"Häuslich" ist ein Wort, das zwar im Zusammenhang mit den Lebensumständen ("häusliche Pflichten", "sich häuslich einrichten") benutzt wird, aber nicht im Strafgesetzbuch vorkommt. Das Wort "Gewalt" taucht im Gesetz ebenfalls nicht als konkreter Straftatbestand auf. Es ist eine abstrakte Größe im Zusammenhang mit anderen Delikten wie Diebstahl oder Raub und Sexualdelikten. Es taucht ausgiebig in einer Passage über Verherrlichung, Verharmlosung von oder Aufforderung und Anleitung zu Gewalttaten auf.
Was tun? Man fragt den stets hilfsbereiten German-America Law Blog, der in Washington beheimatet ist. Die Antwort war ein Verweis auf folgende Quelle, dem Transblawg in Fürth, wo solche Fragen immer wieder abgehandelt werden. Wir zitieren:
"In English law, there is legislation on domestic violence (Oxford Law Dictionary: 'Physical violence inflicted on a person by their husband, wife, or cohabitant'), for instance enabling a wife to get an order banning her husband from the matrimonial home. Romain suggests Gewalttätigkeiten im Familienbereich; Tätlichkeiten gegen Familienangehörige."Blick zurück: Domestic Violence im Hause des NBA-Profis Jason Kidd - er schlug sie, sie schlug ihn
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