Zur Rechtsrahmenentwicklung im Blogger-Sektor des Internets gibt es diese interessante Neuigkeit aus Kalifornien zu vermelden (via Crooks and Liars und Bloomberg): Das Oberste Gericht des Bundesstaates hat entschieden, dass Firmen oder Einzelpersonen, die beleidigende und herabsetzende Kommentare auf ihren Seiten übernehmen oder zitieren (früher hätte man wohl gesagt: nachdrucken), haben in aller Regel keine juristischen Probleme zu befürchten. Den Streit um seine Ehre muss der Betroffene mit dem Urheber der Nachricht/Behauptung und dessen Ur-Seite ausfechten.
Zwei Gedanken dazu: Die eigentlichen Sieger aus dieser Entscheidung sind die großen News-Schleudern wie yahoo und Google. Blogger kommen jedoch ebenfalls in den Genuss dieser Rechtsinterpretation. Auf der anderen Seite gilt das Urteil nur für Kalifornien und nicht für den Rest der USA, wo es erst ab dann Rechtssicherheit in diesem Punkt geben wird, wenn der Oberste Gerichtshof in Washington sich einschaltet. Damit muss man irgendwann rechnen. Allerdings nur dann, wenn andere Gerichte in anderen Teilen der USA zu einer gegenteiligen Auffassung gelangen.
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