Das Wall Street Journal berichtet heute darüber, dass mehrere große amerikanische Medienkonzerne Google verklagen wollen, um der Verwendung von gesendetem Material bei YouTube einen Riegel vorzuschieben. Das wäre jene Attacke, über die Mavericks-Besitzer Mark Cuban schon seit Wochen unkt. Parallel verhandeln die beteiligten Unternehmen jedoch über Absprachen, die eine Nutzung des Materials gestatten würden. Das Abwarten der Medienriesen kann man nur als geschickt bezeichnen. Denn bei Google gibt es Geld zu holen. Bei YouTube regierten die Kirchenmäuse (die jetzt dank eines Riesenaktienpakets ziemlich reich sind).
Der spannende Teil der Entwicklung ist die Diskussion darüber, ob YouTube nach amerikanischem Recht wie Napster einzustufen ist. Die Zeitung zitiert Fred von Lohmann, einen Anwalt, der für die Electronic Frontier Foundation in San Francisco arbeitet und sagt: "Es sieht aus, als ob YouTube auf relativ festem juristischen Boden steht." Harvard-Professor John Palfrey warnt jedoch: YouTube dürfte eigentlich nicht jene Safe-Harbor-Bestimmung im amerikanischen Urheberrecht für sich in Anspruch nehmen können, die analog zur Arbeit von Bibliotheken die Betreiber von Digital-Archiven unter bestimmten Bedingungen vor finanziellen Ansprüchen von Autoren und Produzenten schützt. Spätestens dann, wenn eine Firma mit ihrer Archiv-Leistung Geld verdient, gerät sie in den grauen Bereich, in dem Schadensersatzsansprüche durchaus zum Thema werden können. Wie hoch ist der Schaden? 150 000 Dollar pro Video, das ohne Genehmigung auf dem Server sitzt und angeschaut werden kann.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen