Es gab mal eine Zeit, da konnte man sich von der Künstlersozialkasse befreien lassen. Für manche machte das eine Menge Sinn, besonders für jene, die damals bereits eine Menge für die eigene Altervorsorge getan haben. Und natürlich für Millionäre. Dirk Nowitzki hat das offensichtlich versäumt. Sonst hätte es jetzt nicht diesen Rechtsstreit um seinen Auftritt in einem Werbespot für die Frankfurter Bank ING-DiBa gegeben. Die Richter des hessischen Landessozialgerichts folgten erstens nämlich nicht nur der Auffassung der Sozialversicherung, wonach das Finanzinstitut für die fraglichen Werbespots mit Nowitzki einen fünfstelligen Betrag an die Künstlersozialkasse abführen muss. Es entschied zweitens, dass der Mann von den Mavericks nicht befreit ist, woraus sich drittens ergibt, dass er seinen Teil spätestens mit der nächsten Steuererklärung noch nachschieben muss. Und viertens ist damit (vorläufig, weil niederinstanzlich entschieden) klar, dass der manchmal etwas staksig wirkende Basketballprofi ein Künstler ist - wenn er vor der Kamera steht. Das Ganze reimt sich nicht wirklich zusammen, außer für die Künstlersozialkasse, die nun auch noch einen üppigen Betrag von Nowitzki erwartet. Daraus lässt sich übrigens hochrechnen, wieviel Honorar bei diesem Deal zwischen Trikotsponsor ING und dem wackeren Franken über den Tisch gegangen sein müssen: Minimum eine Million Euro. In der Meldung, die den Sachverhalt in knappen Worten wiedergibt, steht nicht, was den Ausschlag für die Entscheidung des Gerichts gegeben hat. Hoffentlich nicht das Video von der Gitarreneinlage mit Steve Nash:
Das haben übrigens laut YouTube erst 31 American-Arena-Leser angeschaut. Wird Zeit, dass sich das ändert. (Stand Januar 2008: Es hat sich geändert. Jetzt waren es schon 159. Wir zählen weiter mit...)
2 Kommentare:
Kurze Korrektur: Künstlersozialkasse funktioniert anders.
Die KSK bekommt aus zwei Quellen Geld: 1.) dem Künstler falls er bei der KSK drin ist (5,5% des Honorars) und 2.) Auftraggebern von künstlerischen Leistungen (5,5%).
Zu 1.) Nowitzki muss nix zahlen, da er nicht bei der KSK drin ist. Künstler brauchen sich auch nicht explizit zu befreien. Es ist umgekehrt: nur wenn man einen Antrag stellt und von der KSK als Künstler akzeptiert worden ist (man ist in Oldenburg da etwas eigen), ist man auch in der KSK drin.
Zu 2.) Die ING/DIBA muss auf jeden Fall 5,5% an die KSK zahlen, egal ob Dirk bei der KSK drin ist, oder nicht. So will es das Gesetz. Auf jede künstlerische Tätigkeit hat der Auftraggeber 5,5% zu zahlen und seit 6 Monaten macht die KSK haufenweise Kontrollen und ist richtig verschärft hinter. Nicht nur bei großunternehmen.
(Für Freiberufler entsteht der eigentliche Aberwitz erst dann, wenn sie von der KSK als Künstler anerkannt worden sind, aber das Finanzamt ihre Tätigkeit als gewerblich einstuft, aber das ist ein anderes Spielfeld)
Ich hatte im Stillen gehofft, dass das jemand geraderückt. Aber das es so schnell geklappt hat, das ist noch besser. Ich weiß wirklich nur aus den Anfangsjahren, wie schwer es war, sich befreien zu lassen. Was ich vorgezogen habe. Man musste Papiere vorlegen, die beweisen, dass man sich rechtschaffen hoch auf der Basis einer dynamischen Lebensversicherung Geld fürs Alter auf die Seite legt. Mit dem Teilaspekt Krankenkasse war das dann etwas einfacher. Aber wie gesagt: Das ist schon eine Weile her. Ich denke allerdings, dass die Schwachstelle des Systems wirklich die mangelhafte Zahlungsmoral der Unternehmen war (ob aus Unkenntnis oder aus Absicht kann man nicht beurteilen). Wenn da jetzt mehr Druck entsteht, ist das nur zu begrüßen.
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