschen, die sehen, mit was für einer läppischen Beschwerde ein studierter Jurist wie DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger (Bild) einen Journalisten vor Gericht zerrt, pendelt zwischen Überraschung und Verständnislosigkeit. Es liegt hauptsächlich an dem Streitpunkt: der Interpretation eines Begriffs, den der ehemalige CDU-Politiker und Steuerinspektor Zwanziger auf Teufel komm raus mit der Geschichte des Dritten Reichs verbindet.

Dieser Teil der Geschichte ist allerdings schon vor einer Weile passiert und wäre im Prinzip längst abzuhaken. Aber seit ein paar Tagen hat die Angelegenheit ganz andere Dimensionen erhalten. Die Chronologie:

In einem ersten Durchlauf wurde dem Fußball-Funktionär von zwei von ihm angerufenen gerichtlichen Instanzen ausführlich erklärt, dass er falsch liegt. Nicht nur habe er das Recht von Jens Weinreich (Bild links) zu akzeptieren, ihn als "unglaublicher Demagoge" zu bezeichnen. Sondern vermutlich auch noch sehr viel mehr: Ein Kritiker dürfe im öffentlichen Meinungskampf einer freiheitlichen Demokratie "seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn sie andere für 'falsch' oder für 'ungerecht' halten", schrieb das Landgericht Berlin, als es den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ablehnte. Weinreichs Charakterisierung sei eine "zulässige Meinungsäußerung..., die keinen schmähenden Charakter hat".

Diesen Rückschlag kann Dr. Zwanziger nicht akzeptieren. Weinreich soll gefälligst zu Kreuze kriechen oder einen Prozess in Kauf nehmen und mit beidem in die Enge getrieben werden. Das wissen wir, weil der DFB-Präsident Oliver Fritsch (Bild rechts), dem Betreiber des Blogs Direkter Freistoß, auf dessen Seiten der Kommentar publiziert wurde, ein ausführliches Interview gegeben hat. In dem gab der Fußball-Funktionär deutlich zu erkennen, dass er rechts- und beratungsresistent ist. Was viele Gründe haben kann, nicht nur den, dass er trotz allen behaupteten Nachschlagens nicht herausfand, wie der von ihm zitierte Duden den Begriff "Demagoge" tatsächlich erklärt (mehr dazu bei Stefan Niggemeier).

Man ist geneigt zu sagen: Dr. Zwanziger muss ein schrulliger Typ sein. Doch irgendetwas an seinem Verhalten gibt einem das Gefühl, dass da mehr im Busch ist. Es gibt Hinweise darauf, dass er als Inhaber eines Prestigeamtes ein Exempel statuieren möchte, das mit der vorliegenden Sache gar nichts zu tun hat.

Indiz eins: Seine Anwalts- und Prozesskosten übernimmt der DFB, auch wenn er den Rechtsstreit verliert. Er trägt also nur ein Risiko, und das ist klein: dass er sich lächerlich macht. Wogegen er sich prophylaktisch schon mal mit dem Fritsch-Interview zu schützen versuchte. Wie? In dem er sich selbst zum Opfer stilisierte und als großzügiger, ehrenwerter Herr. Schuld an allem sei der Journalist, suggerierte Zwanziger: "Wenn Herr Weinreich nicht will, dass ich mich von ihm als Volksverhetzer denunziert verstehe, dann soll er mir zwei Zeilen schreiben, dann ist die Sache vom Tisch. Und dann können wir uns gerne zum Interview treffen, und er kann mir die kritischsten Fragen stellen." Anmerkung: Einen Volksverhetzer hatte Weinreich den DFB-Präsidenten überhaupt nicht genannt. Was soll also die Aufforderung zum Kniefall?

Indiz zwei: Dr. Theo Zwanziger weiß, wie Medien funktionieren. Sonst würde er nicht mit dem Begriff der "Kommunikationsherrschaft" herumhantieren, den er in diesem Sommer offensichtlich zum ersten Mal eingesetzt hat ("Wenn sie die Kommunikationsherrschaft nicht haben, sind sie immer Verlierer.") Er hat im Fritsch-Interview die erbetene Erläuterung sehr schwammig formuliert. Und wir dürfen also auch weiterhin annehmen, dass er mit dem Begriff "Herrschaft" eine Deutung verbindet, wie sie der Soziologe Max Weber formuliert hat: "Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden." Gehorsam wäre mithin der Gegenentwurf von Herrschaft.

Ich schrieb dazu in einem Kommentar im Oktober im Direkten Freistoß: "Wir haben es hier übrigens nach meiner Einschätzung mit der Geschäftspolitik von Oligarchen und ihrer Anmaßung zu tun, unbotmäßigen Kritikern und Kreativen das Leben schwer zu machen, damit die irgendwann die Lust verlieren." Und malte schon mal schwarz an die Wand: "Da es so viele unterbeschäftigte Anwälte gibt, sollte man davon ausgehen, dass da über die juristische Schiene noch viel mehr kommt." Ich bin kein Hellseher. Aber ein paar Tage später wurde die Prophezeiung wahr: Der Doktor der Jurisprudenz will weiter prozessieren.

Indiz drei: Das Verhalten und das Verhältnis von Dr. Theo Zwanziger zur Person Dietmar Hopp, in dessen Bundesliga-Club sein Sohn Ralf beschäftigt ist und dessen noch zu bauendes Stadion in Sinsheim bereits den Zuschlag für die Frauen-Fußball-WM 2011 erhalten hat. Es gibt in der Öffentlichkeit keine Belege für unsaubere Absprachen. Aber das Geflecht beginnt einer Interessensgemeinschaft zu ähneln, wie sie für machtpolitisch gefestigte Oligarchien bezeichnend ist. Was der Rest der Welt zu den gegenseitigen Gefälligkeiten sagt, wird kommunikationsherrschaftlich plattgebügelt. Und sei es mit einer Gegenfrage: "Warum eigentlich diese Unterstellung?"

Ja, warum eigentlich? Warum muss sich ein gütiger Oligarch, der einen steuerbefreiten Verband leitet und sich selbst für eine reine Seele hält (Zitat: "Ich bin ein Mensch, der seine Aufgaben gewissenhaft angehen möchte.") eigentlich vor der Öffentlichkeit rechtfertigen – über die Redlichkeit seines Tuns, über seine Erwerbstätigkeit, über seine Ansichten zur Meinungsfreiheit und seine Rolle auf dem Verschiebebahnhof millionenschwerer Sportbusiness-Interessen? Wie konnten wir so anmaßend werden, ihm andere als die von ihm postulierten Absichten zu unterstellen? Warum kann er nicht von uns allen ohne jede Skepsis auf dem Schild getragen werden, auf dem sich Oligarchen der eigenen Standortbestimmung nach so gerne häuslich einrichten wollen (bis der geriatrische Super-GAU oder der Tod sie aus dem Amt befördert)?

Auf Dr. Theo Zwanziger, der als Fußball-Funktionär immer hübsch nach oben gerutscht ist, muss die ganze Geschichte erheblich Eindruck gemacht haben. Er hat nämlich laut einem Zeitungsbericht, der von Anwesenden im Kern bestätigt wurde, bei einer Podiumsdiskussion am 6. November in Gießen Fragen des Moderators, Deutschlandfunk-Sportredakteur Herbert Fischer-Solms, mit einem Wort belegt, dass er als Anspielung an die Nazi-Zeit versteht. Mit dem Wort "demagogisch". Der Vorgang wäre Indiz vier für die Arbeitshypothese, die wir uns seit ein paar Tagen zusammenbasteln: Dr. Theo Zwanziger, der ambitionierte Kommunikationsherrscher, möchte Worte als ehrverletzend einstufen lassen, wenn er von anderen kritisiert wird, aber sie jeder Zeit nach eigenem Gutdünken benutzen. Das Muster kennen wir schon. Es ist so ähnlich wie die „verlogene Argumentation des deutschen Fußballkartells“ (Weinreich) in Sachen Fernsehrechte.

28. September 2008

Die Aura des Befreiten


Man kann nicht überall sein. Leider. Aber es sieht so aus, als ob unsereins die interessantere Pressekonferenz mit Lance Armstrong diese Woche verpasst hat. Die gehübschte Veranstaltung in New York aus Anlass der Clinton Global Initiative war allerdings sehr viel einfacher zu erreichen. Das bedeutete eine Fahrt, drei Stationen, mit der U-Bahn. Und danach ein Spaziergang durch den Central Park, um das Gehörte zu verdauen und um wenig später über den Auftritt zu berichten. Als Armstrong einen Tag später in Las Vegas saß (siehe Video), war denn auch im Prinzip das meiste schon gesagt und geschrieben. Aber halt: In Nevada bei der Interbike Messe saß niemand anderer als Greg LeMond in der ersten Reihe und stellte gleich die erste Frage.

Es ist ein interessantes Duell, das die beiden da öffentlich ausfechten. Denn LeMond, der einst den amerikanischen Straßenradsport aus dem Dornröschenschlaf geholt und dreimal die Tour de France gewonnen hatte, ist nicht irgendein Dopinggegner. Er ist der Mann, dessen langjähriger Vertrag über die Herstellung von teuren LeMond-Rädern von Radhersteller Trek gekündigt wurde, weil man seine Äußerungen zu Armstrong nicht länger hinnnehmen will. Schon gar nicht, nachdem man ihn schon einmal – 2001 – massiv an die Kandarre genommen und zu einer Entschuldigung genötigt hatte. Die beiden Parteien streiten sich vor Gericht.

LeMond läuft seit seinem Auftritt im Landis-Doping-Verfahren eine Aura des Befreiten herum. Die Taktik der Landis-Leute, die ihn mit Enthüllungen über seine Erfahrungen als sexuell missbrauchtes Kind unter Druck setzen wollten, scheint eher das Gegenteil produziert haben: ihn an sein kämpferisches Ich zu erinnern. Es gibt keine Berichte darüber, weshalb er sein Haus verkauft, in dem er noch vor einem Jahr der Londoner Times das Interview gab. Aber er braucht sicher auch Geld, um diesen Rechtsstreit in Montana zu finanzieren, wo sich in um den Yellowstone Club herum eine hässliche Gemengelage ergeben hat (Bei dem Club handelt es sich um einen Privatberg mit einem Gipfel in 3000 Metern Höhe im Bundesstaat Montana mit allem, was ein typisches amerikanisches Ski-Resort hat: viele Lifte, Pulver ohne Ende, aber alles exklusiv. Greg LeMond hatte sich hier 12 Hektar gekauft und einen Wohnkomplex aus sechs opulenten Holzfäller-Hütten errichten lassen).

Dass Armstrong übrigens so mir nichts dir nichts in Australien im Januar an einem Etappenrennen teilnehmen wird, glauben längst nicht alle. Diese AFP-Meldung streut Zweifel.