Foto: flickr/creativecommons/jill
Für Major League Soccer haben die Leute in den USA gerne sehr viel Spott parat, weil die Spiele mal gerade 10.000 oder 12.000 Zuschauer auf die Beine bringen, die sich dann in den großen Stadien der NFL-Teams verlaufen. Immerhin ist Abhilfe geplant. Überall werden neue kleine Fußball-Schatullen mit einem Fassungsvermögen von knapp 30.000 gebaut. Vielleicht sollten sich die Soccer-Manager an dem einen oder anderen Ort noch eine Alternative ausdenken: die Zusammenarbeit mit den Baseball-Clubs, die beim besten Willen niemand sehen will, aber ebenfalls in riesigen Stadien vor sich hin pitchen. Das Spiel am Mittwoch in Miami war fast schon obszön. Geschätzte 400 Besucher (in Worten: vierhundert) hatten sich im Dolphins-Stadion eingefunden, um das Spiel der Florida Marlins gegen die Washington Nationals anzuschauen. Das Fassungsvermögen: in der Football-Konfiguration etwa 75.000. Es half natürlich nicht gerade, dass beide Mannschaft in der National League ganz tief im Tabellenkeller logieren und null Chance auf die Playoffs haben. Was Stimmung in einem schicken alten Baseball-Stadion ist, konnte ich letzte Woche in Wrigley Field in Chicago bei einem ausverkauften Spiel der Cubs erleben. Ausverkauft. Und alle Sitze auf den Dächern der Häuser außerhalb des Stadions proppenvoll. Die Ränge auf den Privathäusern (siehe Bild aus dem Flickr-Archiv) sind eine echte Kuriosität. Man kommt dort auch gar nicht kostenlos hin. Das Eintrittsgeld allerdings ging früher nicht an die Cubs. Weshalb der Club vor ein paar Jahren eine Zivilklage anstrengte und im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs einen Teil der Einnahmen erstritt.
Im Rahmen der Recherche stieß ich auf den Verweis auf eine richterliche Entscheidung zum Thema Urheberrecht und Sportveranstaltungen. Etwas, das in Deutschland durch das Verhalten der Bundesliga akut geworden ist. Zugegeben, die Buchstaben des Gesetzes in den USA und in Deutschland sind nicht gleich. Aber der Grundgedanke, der in den Vereinigten Staaten formuliert wurde, ist dennoch bemerkenswert. Wohlgemerkt: Fernsehaufzeichungen (oder Radioaufnahmen etc.) werden in den USA vom Urheberrecht geschützt, nicht aber das Originalereignis selbst, weil es kein "orginäres Produkt einer Autorenleistung" ist.
Das fragliche Gesetz benennt acht unterschiedliche Autorenleistungen, darunter "literarische Werke", "musikalische Werke" und "dramatische Werke", aber nicht die kreative Leistung von Sportlern. Anders als Filme, Bücher, Theaterstücke und ähnliche klassische Werke im Sinne des Urheberrechts, fehlt Sportveranstaltungen eine rechtsrelevante Schöpfungshöhe. Athleten müssen sich zwar intensiv vorbereiten und bringen ein gewisses Können mit, aber dem Ereignis fehlt etwas Wesentliches: ein Manuskript, ein Gestaltungskonzept, eine Handlungsvorlage, ein Plan. Sport ist - außer wenn abgekartet wird - das Produkt von Zufallsketten. Für Sportarten wie Turnen oder Eiskunstlauf, in denen Athleten eindeutig kreativ tätig sind und Sprünge oder Bewegungskombination erfinden, zog das Gericht damals gleich noch eine interessante Linie. Wer einen Axel, Rittberger oder einen Gienger-Salto unter Urheberrechtsschutz stellen wolle, konterkariere das ganze Konzept von Sport und Wettbewerb. Der Anspruch, dass man "der einzige Athlet sei der ein bestimmte Leistung erbringen darf, bedeutet nicht viel, wenn niemand anderer das gleiche versuchen darf".
Blick zurück: Die Bundesliga und ihre Jagd auf Fans, die im Stadion fotografieren und Videos aufnehmen
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