
So hat der oberste Gerichtshof der USA in einer Grundsatzentscheidung vor vielen Jahren die Latte für Beschwerdeführer extrem hochgelegt. Sie müssen nämlich nicht nur beweisen, dass die publizierten Informationen sachlich falsch und rufschädigend sind, sondern ebenfalls die Geschworenen davon überzeugen, dass die Zeitung/der Sender/die Webseite mit böser Absicht gehandelt hat ("actual malice"). Spätestens an dem Punkt wird es für das Kampagnenopfer ausgesprochen schwierig. Wie beweist man, dass Journalisten einen Plan hatten? Die meisten Medienarbeiter haben - leider - überhaupt keinen Plan. Weshalb der BILDblog zum Beispiel so vortrefflich von einem breiten Panorama von Fehlern der BILD-Zeitung leben kann.
Was bedeutet das für Tony Parker, dem eine Affäre zu der Phantomfigur namens Alessandra Paressant nachgesagt wird? Er wird den soeben angestrengten Prozess nicht gewinnen. Immerhin hat er soviel Geld, um die Anwälte zu bezahlen und die Online-Prominentengossip-Schleuder X17, der die Geschichte verbreitet hat, in die Pleite zu prozessieren. Was man als einen denkbaren Ausgang dieses Skandals durchaus begrüßen sollte.
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